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Hat jemand sein I4 zurückgegeben?

Necro

Gala
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Ich habe vor dies morgen zu tun, da das Antennenproblem für mich doch problematisch ist und ich mit dem Update, dass wohl nach den 14T Rückgaberecht erscheint, nicht die Katze im Sack kaufen will, zumal ich eh nicht daran glaube, dass es das Problem behebt.
Also, hat jemand Erfahrung mit dem Prozess? Habe gelesen, dass man, wenn man das Telefon im Laden gekauft hat keinen Anspruch auf Aussetzen des Vertrags hat und wie steht es mit dem Zugeständnis von Apple man könne das Handy innerhalb von 30T zurückgeben, gilt das auch für Deutschland und bedeutet es auch die Aufhebung des Vertrags?

Bitte keine Diskussionen über die Frage ob es Sinn macht das iPhone zurückzugeben.

Danke!
 

Homer J.

Thurgauer Weinapfel
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Ich gebe meines nicht zurück. Bin von den Problemen nicht betroffen.
Zur Prozedur kann ich Dir keine Auskunft geben.
 

deloco

Weißer Winterkalvill
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Da musst du wohl einfach mal im T-Laden nachfragen…
Da du einen Handy-Vertrag normaler Weise innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder kündigen kannst (bin mir da nicht sicher…), sollte es eigentlich keine Probleme zu geben. Das damit erhaltene Gerät muss dann eben auch abgegeben werden.

Genaues weiß ich aber auch nicht…
 

batu83

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Und warum schreibst Du das dann hier?

Genau das frage ich mich gerade auch!

Zum Thema: du kannst den Vertrag, wenn es ein Neuvertrag ist, ohne Angaben von Gründen kündigen. Dann kannst du das Gerät auch zurückgeben. Wenn es dann mit der Problematik irgendwann durch ist, schliesst du wieder einen neuen Vertrag ab: So easy :)
 

Applemax123

Starking
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Hier mal der Gesetzestext dazu, evtl hilft das weiter:

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf.

(3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.


Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
 

Necro

Gala
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Von meinem Versuch das iPhone 4 zurückzugeben/umzutauschen.

Komme gerade vom T-Punkt und hatte vor den Vertrag zu widerrufen, oder es mit einem Austaschmodell zu probieren.

Nachdem mir schnell klar gemacht wurde, dass mir meine mitgebrachte Widerrufsbelehrung, die ein Widerrufen ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen beinhaltet, garnichts bringt und ich auf diesem Wege keinen Anspruch auf Aufhebung des Vertrags hätte, versuchte ich eine Rücknahme aus Kulanz oder einen Austausch des Gerätes zu erwirken.
Dabei schilderte ich meine Probleme mit dem Telefon:

1. Die bekannte Empfangsproblematik, die für mich wirklich ein Problem darstellt
2. Probleme mit dem Entfernungssensor, was zu unkontrollierten drücken von Tasten mit der Wange führt
3. Der Verlust von 60% der Akkuleistung über Nacht, den ich nun auch erfahren habe
Foto.PNG

Nach Rücksprache mit der Zentrale wurde mir klargemacht, dass dies alles bekannte Probleme seien, die mich nicht zum Austausch/Rücknahme des Gerätes bemächtigten.
_______
Ich konnte also mein iPhone trotz der 3 geschilderten Probleme, des 14-Tage-Rückgaberechts und der 30 Tage Rückgaberecht, die Apple einräumt, nicht zurückgeben.
 

syccon

Erdapfel
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Einen Vertrag, den man bei einem Händler in einem Geschäft abgeschlossen hat, kann man weder zurückgeben noch stornieren. Warum auch? Man sieht ja schließlich was man kauft. Außer man wurde nachweißlich falsch beraten oder sonst irgendwie "hinters Licht geführt" Hier kann man nur auf die Kulanz des Händlers hoffen, das er den Vertrag wieder storniert Und das machen die nicht gerne. Meistens nur, wenn man wieder einen neuen Vertrag abschließt. Weil sie sonst auf ihre Provison verzichten müssen.

Wenn das Handy defekt ist, kannst du es zurück geben. Dann wird es getauscht oder repariert.

Einen Vertrag stornieren oder zurückgeben, kann man nur im Zuge des Fernabsatzgesetzes. Also wenn man telefonisch oder per Internet bestellt hat.

Gruß Syccon
 

boogiemonster

Kaiser Wilhelm
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Mein Iphone hat vor 4 Tagen seinen geist aufgegeben und der Junge mann im T-punkt meinte das ich 7 Tage Zeit gehabt hätte das Gerät zu Reklamieren und somit Anspruch auf ein komplett Neues Gerät gehabt hätte. ( Das geht aber schätze ich nur bei wirklich außergewöhnlichen Fehlern d.H: nicht die Antennen- oder Annäherungssenorprobleme) So war ich also jetzt 1 Tag zu spät dran und musst es zur Reperatur einschicken!
 

holler

Bismarckapfel
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der Junge mann im T-punkt meinte das ich 7 Tage Zeit gehabt hätte das Gerät zu Reklamieren
Mach ihn mal klar das es eine Beweislastumkehr gibt, der Händler muss dir beweisen, dass der Defekt durch dich verursacht wurde und nicht schon beim Verkauf des Produkts bestanden hat. Siehe § 476 BGB

Das man ein Vertrag, welcher im Geschäft abgeschlossen wurde, nicht widerrufen kann ist völlig klar. Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gemäß §355 BGB und das entsprechende Rückgaberecht gemäß § 356 BGB existiert nur bei folgenden Dingen:
Haustürgeschäften
Verbraucherdarlehensverträgen
Teilzeitwohnrechteverträgen
und
Fernabsatzverträgen
http://dejure.org/gesetze/BGB/356.html
 

batu83

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Ich selber habe letztes Jahr versucht mein defektes iphone 3GS zurückzugeben. Erstmal ging das nicht. Dann brachte mich jemand auf die Idee, dass ich innerhalb von 14 Tagen meinen Vertrag kündigen darf, wenn die Karte nicht benutzt wurde. Dies war der Fall, daher klappte das auch. Du hast sicher die Karte benutzt und daher kannst du den Vertrag nicht zurückgeben. Sonst hast du leider keine Möglichkeit. Warte bis die iPhones wieder erhältlich sind und ruf den Support an, damit du ein neues bekommst.
 

JacksoN

Schafnase
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Ist es nicht wahnsinnig mit welchen angeblichen "Rechtsnormen" solche T-Punkt Mitarbeiter um sich werfen? 7 Tage? Nene wohl eher 6 Monate...
 

holler

Bismarckapfel
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Erstmal ging das nicht. Dann brachte mich jemand auf die Idee, dass ich innerhalb von 14 Tagen meinen Vertrag kündigen darf, wenn die Karte nicht benutzt wurde.
zählt nur bei Fernabsatz, alles andere ist dann nur auf Kulanz!
 

batu83

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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zählt nur bei Fernabsatz, alles andere ist dann nur auf Kulanz!

Eben nicht! Das hatte ich auch der Person gesagt, die mir diesen Tipp damals gab (es war eine Dame, die selber bei der Telekom arbeitet). Ich war selber erstaunt darüber, dass dies doch möglich sei! Aber das geht! Wenn man die Karte nicht ins Handy einsteckt und diese nicht nutz, kann man den Vertrag kündigen, ohne einen Grund nennen zu müssen!

Weil zu erst ging gar nichts, aber als im im Shop damit ankam, dass ich die Karte nicht genutzt habe und den Vertrag wieder zurückgebe, kam bewegung ins Spiel! Ich habe dann einen neuen Vertrag und ein anderes! iPhone bekommen!
 

holler

Bismarckapfel
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Schriftliche Quelle?

Zudem ist es erstmal völlig egal, was Leute am Telefon sagen, grundsätzlich ist hier erstmal das BGB maßgeblich. Alles andere ist Kulanz. Du hast keinerlei Quellen oder sonstiges, ich jedoch schon! Hab selber Jura studiert und es gibt genug Urteile etc. die genau das Gegenteil belegen was DU behauptest!
Vergleichbar mit der Aktion vom MediaMarkt, 14 Tage Rückgaberecht. Schön und gut nur MM ist hierzu nicht verpflichtet!

WIe schon gesagt es kann sein, aber nicht verbindlich!
 

batu83

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Ich behaupte ja nicht, dass es Gesetz ist o.ä.! Ich berichte nur, dass es geht, dass eine Mitarbeiterin mir den Tipp gab und dass die Verkäufer im Shop mir, nach dem ich damit ankam, dass ich den Vertrag kündigen werde und einen neuen abschließe, mir mein Handy getauscht wurde. Nur die Karte darf nicht genutz sein. Wie auch im Laden, wenn man ein Fernseher kauft und nur bei ungeöffneter Packung zurückgeben darf, der rest ist Kulanz wie du schon geschrieben hast. Ich glaube dir ja. Ich kenn ja selber die Rechtslage aus eigener Erfahrung...
 

Malmuc

Golden Delicious
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Mach ihn mal klar das es eine Beweislastumkehr gibt, der Händler muss dir beweisen, dass der Defekt durch dich verursacht wurde und nicht schon beim Verkauf des Produkts bestanden hat. Siehe § 476 BGBhttp://dejure.org/gesetze/BGB/356.html
Schön, wenn man Paragraphen kennt. Weniger schön und eher verwirrend, wenn man sie ohne Sinn zitiert. Niemand kann der Telekom vorschreiben, wie sie ihr Recht auf Nachbesserung ausübt. Ob sie innerhalb einer selbst gesetzten Frist Austauschgeräte zur Verfügung stellt oder gleich ab der ersten Minute fehlerhafte Geräte zum Hersteller einschickt, kann ihnen niemand vorschreiben. Und genau darum ging es hier – schneller Austausch vor Ort oder langwierige Bearbeitung durch den Apple-Service.
 

holler

Bismarckapfel
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Niemand kann der Telekom vorschreiben, wie sie ihr Recht auf Nachbesserung ausübt. Ob sie innerhalb einer selbst gesetzten Frist Austauschgeräte zur Verfügung stellt oder gleich ab der ersten Minute fehlerhafte Geräte zum Hersteller einschickt, kann ihnen niemand vorschreiben. Und genau darum ging es hier – schneller Austausch vor Ort oder langwierige Bearbeitung durch den Apple-Service.
Das habe ich nirgends behauptet, das jemand etwas vorschreiben kann wie die Telekom etwas austauscht!
In dem von mir zitierten Text hat die Telekom eine Rücknahme eines kaputten iPhones 4 verweigert und der Kunde musst es nach meiner Definition selber einschicke zur Reparatur! Sollte ich es falsch verstanden habe, tut es mir leid! Aber der Text hat nichts anderes gesagt, als:

der Junge mann im T-punkt meinte das ich 7 Tage Zeit gehabt hätte das Gerät zu Reklamieren und somit Anspruch auf ein komplett Neues Gerät gehabt hätte. ( Das geht aber schätze ich nur bei wirklich außergewöhnlichen Fehlern d.H: nicht die Antennen- oder Annäherungssenorprobleme) So war ich also jetzt 1 Tag zu spät dran und musst es zur Reperatur einschicken!
Nun hier wird klar deutlich, das er selber das iPhone einschicken musste und das ist falsch da die Telekom eigentlich dafür verantwortlich ist, wie du richtigerweise geschrieben hast selber entscheiden kann was sie macht!