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Fehlkauf und Umtausch?

antiprodukt

Transparent von Croncels
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Hallo!

Wenn ich ein Produkt gekauft habe, dann habe ich - zumindest hier in Österreich - ab Zustellung 14 Tahe das Recht das Ding zurückzusenden.
Ich bin mir beim Kauf derzeit unsicher und will mir das Produkt einfach kaufen. Sollte es nicht passen, werde ich es schon vor dem Ablauf der 14 Tage feststellen und würde in diesem Fall Apple über meine Rücktritt informieren und den Rückversand starten.
Hätte dann also etwa nach zwei Wochen mein Geld wieder und könnte einfach Produkt B bestellen, oder sehe ich da was falsch?

Zum Arbeiten habe ich mein MBookP und die Zeit kann ich verkraften.
 
So funktioniert das Fernabsatzgesetz auch in D. Online etwas bestellt, kann man es innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden. (Außer mit Ausnahmen, versiegelte Datenträger, etc). Deinem Plan sollte nichts im Wege stehen. Bitte bedenke, dass ein Händler jeder Zeit auch das Recht hat, dir den Kauf zu verweigern, wenn du zu viel zurückschickst. So passiert es bei Amazon oder Zalando, dass Benutzerkonten gesperrt werden, die zu oft "auf Probe kaufen".

Ich finde sowas ehrlich gesagt nur moralisch nicht richtig, auch wenn Apple ein Multi-Milliarden Unternehmen ist, dass an jeder Ecke Steuern sparen möchte. Wenn du das Produkt kaufst, auspackst und testest und dann wieder zurückschickst, dann kann Apple es höchstens wieder als B-Ware oder Refurbished (verbunden mit weiteren Kosten seitens Apple) wiederverkaufen, zu einem niedrigerem Preis. Muss man selber Wissen, ob man das machen möchte.
 
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Finde ich einerseits gut, weil es meiner Denkweise entspricht :-) aber mach das, was dich glücklich macht. Und am meisten macht uns doch ein Appleprodukt glücklich, das perfekt zu uns passt :-)
 
Der TE spricht ja nicht davon, dass er sich in eine Endlosschleife aus Bestellungen und Rücksendungen begeben möchte. Ich finde es spricht nichts dagegen, sich ein Gerät zu bestellen, es zu testen und gegebenenfalls bei Unzufriedenheit gegen ein anderes zu tauschen.
 
Nun ja, das Fernabgabegesetz erlaubt diese Vorgehensweise natürlich. Trotzdem erscheint sie mir nicht ganz fair gegenüber dem Verkäufer. Derselbe hat bei einer Retoure zwangsläufig Kosten und Aufwand, oft genug ist die OVP beschädigt oder nicht mehr vorhanden, so dass der Verkäufer die Ware deutlich reduziert verkaufen muss. Solange die Rückläufer die Ausnahme sind wird das beim Verkäufer im Gesamtrauschen untergehen, aber wenn die Vorgehensweise von vielen praktiziert wird der Verkäufer die dadurch entstehenden Kosten zwangsweise durch höhere Preise kompensieren müssen. Das wirkt sich dann auf alle potentionellen Käufer aus.
Also man sollte sich das schon überlegen und die Ware nur dann zurücksenden wenn wichtige Gründe vorliegen.

MACaerer
 
Juckt mich nicht mal ansatzweise, ob das Apple oder welchem Verkäufer auch immer gegenüber fair ist. Gesetz ist Gesetz. Und die nutze ich bis zum Anschlag aus, wenn ich Lust dazu habe. Ich würde nicht mal im Traum auf die Idee kommen und aus Fairness auf Rücksendungen verzichten.
 
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Juckt mich nicht mal ansatzweise, ob das Apple oder welchem Verkäufer auch immer gegenüber fair ist. Gesetz ist Gesetz. Und die nutze ich bis zum Anschlag aus, wenn ich Lust dazu habe. Ich würde nicht mal im Traum auf die Idee kommen und aus Fairness auf Rücksendungen verzichten.
Bis auf die Tatsache das wir alle und natürlich auch du letztlich unter diesem Verhalten zu leiden haben, oder glaubst du etwa das die Rücksendungen und der damit verbundene Verlust nicht in den Verkaufspreis einkalkuliert ist? Ob Waren günstiger werden wenn es keine Rücksendung gäbe, steht dabei auf einen anderen Blatt.
 
Juckt mich nicht mal ansatzweise, ob das Apple oder welchem Verkäufer auch immer gegenüber fair ist. Gesetz ist Gesetz. Und die nutze ich bis zum Anschlag aus, wenn ich Lust dazu habe. Ich würde nicht mal im Traum auf die Idee kommen und aus Fairness auf Rücksendungen verzichten.
So rigoros würde ich es nicht sehen, man sollte schon sein Hirn vorher befragen, ob man die Bestellung "richtig" ausgelöst hat. Im Grunde bin ich der gleichen Meinung, wenn der bestellte Artikel nicht gefällt, wird er zurück geschickt, das ist gesetzlich verankert. [emoji12]
 
Wenn du das Produkt kaufst, auspackst und testest und dann wieder zurückschickst, dann kann Apple es höchstens wieder als B-Ware oder Refurbished (verbunden mit weiteren Kosten seitens Apple) wiederverkaufen, zu einem niedrigerem Preis. Muss man selber Wissen, ob man das machen möchte.

Wie bitte soll man es sonst testen?
Dann brauch es auch kein Widerrufsrecht:)
 
Und noch zwei Tränen für Apple upload_2015-5-19_18-26-32.png, langsam bekomme ich Mitleid mit diesem angeschlagenen Unternehmen;)
 
Sinn dieser Regelung ist eine Gleichstellung mit dem Kauf in Ladengeschäften, wo man sich die Ware ja auch anschauen und testen kann - na ja, davon geht der Gesetzgeber jedenfalls aus. Das bedeutet auch, daß es eigentlich auf Dinge wie Computer gar nicht zwo recht anwendbar ist, denn da kann man sich über Ausstattung und Bedienung vorher schlau machen. Anders bei Kleidung, bei der man eben nicht sicher sein kann, daß sie anhand der Größenangabe passt oder daß die Verarbeitung einwandfrei ist.
Daher gilt die Rücksenderegelung auch nur, wenn das Gerät keine Gebrauchsspuren hat oder sonstwie erkennbar deutlich über das Ausprobieren im Laden hinaus benutzt wurde.
Meiner Meinung nach sollte der mündige Kunde hier mit Verstand handeln und nicht auf Teufel komm raus LKW-weise bestellen, um sich dann einen Artikel zu kaufen, sonst wird das Gesetz bald wieder eingezogen und man kann nur wieder auf Kulanz hoffen bei Fehlkäufen oder wenn man sich mal zwei oder drei Skijacken schicken lässt zum Testen, welche denn optimal ist. Aber seit der Kohl'schen "moralischen Wende" werden wir ja mehr und mehr zu einer nur noch in Abrechnungsquartalen denkenden Ellbogengesellschaft.
 
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Meiner Meinung nach sollte der mündige Kunde hier mit Verstand handeln und nicht auf Teufel komm raus LKW-weise bestellen, um sich dann einen Artikel zu kaufen, sonst wird das Gesetz bald wieder eingezogen und man kann nur wieder auf Kulanz hoffen bei Fehlkäufen oder wenn man sich mal zwei oder drei Skijacken schicken lässt zum Testen, welche denn optimal ist.
Das Widerrufsrecht im Rahmen des Fernabgabegesetzes wurde bereits Anfang 2014 novelliert, dadurch sind einige den Kunden bevorzugende Dinge entfallen, bzw. zum Nachteil des Kunden hinzugekommen. So ist z. B. der Verkäufer nicht mehr verpflichtet die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen. Viele Verkäufer u. a. Apple oder auch Amazon machen das noch freiwillig, weil sie es gewohnt sind oder aus Kulanz. Amazon behält sich aber auch z. B. vor, ein Kundenkonto zu sperren, der derselbe durch häufige Bestellungen und Rücksendungen auffällt. Man sieht, das Verhalten vieler, nämlich Rückrufrecht des Fernabgabegesetzes bis zum bitteren Ende auszunützen zeigt bereits Wirkung.
Man darf nicht vergessen, das Fernabgabegesetz ist entstanden als Katalogbestellungen bei z. B. Quelle oder Neckermann nur einen Bruchteil des Warenumsatzes ausgemacht haben. Heutzutage dürfte das die weitaus dominierende Einkaufsmöglichkeit sein.

MACaerer
 
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