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Ferienjob! Wann wird wieviel versteuert?

iFall

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
Registriert
01.04.07
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402
Wenn wir schon bei der Beziehung "Bürger-Staat" sind, habe ich noch eine weitere Frage.

Ich habe ja die Schule beendet und werde erst in einem (!) Jahr studieren. Innerhalb dieses Jahres bin ich ja im grunde genommen arbeitslos (ich mach ja weder Zivi noch Bund und warte auch auf keinen Studienpaltz, da ich mich erst nächstes Jahr bewerbe). Hauptproblem dabei: Was passiert mit dem Kindergeld?
Meines Wissens darf man nur 4 Monate am Stück etwas tun, was "nichts mit Bildung zu tun hat". Danach muss man aber entweder Studieren oder Praktika machen, die nachweislich etwas mit dem späteren Bildungsweg zu tun haben (etc.).
In diesen 12 Monaten werde ich ein bis zwei Praktika machen und ins Ausland gehen.
- Muss ich jetzt den Verantwortlichen irgendwie nachweisen, dass die Praktika etwas mit meinem späteren Stdudium zu tun haben?
- Hab ich, wenn ich im Ausland bin, überhaupt ein Recht auf Kindergeld? Wenn ja, was muss ich denen nachweisen?
- Oder gibt es da nicht irgendetwas "Vorgefertigtes" für alle, die so ein Überbrückungsjahr machen wie ich?
- Als Alternative habe ich gelesen, dass man sich lieber arbeitslos melden sollte - doch wo ist dann der Nachteil als Arbeitslosgemeldeter?

Grüße
iFall
 

iFall

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Ich komme nochmal zu meinem eigentlichen Thema zurück und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Wenn man jetzt einen Job über 9 Wochen annehmen will, man selber weder Student noch Schüler ist (allerdings zwischendrin) und 8 Euro auf die Stunde verdient?

8 Stunden pro Tag für 8 Euro pro Stunde, 5mal die Woche auf 4 Wochen bezogen wären circa 1280 Euro.

So.
Jetzt sagt das Bundesfinanzministerium:
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vorneherein zeitlich begrenzt ist auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. (...) Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind keine Sozialabgaben zu leisten, jedoch ist das Arbeitsentgelt zu versteuern. Entweder über eine Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, oder es werden Steuern entsprechend der Angaben auf der Lohnsteuerkarte einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei der Beurteilung darüber, ob Sozialabgabenfreiheit besteht, werden alle kurzfristigen Beschäftigungen eines Kalenderjahres zusammengezählt. Achtung: Die Tätigkeit darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, sofern das Entgelt über 400 Euro liegt!

Wenn ich jetzt aber diesen job mache. Woher weiß der Arbeitnehmer, dass ich keine Sozialabgaben leisten muss. Er weiß ja nicht, ob ich in diesem jahr noch irgendwo anders arbeite und dadurch "über 50 Tage im Kalendarjahr komme". Also muss der Arbeitgeber so oder so Sozialabgaben verrichten - und die muss ich dann zurückvfordern oder wie? Ach, ich verstehe das alles nicht.

Kennt sich da jemand bezüglich meiner Situation aus? Ich brauche einen Lichtblick.
Danke! :D
iFall
 
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