Aber gerade beim ersten Start ist doch sinnfrei, wie soll ich etwas bewerten das ich gerade eben erst zum allerersten mal gestartet habe.
Das Thema ist zwar eigentlich durch, aber "ein Review" ist genau so korrekt wie "einen Review".Was will ich machen? EinEN Review.
Es heißt nicht: „Wenn ich ein Review zu deiner App machen will, dann hätte ich das gemacht“, sondern „Wenn ich einen Review zu deiner App machen will, dann hätte ich das gemacht“
(wahrscheinlich hätte man noch korrigieren sollen: "…
Schon besser, aber dann stört mich immer noch das „Rezension machen“ viel mehr als die Frage nach dem Artikel, die gerade bei ins Deutsche „importierten“ Wörtern oft schwer zu beantworten ist und oft nicht eindeutig geregelt ist.hätte machen wollen, dann…")
Aber all das ist ja noch harmlos im Vergleich mit den ersten Kommentaren, in denen von „negativen Rezessionen“ die Rede ist (ein wirtschaftlicher Aufschwung?) oder (falsch geschriebenen) die Behauptung fällt, die App-Hersteller lebten von Rezessionen :-D
Duden meint der, die oder das Review. http://www.duden.de/rechtschreibung/Review_Kritik_Besprechung
Für mich persönlich klingt das oder die Review am "richtigsten". Bevor ich der Review schreib, schreib ich lieber die Bewertung.![]()
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.