• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung

Hoyzer ins Gefängnis - geht das Urteil in Ordnung?

LuxusLux

Rheinischer Krummstiel
Registriert
13.07.06
Beiträge
386
Eine andere Möglichkeit wäre, ihn anzuzeigen.

Gruß

Klaus

Würdest du mit den Müttern, die ihre Kinder aussetzen, verhungern lasen und in Blumenkästen verfrachten genauso verfahren?

Wieso fragst du mich das eigentlich? Mache ich die Gesetze? Ich habe meine Meinung doch ganz klar formuliert und bezog mich ganz vehement auf Vergewaltiger und Kindermörder. Ich habe nicht vor sämtliche Mordbeispiele bis zu Rachsucht, Eifersucht, Gier, Euthanasie, Wut, Agressionsproblemen oder Nachbarschaftsstreitereine durchzugehen.

Nochmal: Tat- und Schuldangemessene Strafen sind meiner Meinung nach in Deutschland in manchen Fällen zu mild. Es gibt auch Gegenbeispiele, bei denen die Tötung eines Menschen für mich einleuchtender sind, wie z. B. im Fall von Marianne Bachmeier.
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
Registriert
15.09.05
Beiträge
1.901
Es gab danach noch einen Fall, weiß leider nicht mehr wo. Ich hätte die beiden auf dem Dach gelassen, bis sie sich den Hintern abgefroren hätten. War schließlich ihre eigene Entscheidung.
Schuld trifft hier die Vollzugsbeamten, die gepennt haben.

Hi,

ich konnte in den Google News leider nur Mario M. finden, aber mich würde doch sehr interessieren, was ich da verpasst habe.
 

profi

Goldparmäne
Registriert
23.12.05
Beiträge
563
meine meinung
sttrafen sind oft oft zu gering
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
Registriert
15.09.05
Beiträge
1.901
Hi Profi,

Ich respektiere deine Meinung, aber ein paar Beispiele wären für mich doch sehr interessant. Mario M. hat für mich ein absolut gerechte Strafe bekommenn.

aber Back to Thema:

Netr4nger, ich habe den Fall Hoitzer nicht in allen Distanzen verfolgt, aber er wurde nicht auf Bewährung verurteilt, von daher würde ich einfach mal behaupten. Ja die Strafe ist gerecht!
 

LuxusLux

Rheinischer Krummstiel
Registriert
13.07.06
Beiträge
386
Netr4nger, ich habe den Fall Hoitzer nicht in allen Distanzen verfolgt, aber er wurde nicht auf Bewährung verurteilt, von daher würde ich einfach mal behaupten. Ja die Strafe ist gerecht!

Meines Wissens bibt es über 24 Monate Haftstrafe nie Bewährung.

Und wie bereits geschrieben ist in der Sicherheitsverwahrung alle 2 Jahre Haftprüfung. Und auch dabei sind schon welche als resozialisiert entlassen worden und es gab erneut Opfer.
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
Registriert
15.09.05
Beiträge
1.901
Meines Wissens bibt es über 24 Monate Haftstrafe nie Bewährung.
Ja schon klar, nur ich meine nicht die 24 Monate. Ich meine allgemein ist er nicht auf Bewährung verurteilt worden und das ist schon mal richtig meines Erachtens :)
 

ma.buso

Châtaigne du Léman
Registriert
16.04.05
Beiträge
820
ich frage mich manchmal, warum diejenigen mitbürgerinnen und mitbürger, welche im meckern über staatliche organe immer ganz groß sind, nicht mal größe zeigen, indem sie sich aktiv beteiligen.
unter aktiv beteiligen verstehe ich, in eine partei einzutreten und sich hochzuarbeiten.
jura studieren und richter werden.
knipse kaufen und journalist werden.

ihr wollt, dass die dinge anders werden? kein problem, aber tut auch was dafür!
 

Svenrique

Adams Parmäne
Registriert
25.09.06
Beiträge
1.301
Ich hasse Stammtischparolen, vereinfachte Aussagen oder populistische Meinungsverbreitung, doch zu diesem Thema muss ich einfach mal einen Satz los werden:

Wieso bekommt der zwei Jahre und Ackermann mit einem blauen Auge davon?
ich könnte schreien.
 

Blixten

Adams Apfel
Registriert
25.02.06
Beiträge
517
- "Sollten (hier x-belibiges Verbrechen einsetzen) härter bestraft werden?"
- "Ja!"
- "Wie hoch ist die Strafe für (x-belibiges Verbrechen)?"
- "Weiss ich nicht."

Dahinter steckt die Vermutung, das (x-belibige Verbrechen) nicht vorkommen würden, wenn man es nur hart genug bestraft. So funktioniert die Gesellschaft aber nicht. Es ist schon gut, dass sich solche Leute mit Gesetzgebung beschäftigen, die davon Ahnung haben.
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
Registriert
27.04.05
Beiträge
464
Ich hasse Stammtischparolen, vereinfachte Aussagen oder populistische Meinungsverbreitung, doch zu diesem Thema muss ich einfach mal einen Satz los werden:

Wieso bekommt der zwei Jahre und Ackermann mit einem blauen Auge davon?
ich könnte schreien.

Das mit dem Ackermann hat folgende Bewandnis:
Erstens darf man nicht vergessen, dass sich Ackermann gar nicht selber bereichert hat. Das Geld, welches er in Form von Abfindungen verteilte, ging ja gar nicht an ihn, sondern an Esser und Co. Rein moralisch ist Ackermann daher von den Mannesmann-Angklagten am wenigsten vorzuwerfen gewesen. Juristisch sieht das allerdings anders aus: Da war es gerade er (der von der ganzen Sache gar keinen Vorteil gehabt hat), der, was den Vorwurf anbelangt, am schlechtesten gestellt war.

Das Mannesmann-Verfahren wurde nach §153a StPO eingestellt. 153a StPO sieht, vereinfacht gesagt, vor, dass ein Verfahren bei dem es um ein Vergehen geht (Vergehen ist nicht so schlimm wie Verbrechen --> unterschieden wird anhand der Strafandrohung) das Verfahren eingestellt werden kann, wenn die Schwere der Schuld nicht entgegensteht und kein öffentliches Interesse an der weiteren Strafverfolgung besteht.
Das ist ersteinmal geltendes Recht.

Der §153a ist nicht unumstritten, da die Regelung sehr "schwammig" ist. So ist z.B. nicht klar, was unter "öffentlichem Interesse" genau zu verstehen ist. Letztendlich steht es also im Ermessen des Richters zu entscheiden, ob eine Einstellung nach §153a stattfindet oder nicht.

Einige halten den §153a sogar für verfassungswidrig, da der zu unbestimmt ist und somit gegen das Grundgesetz verstößt.

Das Gericht im Mannesmann-Prozess hat das "öffentliches Interesse" vor allem als "ungeklärte Rechtsfragen" verstanden.

Dazu muss man wissen, dass es bei der Geschichte besonders auf 2 Dinge ankam:
1.) War das Verhalten von Ackermann überhaupt eine Untreue? Der BGH hat das in seiner Entscheidung grds. bejaht.
2.) War die Veruntreuung dem Ackermann auch persönlich vorwerfbar (das ist Voraussetzung für eine Verurteilung!)? Wie ist z.B. der Umstand zu würdigen, dass führende Anwälte und Jura-Profs ihm explizit versicherten, dass die Abfindungen rechtlich völlig ok waren?

Die Richter haben nun gesagt: Nur die erste Frage ist für die Öffentlichkeit von Belang, und die hat der BGH mit "Ja" beantwortet. Die 2. Frage ist noch ungeklärt, betrifft aber nur die persönliche Schuld, das hat die Öffentlichkeit nicht zu interessieren. Daher die Einstellung. Das kann man so sehen, muss man aber nicht.

Das 3,2 Mio EUR für Ackermann keine harte Strafe sind, das haben auch die Richter erkannt. Leider ist nach geltendem Recht keine höhere Geldstrafe für solche Fälle möglich. Die Richter haben da das Maximum ausgeschöpft. Diese Vorschrift stammt eben noch aus einer Zeit, als es noch keine Top-Manager mit 10Mio+ Jahresgehalt gab. Da müsste, das sagen auch die Richter, der Gesetzgeber mal nachbessern.

Was man nicht vergessen darf, und das ist in der öffentlichen Diskussion leider etwas in den Hintergrund geraten:

Bei dem Mannesmann-Prozess ging es NIE um die Höhe der Abfindungen!!! Das ca. 60 Mio Abfindung moralisch vielleicht unverständlich erscheinen, ist juristisch völlig irrelevant. Das Problem war nur, dass diese Abfindungen VERTRAGLICH nicht vorgesehen waren, also keine Rechtsgrundlage dafür bestand.

Wäre das ganze vorher im Vertrage geregelt worden, dann hätte Ackermann auch 100 Milliarden EUR verteilen können, ohne sich auch nur im geringsten strafbar zu machen. Andersherum: Hätte Ackermann statt 60 Mio nur 1000,- EUR an Abfindung verteilt, wäre das genauso Untreue gewesen. Mit der HÖHE der Abfindungen hatte der Prozess, auch wenn's beim juristischen Laien Kopfschütteln hervorrufen mag, nie etwas zu tun.
Obszön hohe Gehälter oder Abfindungen sind eben an sich noch nicht strafbar.

...und wenn jetzt häufiger der Satz auftaucht "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen", dann sollte man auch bedenken, dass man "die Großen" eben auch nicht nur allein deshalb verurteilen darf, weil sie eben die "Großen" sind. Sie müssen die gleiche Chance auf Freispruch oder Einstellung des Verfahrens haben wie "die Kleinen".

Ich finde das Verhalten von Ackermann & Co. moralisch betrachtet auch ziemlich pervers und obszön. Nur: Das Strafrecht ist eben nicht das richtige Mittel (und soll es auch nicht sein), so etwas zu ahnden...

my 2 cents, lg

Stefan
 
  • Like
Reaktionen: arris und Amadeus

niemehrwindoofs

Weißer Trierer Weinapfel
Registriert
24.11.06
Beiträge
1.502
Ich finde das Urteil völlig überzogen. ES IST DOCH NUR SPORT!!! Schumi ist wegen seiner diversen Rammstöße gegen Hill, Senna und dem Beschiss in der Rascasse etc. auch nicht im Knast gelandet und DER hätte es verdient.
 

niemehrwindoofs

Weißer Trierer Weinapfel
Registriert
24.11.06
Beiträge
1.502
Es ist trotzdem ein Unding, dass jemand für so lange Zeit in den Knast muss, "nur" weil er beschissen hat, aber jeder Fascho, der Schwarze zusammenschlägt, kriegt ein Jahr auf Bewährung oder so ne Scheiße! Da stimmen einfach die Relationen nicht.
 

raketenmann

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
Registriert
30.12.03
Beiträge
335
Bevor ihr alle über Hoyzer herzieht, solltet Ihr Euch mal in so eine Situation hineinversetzen. Es ist nicht so, dass da pazifistische Auszubildende von der Sparkasse an die Tür klopfen und fragen, ob nicht mal hie und da ein Spiel umgepfiffen werden könnte. Es gab schon einige Schiedsrichter, die den Job lieber hingeschmissen haben als sich mit komischen Gestalten auseinanderzusetzen. Fußball hat nicht mehr viel mit Sport zu tun, das ist schon ganz richtig. Aber nicht, weil sich ein kleiner Pups-Schiedsrichter ne Mark dazuverdienen will. Da stecken ganz andere hinter. Vielleicht mal über den kleinen Teller blicken.
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
Registriert
27.04.05
Beiträge
464
Es ist trotzdem ein Unding, dass jemand für so lange Zeit in den Knast muss, "nur" weil er beschissen hat, aber jeder Fascho, der Schwarze zusammenschlägt, kriegt ein Jahr auf Bewährung oder so ne Scheiße! Da stimmen einfach die Relationen nicht.

Kann deine Meinung durchaus verstehen. Aber der Betrug ist eben, auch wenn's "nur" um Kohle geht, schon eines der schlimmeren Delikte im StGB. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt und wird an folgedendem deutlich:

StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.


StGB § 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Betrug und Körperverletzung haben also grds. die selbe Strafandrohung. Allerdings ist der Begriff der Körperverletzung ziemlich weit zu fassen: Auch das rechtswidrige Haare-Abschneiden stellt z.b. eine Körperverletzung da. :D

lg
 
  • Like
Reaktionen: ma.buso

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
Registriert
27.04.05
Beiträge
464
Da ich eh gerade für Jura lernen muss dachte ich, ich fasse, für die, die es interessiert, mal grob zusammen, was das Problem bei der Hoyzer-Geschichte war und warum der Staatsanwalt plötzlich für Freispruch plädiert hat:

Dazu eine kleine Vorgeschichte:
Im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz. Daraus folgt u.a., dass man eben nur für Handlungen bestraft werden kann, die zum Zeitpunkt der Begehung auch schon strafbar waren. Sonst könnte der Gesetzgeber ja morgen ein Gesetz verabschieden, welches die Windows-Benutzung unter Haftstrafe stellt, und alle Leute, die Windows in der Vergangenheit benutzt haben, müssten sich dafür "rückwirkend" verantworten.

Hoyzer selber hat, obwohl er die Spiele verpfiffen hat, selber nie einen Betrug begangen. Wenn jemand betrogen hat, dann war es sein Partner Ante, der die Wetten im Wettbüro einreichte. Hoyzers Verhalten könnte also allerhöchstens Beihilfe zum Betrug gewesen sein. Dafür müsste aber Ante zumindest einen vollendeten Betrug begangen haben, denn wenn es schon keinen Betrug (die Hauptat) gibt, dann gibt's eben auch keine Beihilfe. Zu einer nicht begangenen Straftat kann man logischerweise nicht Beihilfe leisten.
Dass das Verpfeifen der Spiele grds. Beihilfe sein würde, war relativ klar. Also hing Hoyzers Schicksal davon ab, ob nun Ante tatsächlich einen Betrug begangen hatte oder nicht. Und da wirds dann juristisch etwas knifflig.

Denn der Betrug nach §263 setzt eine Täuschung voraus. Der Betrüger muss, vereinfacht gesagt, etwas unwahres erklären. Durch diese unwahre Behauptung muss das Opfer einem Irrtum unterliegen.

Die Frage war also: Was hat Ante im Moment der Abgabe des Wettscheins gegenüber dem Wettbüro erklärt? War diese Erklärung eine Täuschung die einen Irrtum beim Wettbüro hervorgerufen hat? Gesagt haben wird der Ante wohl nix. Er hat wahrscheinlich am Bier genippt, an der Kippe gezogen und den Wettschein über den Tresen gereicht.

Man kann aber auch Erklärungen ohne Worte abgeben (sog. konkludente Erklärungen), durch sein Verhalten z.B. Wenn ich ihm Supermarkt mein Milch auf das Kassenband lege, dann muss ich ja auch nicht jedes mal sagen: Ich möchte mit Ihnen einen Kaufvertrag über 1,0 L frische Vollmilch abschließen. Aus meinem Verhalten und der Gesamtsituation ergibt sich das einfach eindeutig, auch ohne Worte.

Es stellte sich also die Frage, was Ante bei Abgabe des Wettscheins "konkludent" erklärt hat. Heute wäre die Frage ganz einfach: In den AGB von fast allen Wettanbietern findet sich heutzutage eine Klausel, die besagt, dass der Kunde, indem er die AGB akzeptiert, erklärt, dass er von dem Ausgang des Wett-Ereignisses keine Kenntnis hat.

Diese Klausel gab es aber damals, als Ante und Hoyzer ihr Unwesen trieben, noch nicht. Und allein auf die Situation von damals kommt es eben an (keine Strafe ohne Gesetz).

Der Bundestaatsanwalt vertrat nun folgende Auffassung:
Er meinte, Ante hätte damals, da es die AGB Klausel eben noch nicht gab, mit Einreichen des Wettscheins lediglich erklärt, dass er die Wette zu der angegebenen Quote akzeptiert. Nicht mehr, nicht weniger. Er hat also gerade nicht zusätzlich noch unterschwellig (konkludent) erklärt, vom Ausgang des Spiels keine Kenntnis zu haben. Wenn er das aber nicht erklärt hat, dann hat er auch nicht getäuscht. Und wenn es keine Täuschung gibt, dann gibt's eben auch keinen Betrug. Und wenn Ante keinen Betrug begangen hat, dann kann Hoyzer auch keine Beihilfe zu diesem Nicht-Betrug geleistet haben. So schließt sich der Kreis.

Die Richter sahen das bekanntlichermaßen ein wenig anders. Sie betonten, dass sie über die Ansicht des Staatsanwalts lange nachgedacht haben, aber letzlich doch zu einer anderen Auffassung gelangt sind:

Sie meinen nämlich sinngemäß: Die Annahme, dass das Spiel frei von "Tricksereien" und Manipulationen abläuft ist die Grundlage für jede Wette. Daher erklärt man mit Abgabe seines Wettscheins stillschweigend und schlüssig, dass man gerade keine Manipulation des Spiels vornehmen wird. Wer trotzdem manipuliert oder den Spielausgang kennt, täuscht den Wettanbieter also. Diesem entsteht dadurch auch ein Vermögensnachteil (ein solcher muss dem Opfer beim Betrug entstehen, sonst ist es kein Betrug), weil die Gewinnchance des Wettbüros natürlich total in den Keller geht.

Somit hat Ante getäuscht und einen Betrug begangen, so dass Hoyzer seinerseits auch Beihilfe zum Betrug begangen hat.

Obwohl DFB-Präsident Theo Zwanziger (selber promovierter Jurist!!) das in der Öffentlichkeit gerne so darstellt: Der "Fußball" als Volkssport ist durch den § 263 nicht geschützt, geschützt wird lediglich Vermögen (eben das der Wettbüros, u.U. auch das der geschädigten Vereine oder das der Zuschauer, die Geld für ein geschobenes Spiel bezahlt haben) Will heißen: Hätte Hoyzer die Spiele verpfiffen, ohne dass Ante dabei gefakte Wetten plaziert hätte, so wäre das zwar sportlich eine Katastrophe und sicherlich mit sportrechtlichen Mitteln zu ahnden gewesen, aber strafrechtlich wohl völlig uninteressant. Der Betrug waren hier eben nicht die verpfiffenen Spiele, sondern die Platzierung der Wetten.

Der arme Bundesstaatsanwalt, den viele als völlig hirnamputiert dargestellt haben, hat also nur eine andere, interessante Rechtsauffassung vertreten, die die Richter auch sehr ernst genommen haben. Sie sind dann eben nur, zu Recht wie ich meine, zu einem anderen Ergebnis gekommen.


Sollten sich sachliche Fehler eingeschlichen haben, berichtigt mich bitte!
So long,
lg
Stefan
 
  • Like
Reaktionen: Blixten und effzehn

Svenrique

Adams Parmäne
Registriert
25.09.06
Beiträge
1.301
Also Windows und illegal finde ich schon mal lustig :)