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Glasscheibe gebrochen....Austausch?

kristofer

Englischer Kantapfel
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15.02.05
Beiträge
1.087
Angenehmen 1. Feiertag!

Mir ist vorgestern beim Spielen mit nem kleinen Racker derselbige aus vollem Lauf auf meine Hosentasche und das sich darin befindliche iPhone gesprungen. Als ich es danach aus der Hosentasche geholt hab sah ich die Bescherung...Das Glas ist unter dem Knopf bis zum Chromrand durchgängig gebrochen....also auf einem Stück von ca einem halben - 1cm. Natürlich habe ich dadurch keinerlei Beeinträchtigung bei der Bedienung, aber es sieht trotzdem nicht schön aus.

Hat jemand Erfahrung damit, ob man nur die Glasscheibe tauscht, oder dann das ganze Display.
Und wisst Ihr, ob sowas die Haftpflicht zahlt....weil das Handy ja eigentlich noch funktioniert und es nur ein "Schönheitsfehler" ist. Kann das Ding noch mehr brechen?

Danke



K
 

Die Banane

Blutapfel
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11.06.06
Beiträge
2.577
Es muss das ganze Display getauscht werden, da diese mit der Glasscheibe unzertrennlich verklebt ist.
 

xScorpiex

Eifeler Rambour
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02.02.06
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596
sofern die Eltern von dem kleinen Racker Haftpflichtversichert sind, sollte die Versicherung dafür aufkommen. Allerdings ist es dabei fraglich wie sehr Du auf sein Verhalten Einflussgenommen hast. Wenn das ganze rein aus seinem Willen geschehen ist, Du ihn also nicht gehoben oder dazu ermutigt hast, sollte es klappen.
 

mschoening

Gelbe Schleswiger Reinette
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21.02.07
Beiträge
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Hi,
ist es ein iPhone gebunden an ein T-Mobile Vertrag?

LG,
Max
 

michaelny

Akerö
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18.08.08
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1.808
....ich habe zuletzt erst einen entsprechenden ratgeber auf dem ZDF oder der ARD gesehen ....

Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig. (Im fließenden Verkehr gilt dies neuerdings sogar bis 10 Jahre.) D.h. sie haften nie. Haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt, haften diese.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt einen Schaden, soweit der Versicherte haftet. (Ausnahme: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.)
Das bedeutet:
Verursacht das deliktsunfähige Kind einen Schaden und die Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden. (Denn diese haften.)
Verursacht das deliktsunfähige Kind einen Schaden und die Eltern haben die Aufsichtspflicht NICHT verletzt, ist die Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu zahlen. (Denn die Eltern haften NICHT.)
Manche Versicherungen regulieren gleichwohl aus Kulanz.
Entgegen verbreiteter Auffassung kann der Fall, daß versicherte Eltern selbst zahlen müssen, nicht eintreten. (Ausnahme Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.) Eine Versicherung stellt den Versicherten von der Zahlung frei und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Mir ist klar, daß es für den Geschädigten unbefriedigend ist, auf seinem Schaden sitzenzubleiben.
 

mschoening

Gelbe Schleswiger Reinette
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21.02.07
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1.764
Hmm, das sieht dann natürlich anders aus. Ein Screenkostet glaube ich um die 250€ (die Glasscheibe ist mit dem Screen verklebt).

LG,
Max
 

Velvet

Jamba
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24.12.08
Beiträge
58
....ich habe zuletzt erst einen entsprechenden ratgeber auf dem ZDF oder der ARD gesehen ....

Hierzu mal eben was:

Das ist die Gesetzeslage, korrekt.

Alelrdings, bei den Haftpflichtversicherungen ist es i.d.R. so dass die Versicherung für minderjährige Kinder mithaftet, da kein U-18 geschäftsfähig/volljährig ist und somit noch unter der Aufsichtspflicht seiner Eltern steht, die damit für sein Verhalten/Fehlverhalten bedingt mit verantwortlich sind.

Daher zahlt auch in den meisten Fällen die Haftplficht der Eltern, es seie denn es wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.