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Festplatte oder RAM tauschen -> Garantieverlust am 2011!

vikakive

Allington Pepping
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Hallo liebe Leute,

wie ich heute von mehreren Seiten erfahren habe, ist es bei den neuen MacBook Pros NICHT mehr erlaubt, den Arbeitsspeicher zu wechseln.
Anstoß der ganzen Geschichte war ein Besuch bei meinem Apple Reseller. Als der erfuhr, dass ich den Arbeitsspeicher gewechselt habe, wies der mich darauf hin, dass dies bei den neusten MBPs ebenfalls mit einem Garantieverlust verbunden sei. Genau das selbe gilt auch für einen Festplattenwechsel.
Es hätte einen extra Hinweis an die Technik dafür gegeben.
Grund meiner Anfrage vor Ort war unter anderem die Umrüstung auf Hardwrk (das deutsche Pendant zu Optibay.) Einen Festplatten-Umbau würde man an einem neuen Siegel erkennen. Direkt ersichtbar ist ja keins.
Nunja, ich wollte das nicht so ganz glauben. Wobei ich allerdings keinen Grund hatte, ihm das nicht zu glauben!!

Auf der Apple-Seite werden in der Anleitung auch nur die MacBooks bis 2010 erwähnt:
http://support.apple.com/kb/HT1270?viewlocale=de_DE

Es folgte noch ein Anruf bei Apple Care.
Nachdem ich 28 Mal verweigert hatte bei dem Anliegen meine Seriennummer oder meine Apple-ID zu nennen, was den Herren nicht so ganz glücklich stimmte, konnte er mir doch sagen, dass es nicht mehr erlaubt sei.

So, zweimal die selbe Aussage.

Wie ich in sämtlich Foren von Apfeltalk bis zu MacRumors gefunden habe, wird überall blind gesagt, dass es auch bei den 2011ern erlaubt sei.

Und nun? :) Hat wer von euch die gleiche Anfrage an einen Service-Anbieter bezüglich der 2011er-Modelle gestellt?
 

mausbaer

Seidenapfel
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Zuerst muss mal unterschieden werden zwischen Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) und Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben: in der EU 24 Monate, wobei nach 6 Monaten die Beweislast beim Verbraucher liegt, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand).
Grundsätzlich erlischt der Gewährleistungsanspruch nicht dadurch, dass man das Gerät öffnet und einzelne zugängliche Komponenten tauscht, sofern dabei keine Beschädigungen entstehen.
Ich habe gelesen (länger her), dass es dazu auch enstprechende Urteile gibt.

Stell Dir mal vor Du wechselst an Deinem Auto eine Glühbirne und beim anschließenden Motorschaden verweigert Dir der Hersteller mit Hinweis auf deinen eigenmächtigen Birnenwechsel die Gewährleistung - undenkbar.

Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sicher, dass Apple mit dieser Vorgehensweise - sollte es denn so sein - vor keinem deutschen Gericht auch nur die Spur einer Chance hätte (unangemessene Benachteiligung des Kunden).
 

Scheich

Osnabrücker Reinette
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Es ist sogar im Handbuch beschrieben, wie du Platte und RAM tauschen kannst. Zusammen mit dem, was mausbaer geschrieben hat, ergibt das nur eine logische Konsequenz: Es ist Humbug. Nach wie vor gilt aber natürlich: Machst du dabei etwas kaputt, sind sämtliche Ansprüche hin.
 

Spathen

Finkenwerder Herbstprinz
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Also trotzdem Du die Info ja von zwei Quellen hast absichern lassen, glaub ich dem nicht so recht.
Die Sache ist, dass die betreffende Passage im Handbuch zum 2011er genau die gleiche ist wie im 2010er.
Deine Aussage ist in sofern richtig, dass Schäden, die beim Einbau entstanden sind, nicht durch die Garantie abgedeckt ist (siehe Handbücher). Trotzdem führt ein Wechsel nicht zu einem generellen Garantieverlust. Das wäre auch ziemlich krass.

Jedenfalls spricht das Handbuch gegen ein Verbot des Wechsels.
 

vikakive

Allington Pepping
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Danke für die Reaktionen.

Das Thema nervt mich mittlerweile echt.
Aber wäre ja auch langweilig wenn Kunden 100%ig zufrieden wären...

Für den Arbeitsspeicher ist es eh zu spät.

Der Handbuch-Link von Spathen ist gut, den hatte ich übersehen.
Also ist das mit dem Siegel auch quatsch?
Kann man eigentlich niemandem glauben?

Die Quelle Apple-Hotline ignorier ich mal.
Rufe da morgen noch einmal an, mal schauen was dabei rauskommt.

Ich könnte ja einfach das CD-Laufwerk zurück bauen, falls es zu einem Garantiefall kommt, oder?
 

Spathen

Finkenwerder Herbstprinz
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Also ich glaube wir reden hier von zwei verschiedenen Sachen, ich versuch das mal zu klären:
kein Garantieverlust bei:
- Austausch des RAMs
- Austausch der Festplatte gegen eine größere/neue/SSD o.ä.

Bei allen anderen Aktionen besteht sehr wohl vollständiger Garantieverlust und das betrifft eben auch den Einbau eines Optibays. Also so lange Du nur schon vorhandene Komponenten (Festplatte,RAM) tauschst, ist alles in Ordnung. Der Einbau eines Optibays führt zumindest nach meinen Informationen zu einem vollständigen Garantieverlust. Es kann auch durchaus sein, dass es für das optische Laufwerk an irgendeiner Stelle ein Siegel gibt. Allerdings kann ich mich nicht erinnern, so was gesehen zu haben, als ich mein MBP mal offen hatte.
Ich hab zu der Optibay-Geschichte jetzt auch keine Quelle, meine aber das auch schon öfter hier im Forum gelesen zu haben.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Ich denke mal die Garantie ist nur flöten wenn man beim RAM-Austausch irgendetwas kaputt macht und dies als Garantiefall bei Apple einreicht.
Ansonsten ist die gesetzliche Garantie deswegen noch lange nicht weg, sprich:
Apple kann zwei Monate später bei einem defekten Display nicht die Garantie mit Hinweis auf den verbauten RAM-Speicher ablehnen.
Dann hätten Sie den Speicher schon fest auf der Platte verlöten müssen, aber da der Speicher nunmal wechselbar ist...
Alles andere wäre mir neu (trotzdem ist die Aussage von mir unverbindlich...nicht dass dann später heißt: "Der Kojak da im Forum, der hat aber gesagt!..." :))
 

geheimseite

Osnabrücker Reinette
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In meiner vertrauten Werkstatt hier in Berlin stellte ich die Frage nach der Optibay-Sache. Eindeutige Antwort: Unklare Sache. Es ist zwar komplizierter, es selbst zu wechseln, im Prinzip wär das aber nicht katastrophal.
Wenn du das Optibay bei einem ASP einbauen lässt, passiert das ja bei einer autorisierten Fachkraft – und die haftet dann für Schäden,die Garantie bleibt 100%ig erhalten. Aber dafür muss man eben eine Arbeitszeit von etwa 40-70€ bezahlen…

EDIT: Gokoana hat mir ein paar Satzzeichen geschenkt, die hab ich dezent nachgetragen :D
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Hier, ein paar Satzzeichen für Dich: ,,,,,,,,,,

;)
 

Spathen

Finkenwerder Herbstprinz
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[...]Wenn du das Optibay bei einem ASP einbauen lässt passiert das ja bei einer autorisierten Fachkraft und dann leibt die Garantie 100%ig erhalten. [...]
Kannst Du das mit einer Quelle irgendwie belegen? Nimm das bitte nicht persönlich, aber 100% sind echt viel. Das kann ich mir echt nicht vorstellen. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, will das aber nicht so absolut hier stehen lassen, falls das später mal jemand liest und dann Deine Angabe für bare Münze nimmt...
 

geheimseite

Osnabrücker Reinette
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ich kann das leider wirklich nicht belegen, weil das Gespräch mündlich stattfand. Aber die Aussage ist ja logisch: Eine von Apple autorisierte Werkstatt die an Apples Stelle entscheidet, was repariert wird, was ein Garantiefall ist etc. Und wenn man die mit irgendeiner Arbeit beauftragt und bezahlt, dann haften die für Schäden etc.
Dh wenn die da sowas eifnaches umbauen wie ein optisches Laufwerk, dann haften die dafür. Und dadurch dass du hinterher von denen den Beleg hast, dass DIE den Umbau vorgenommen haben und nichts anderes sonst verändert wurde nehm ich an dass die nciht lügen, wenn sie behaupten, dass die Garantie danach nciht verfällt.

Wie gesagt: Die löten dir keien andere CPU dran oder modden sonstwas – sie wechseln etwas was du selbs auch könntest und haften auch dafür. Außerdem kann man das doch mit jeder Werkstatt vorher genau besprechen und sich zusagen lassen, dass die Garantie erhalten bleibt oder nicht. Wenn sie ablehnen, dann lässt du nicht umbauen, so einfach.
 

uuser

Herrenhut
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Ein Apple reseller bzw. vertrags-werkstatt darf aber von Apple aus nicht anstelle dem Laufwerk eine Festplatte einbauen.
Da Apple keine Geräte so anbietet.
Es weiß das es welche gibt die dies trotzdem anbieten... Die meisten halten sich jedoch dran, und verneinen einen solchen umbau!

Wie es rechtlich aussieht (und da gibt es Gerichts Urteile die für den Verbraucher oftmals entschieden haben, bei leichten umbau...) bleibt offen...

Aber es wurde halt von Apple nicht getestet / vorgesehen, und es kann nie ausgeschlossen werden, das dadurch Fehler defekte kommen können... Wobei dies eher unwahrscheinlich ist.
 

Weltraumaffe

Fießers Erstling
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Die erste Antwort sollte eigentlich genügen. Apple vergibt keine Garantien, daher kann auch keine Garantie erlöschen. Lediglich die Gewährleistung ist relevant, wie bereits erwähnt und Einzelheiten zum Verbraucherschutzgesetz sind im BGB und in der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments nachzulesen.
 

Scheich

Osnabrücker Reinette
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Ich weiß ja nicht wo du gekauft hast, aber das Apple bei dem ich mein Macbook gekauft habe vergibt sehr wohl (eingeschränkte) Garantien.

Diese erlischt nicht, wenn man, wie im Handbuch beschrieben, RAM oder Festplatte tauscht. Sollte dabei etwas schief gehen, oder man nimmt andere Veränderungen vor, sieht die Sache anders aus.
 

Weltraumaffe

Fießers Erstling
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Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann, oder? Eine "richtige" Garantie wirst du nirgendwo bekommen!

Marketing + Recht = (eingeschränkte) Garantie = rechtlich vorgeschriebene Gewährleistung
 

Sumsemann

Querina
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@vikakive

Ich musste mein 13er MBP 2011 leider schon einmal tauschen da ich Probleme mit dem Display hatte. Das war innerhalb der ersten 10 Tage und es wurde komplett getauscht.
Hatte zuvor mit der Technik bei Apple gesprochen und mein Problem dort näher erörtert um einen Tausch zu vermeiden, da ich ja den RAM bereits selbst getauscht hatte und ich auch nicht das ganze System wieder neu aufsetzen wollte.
Der Techniker riet mir dazu, da ich ja die Book´s wegen dem RAM eh beide wieder öffnen müsse auch die Platten einfach zu tauschen. So würde ich mir die Installation sparen und der Plattentausch dauert nur zwei Minuten wenn das Book eh schon offen ist.

Nach der Rücksendung des "alten" Book´s gab es auch keine Probleme bezüglich des Öfnens bzw des Plattentausches...

LG
Matthias
 

deloco

Weißer Winterkalvill
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Um das noch mal aufzugreifen… Wenn ein AASP das Superdrive gegen ein Optibay tauscht, erlischt Apples Garantie. Diese kann aber der AASP übernehmen, bzw. muss das sogar, auf den Umbau und die neuen Teile muss der AASP ja Garantie geben. Eigentlich stellt das ja auch kein Problem dar, da im Normalfall nichts weiter kaputt geht.

By the way… Versteht eigentlich irgendjemand warum man seit den Unibody-Books den Akku nicht mehr tauschen darf? Für mich ist's zwar egal, mein MacBook ist von 2009, aber das ist doch schon total bescheuert oder? 2 Schrauben und ein Kabel und der Akku ist draußen… Na ja, Apple hat schon ein paar komische Macken…
 

Scheich

Osnabrücker Reinette
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Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann, oder? Eine "richtige" Garantie wirst du nirgendwo bekommen!

Marketing + Recht = (eingeschränkte) Garantie = rechtlich vorgeschriebene Gewährleistung
Ich habe auch nichts von einer "richtigen" Garantie geschrieben, mein außerirdischer Freund. Richtig ist jedoch, dass Apple über die gesetzliche Gewährleistungspflicht, bei welcher die Beweislast nur 6 Monate beim Verkäufer liegt, hinaus mindestens 12 Monate ein einwandfreies Funktionieren seiner Hardware garantiert.
 
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Reaktionen: kofi1990

kofi1990

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann, oder? Eine "richtige" Garantie wirst du nirgendwo bekommen!

Marketing + Recht = (eingeschränkte) Garantie = rechtlich vorgeschriebene Gewährleistung

Das ist absoluter Schwachsinn!
Klar bekommt man Garantie und zwar 1 Jahr.
Gewährleistung heißt, dass mangelhafte Ware geliefert wurde.
Garantie bedeutet, dass der Mangel bei der Lieferung noch nicht bestanden hat, jedoch innerhalb des einen Jahres aufgetreten ist!

Sprich, bei der Garantie wird "garantiert", dass 1 Jahr keine Fehler auftreten. Das heißt wenn dein Macbook innerhalb des Jahres kaputt geht, dann wird es ersetzt bzw. repariert.

Und um den Verfall der vorher genannten "GARANTIE" geht es. Und nicht um den Verfall der rechtlich vorgeschriebenen Gewährleistung.
 

Weltraumaffe

Fießers Erstling
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Naja, wenn es hier jeder meint besser zu wissen, war das hier mein letzter Post.

Für die Leute, die aber nicht auf "hören-sagen" vertrauen wollen, denen lege ich ans Herz, wie bereits oben erwähnt, die Gesetze Texte zu lesen. Diese sind recht eindeutig und auch im Internet nachzulesen. Macht bitte nicht den Fehler euch auf wikipedia o.ä. zu beziehen, hier wird die Gesetzeslage lediglich zusammenfassend und umgangssprachlich formuliert.

Gesetzestexte:
Richtlinie 1999/44/EG
BGB § 438
BGB §312 ff