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Hat jemand sein I4 zurückgegeben?

Die zitierte Beweislastumkehr ist ja aber ein ganz anderes Thema. Das wäre korrekt getroffen, wenn der junge Mann im T-Punkt sagen würde: «Beweisen Sie mir erstmal, dass Sie das Telefon nicht selbst kaputt gemacht haben.» Worauf du hinaus willst ist das übliche Vorschieben der Herstellergarantie, um eben um die eigene Gewährleistungspflicht herumzukommen – das hat mit deinem Paragraphen aber nichts zu tun.

Bleibt nur die Frage, was man davon halten soll… Ich nutze die Herstellergarantie wenn es möglichst schnell gehen soll, dann ist kein zeitfressender Händler dazwischen. Wenn mir die Dauer egal ist, wird der Händler in seine Pflichten eingewiesen. ;-)