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Apple kann sich einer Sammelklage in den Niederlanden wegen angeblich wettbewerbswidriger App Store-Gebühren nicht entziehen, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Zuständigkeit der niederländischen Gerichte bestätigt hat. Die Klage, die auf das Jahr 2022 zurückgeht, wird von zwei Verbraucherorganisationen unterstützt und könnte Apple potenziell Schadensersatzforderungen von bis zu 637 Millionen Euro einbringen, um die überhöhten Gebühren für niederländische iPhone- und iPad-Benutzer:innen auszugleichen.
Apple argumentierte, dass der Fall vor irischen Gerichten verhandelt werden sollte, da der EU-App Store aus Irland betrieben werde. Der EuGH stellte jedoch fest, dass die Verbindung zum niederländischen Markt ausreichend sei, um die Zuständigkeit der dortigen Gerichte zu begründen. Der Fall wird voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2026 mündlich verhandelt, während Apple weiterhin gegen die Entscheidung vorgeht.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.