Bananenbieger
Golden Noble
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An den Verkäufer zurückgeben? Auch bei Privatkäufen greift §434 BGB:
Wie immer gilt: Nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html (Rote Hervorhebung durch mich)§ 434 Sachmangel
(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Wie immer gilt: Nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!