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Bereits Anfang Februar konnte Motorola vor dem Mannheimer Landgericht eine Abschaltung von Apples Push-Funktion für Emails in Deutschland erzwingen. Apples Anwälte haben kurz darauf Berufung eingelegt und einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt. Das Oberlandesgericht in Karslruhe entschied jetzt, dass diesem Antrag nicht stattgegeben wird. Das heißt, dass die Nutzer von Apples iCloud und MobileMe in Deutschland auch weiterhin auf Emails per Push verzichten müssen. Laut einem Blogeintrag des Patentexperten Florian Mueller von Foss Patents kann dieser Zustand auch noch einige Zeit andauern. [PRBREAK][/PRBREAK]
Die Karlsruher Richter entschieden, dass Apple für die Dauer des Verfahrens den Dienst weiterhin abgeschaltet lassen muss. In einem offiziellen Support-Dokument empfiehlt Apple den deutschen Kunden, die iCloud-Emails in definierten Zeitintervallen abrufen zu lasse, solange Push nicht verfügbar ist. Andere Push-Dienste, wie die Nutzung von Microsoft Exchange, sind von dem Urteil nicht beeinträchtigt. Auch die Synchronisierung anderer Daten, wie Kontakte oder Kalendereinträge, funktioniert bei iCloud-Usern weiterhin via Push.
Die Karlsruher Richter entschieden, dass Apple für die Dauer des Verfahrens den Dienst weiterhin abgeschaltet lassen muss. In einem offiziellen Support-Dokument empfiehlt Apple den deutschen Kunden, die iCloud-Emails in definierten Zeitintervallen abrufen zu lasse, solange Push nicht verfügbar ist. Andere Push-Dienste, wie die Nutzung von Microsoft Exchange, sind von dem Urteil nicht beeinträchtigt. Auch die Synchronisierung anderer Daten, wie Kontakte oder Kalendereinträge, funktioniert bei iCloud-Usern weiterhin via Push.
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