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Frage an Freiberufler: Rechnung/Geldeingang für welches Jahr verrechnen?

crossinger

Doppelter Melonenapfel
Registriert
30.07.06
Beiträge
3.369
Hallo!

Unglaublich, aber ich hatte den Fall noch nie - habe mich also auch nie darum gekümmert. Ich bin zwar schon seit Jahren kein Freiberufler mehr, aber ich habe für einen alten Kunden noch zum Jahresende 2008 eine Kleinigkeit erledigt. Auch ordentlich mit Rechnung, datiert noch in 2008 (ich zahle gerne Steuern - *lach*).

Heute war das Geld auf dem Konto.

Was gilt nun?
Rechnungsdatum --> zu versteuern in 2008 oder
Geldeingang --> zu versteuern in 2009?

Ist vermutlich eine dumme Frage, aber wie gesagt: einmal ist immer das erste Mal... :innocent:

Grüße,

*J*
 
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Reaktionen: groove-i.d
edit: wie kann man hier durchstreichen? :D
 
Moin,

wenn Freiberufler und Einnahmeüberschluß, dann i.d.R. auch Ist-Besteuerung. Also: Datum des Zahlungseingangs löst die Buchung für die Steuer aus. Anders der Fall bei Soll-Besteuerung und Doppelter Buchführung, dann führst ein Konto »Forderungen« mit dem Rechnungsdatum, daraus ergibt sich das Steuerdatum.

Gruß Stefan
 
Denke der Geldeingang.

Als ich in Deutschland meine Steuern als Freiberufler machte habe ich die Rechnung immer dem Kontoauszug beigelegt auf dem der Geldeingang verzeichnet war. So wollte es mein Steuerberater haben.
 
Na ja, ich mache meine "normale" Steuererklärung als Angestellter (Hauptsächlich über Anlage N) und einen solchen (Ausnahme-)Posten will ich eben unter "Selbständige Tätigkeit" verbuchen, früher war das ja die Anlage GSE.

*J*