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Liebe Apfeltalk-Gemeinde,
mit ein paar Kollegen hatte ich am Wochenende bei einem Glas Wein eine interessante Diskussion über das Für und Wider der Künstlersozialkasse und die Künstlersozialabgabe.
Jeder von uns kannte die Situation, dass Kunden sich mehr oder weniger heftig darüber beschweren, dass die Künstlersozialkasse auf sie zukam, um die Künstlersozialabgabe einzufordern.
Der eine oder andere Kunde fragte entrüstet: „Haben Sie das gewusst?“ und vermutlich hat jeder, der bei der KSK versichert ist, auf Grund dessen schon den einen oder anderen Kunde verloren.
Nun glauben die Kunden, dass sie keine Künstlersozialabgabe bezahlen müssen, wenn sie bei einer GbR, einer GmbH oder einer AG gestalten lassen, was völliger Unsinn ist, da diese Unternehmen selbst die Abgabe leisten müssen und diese ganz selbstverständlich auf die Kunden umlegen.
Nun – lange Rede, kurzer Sinn: Das Gespräch beim Wein verlief letztlich dahingehend, ob es denn Sinn mache, die Kunden bereits bei der Angebotsabgabe mehr oder weniger deutlich auf die Künstlersozialabgabepflicht hinzuweisen, beispielsweise in den AGB und ob es dahingehend möglicherweise sogar irgend welche Vorschriften gibt.
Leider gibt eine Recherche im Internet auch nicht wirklich brauchbare Infos wieder oder wir haben schlichtweg den falschen Suchweg eingeschlagen. Ich weiß es nicht.
Nun hoffe ich auf die Apfeltalk-Userschaft und das geballte Wissen einer großen Gemeinschaft.
Falsche Hoffnung?
mit ein paar Kollegen hatte ich am Wochenende bei einem Glas Wein eine interessante Diskussion über das Für und Wider der Künstlersozialkasse und die Künstlersozialabgabe.
Jeder von uns kannte die Situation, dass Kunden sich mehr oder weniger heftig darüber beschweren, dass die Künstlersozialkasse auf sie zukam, um die Künstlersozialabgabe einzufordern.
Der eine oder andere Kunde fragte entrüstet: „Haben Sie das gewusst?“ und vermutlich hat jeder, der bei der KSK versichert ist, auf Grund dessen schon den einen oder anderen Kunde verloren.
Nun glauben die Kunden, dass sie keine Künstlersozialabgabe bezahlen müssen, wenn sie bei einer GbR, einer GmbH oder einer AG gestalten lassen, was völliger Unsinn ist, da diese Unternehmen selbst die Abgabe leisten müssen und diese ganz selbstverständlich auf die Kunden umlegen.
Nun – lange Rede, kurzer Sinn: Das Gespräch beim Wein verlief letztlich dahingehend, ob es denn Sinn mache, die Kunden bereits bei der Angebotsabgabe mehr oder weniger deutlich auf die Künstlersozialabgabepflicht hinzuweisen, beispielsweise in den AGB und ob es dahingehend möglicherweise sogar irgend welche Vorschriften gibt.
Leider gibt eine Recherche im Internet auch nicht wirklich brauchbare Infos wieder oder wir haben schlichtweg den falschen Suchweg eingeschlagen. Ich weiß es nicht.
Nun hoffe ich auf die Apfeltalk-Userschaft und das geballte Wissen einer großen Gemeinschaft.
Falsche Hoffnung?