Erkennt mein Provider mein Device/Router?

connectfan

Querina
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Hallo zusammen,

in letzter Zeit kommen ja immer mehr Angebote für LTE-Flatrates auf den Markt (z.B. Freenet Funk). In den AGB heißt es dann häufig, dass eine Nutzung der SIM-Karte im Router nicht gestattet sei, sondern nur eine Nutzung in Devices bzw. "mobilen Routern/Hotspots".

Kann denn ein Provider feststellen, in welcher Art von Device/Router die SIM-Karte steckt? Bei Freenet Funk gibt es beispielsweise Berichte von Nutzern, denen der Vertrag gekündigt wurde wg. angeblicher Nutzung in einem Router. Die Nutzer behaupten aber, sie hätten nur ihr Smartphone als Hotspot genutzt (was zulässig wäre).

Wenn mein Provider feststellen kann, in welcher Art von Device/Router die SIM-Karte steckt: Was kann der Provider "sehen", wenn ich die SIM in einen Surfstick stecke und diesen in die USB-Buchse einer FRITZ!Box? Wenn er dann nur den Surfstick "sieht", würde man sich dem äußeren Anschein nach AGB-konform verhalten.

Danke Euch!
 

Dx667

Stina Lohmann
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Was der Netzbetreiber genau sieht kann ich nicht sagen, aber sicher nicht wo der Surfstick dran steckt.

Im Endeffekt geht es bei der Geschichte aber weniger um das Gerät als um das Datenvolumen.
Wenn du mit deinem Router 10 GB verbrauchst wird das niemand kratzen. Wenn du allerdings 500 GB verbrätst werden sie sich raus treten...egal ob die SIM im Handy oder in einem Router steckt.
 
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Benutzer 239155

Gast
Das Thema jährt sich zwar bald, aber die Antwort ist falsch. Der Provider und der Netzbetreiber (sofern verschieden) kann anhand der IMEI sehr wohl genau das Gerät erkennen. Prüft es selbst!

Die IMEI wird bei der Anmeldung an einer Funkzelle immer übertragen.
 
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orcymmot

Russet-Nonpareil
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Dem TE ging es aber um das vermeintliche „verschleiern“, dass der Stick an einem Router hängt.

Da der Stick bei Verbindung die IMEI übermittelt dürfte nach wie vor der Router „unsichtbar“ bleiben.
 
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dg2rbf

Blutapfel
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Hi,
deinen Router Interessiert keinen Provider, nur die IMEI ist ausschlag gebend.
Franz
 

Benutzer 239155

Gast
Dem TE ging es aber um das vermeintliche „verschleiern“, dass der Stick an einem Router hängt.

Da der Stick bei Verbindung die IMEI übermittelt dürfte nach wie vor der Router „unsichtbar“ bleiben.
Die Frage lautete „Kann denn ein Provider feststellen, in welcher Art von Device/Router die SIM-Karte steckt?“. Ja, das Device ist erkennbar. Dann ist das Device eben ein Stick. Bei einer FritzBox 6890 wäre das Device der Router.

Aber auch wenn ein Stick an einen Router angeschlossen ist, sollte das am Verhalten erkennbar sein.

Andererseits sind mir keine Verträge mehr bekannt, die Router ausschließen. Ich würde den Router-Ausschluss sogar für überraschend und ungültig ansehen.
 
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Scotch

Bittenfelder Apfel
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Kann denn ein Provider feststellen, in welcher Art von Device/Router die SIM-Karte steckt?

Ja.

Wenn er dann nur den Surfstick "sieht", würde man sich dem äußeren Anschein nach AGB-konform verhalten.

Ja. Wobei die Kombination mobiler Hotspot ja, fester Router nein keinen Sinn macht. Da würd' ich nochmal in die AGB gucken - falls da steht fester Router nein, mobiler Hotspot im Handy ja: Das ist was anderes.

Im Endeffekt geht es bei der Geschichte aber weniger um das Gerät als um das Datenvolumen.

Da geht es einzig und allein um die Geschäftsfeldabgrenzung der vMNOs mit ihren MNOs. Das hat keine technischen Gründe. Kann doch dem ISP egal sein, ob das Datenvolumen von einem oder 10 Geräten aufgebraucht wird (ist ihm auch egal - der verdient sein Geld mit dem Volumen, nicht mit dem, was da durch seine Leitungen geht; ist dem MNO aber nicht egal, wenn der WAN-Router für's Heimnetz anbietet - schliesslich muss der sich von den (i.d.R. billigeren) vMNOs abgrenzen).

Die IMEI wird bei der Anmeldung an einer Funkzelle immer übertragen.

Nicht nur dann und nicht nur die IMEI.

Aber auch wenn ein Stick an einen Router angeschlossen ist, sollte das am Verhalten erkennbar sein.

Nein, wie sollte das gehen? Der Traffic auf dem Uu Interface von einem "mobilen Hotspot" und einem WAN-Router lässt sich nicht unterscheiden, weil das exakt die gleichen Konfigurationen sind. Beim "mobilen Hotspot" sind halt "Stick" und "Router" auf einem SoC in einer Dose... Deshalb auch mein Hinweis, die AGB genau zu lesen: Die Klausel macht so keinen Sinn. Die macht nur Sinn, wenn zwischen "Einsatz im Router" und "Einsatz Smartphone als mobiler Hotspot" unterschieden wird.
 
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Benutzer 239155

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Nein, wie sollte das gehen?.
An den Metadaten! Das jeweilige Programm (Browser, E-Mail-Client) ist oft erkennbar. Auch Updatesuche der Geräte verrät, ob es ein Windows-PC, ein Mac, ein Linux-PC oder eine Play Station ist. Wenn das alles von einer einzigen IP kommt und auch noch nachts passiert, wenn man normalerweise schläft, sind das alles Bruchstücke, die zusammen ein Bild ergeben.
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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Aber diese Daten unterscheiden sich nicht, egal ob sie von einem Mac oder PC hinter einem mobilen Hotspot oder hinter einer FB mit 4G/5G-Stick kommen. Insofern ist aus solchen Verkehrsdaten (und übrigens auch nicht aus den Verkehrsmustern oder den ARP-Nachrichten) ein Router+4G-Modem von einem mobilen Hotspot (was ein Router+4G-Modem+Akku ist) zu unterscheiden.
 

Benutzer 239155

Gast
Wenn der Stick in einem PC steckt, dann kommen im gleichen Zeitraum keine Metadaten zu einem Mac, Spielekonsole, von Smartphones und von Router.

Wenn der Stick in einem Mac steckt, dann kommen im gleichen Zeitraum keine Metadaten zu PC, Spielekonsole, von Smartphones und von Router.

Wenn der Stick in einem Router steckt, dann kommen im gleichen Zeitraum Metadaten zu PC, Mac, Spielekonsole und von Smartphones.

Der mobile Hotspot hat eine eigene IMEI, die ihn als solchen identifiziert. Router mit SIM-Steckplatz (es gibt ja auch FritzBoxen die haben den), sind ebenfalls anhand der IMEI identifizierbar.

Davon abgesehen, ich habe schon lange nicht mehr gehört, dass ein Provider wegen einer SIM in einem (oder über Stick an einem) Router gekündigt hätte. Solche Berichte sind bald 10 Jahre alt. Es ist doch auch egal, wie ich mein bezahltes Volumen verbrauche.
 
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Mitglied 105235

Gast
Davon abgesehen, ich habe schon lange nicht mehr gehört, dass ein Provider wegen einer SIM in einem (oder über Stick an einem) Router gekündigt hätte. Solche Berichte sind bald 10 Jahre alt. Es ist doch auch egal, wie ich mein bezahltes Volumen verbrauche.


Artikel vom 27.2.2020
Grenzen der Freenet unlimited Flat
Von Anfang an war allerdings abzusehen, dass es viele Nutzer geben wird, die das günstige Angebot ausnutzen und den Termini „unlimitiertes Volumen“ sehr ernst nehmen. Die Idee liegt ja auch nahe, die SIM in einen LTE-Router zu packen und dann sich bzw. den ganzen Haushalt mit Internet zu versorgen. Natürlich auch mit Netflix, Youtube & Co. Dies war zu Beginn auch nicht untersagt. Denn weder sah die SIM eine IMEI-Beschränkung auf nur ein Gerät vor, noch gab es eine Nutzungsklausel, welche nur Smartphones zuließ. So kam es wie es kommen musste! Einige eifrige User generierten (Berichten in Foren zufolge) teils über 500 GB pro Monat. Damit hatte der Anbieter wohl auch nicht gerechnet. So dauerte es nicht lange, bis Freenet ersten „Power-Kunden“ kündigte. Da es keine Vertragslaufzeit gibt, ist dies ohne weiteres möglich. Denn die Freiheit gilt sowohl für Kunden wie Provider gleichermaßen…


Änderung der AGB schiebt Riegel vor

Wer schon mit freenet FUNK Unlimited als günstigen Heim-Tarif per LTE liebäugelte, den müssen wir leider enttäuschen! Denn aufgrund der missbräuchlichen Nutzung einiger User, hat der Anbieter wenig später die AGB geändert. Diese schließt nun die Nutzung an stationären Geräten aus. Also primär LTE-Routern! Ganz genau heißt es nun dort: „Der mobile Internetzugang kann/ darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).“
 
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MacTobsen

Akerö
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Wuchtbrumme

Golden Noble
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in letzter Zeit kommen ja immer mehr Angebote für LTE-Flatrates auf den Markt (z.B. Freenet Funk). In den AGB heißt es dann häufig, dass eine Nutzung der SIM-Karte im Router nicht gestattet sei, sondern nur eine Nutzung in Devices bzw. "mobilen Routern/Hotspots".

Kann denn ein Provider feststellen, in welcher Art von Device/Router die SIM-Karte steckt? Bei Freenet Funk gibt es beispielsweise Berichte von Nutzern, denen der Vertrag gekündigt wurde wg. angeblicher Nutzung in einem Router. Die Nutzer behaupten aber, sie hätten nur ihr Smartphone als Hotspot genutzt (was zulässig wäre).
erst einmal unabhängig von der technischen Frage: Solche Angebote - oder sagen wir: verlockende Angebote, die einerseits nach "zu schön um wahr zu sein" klingen, aber eigentlich durchaus mal nach "Konkurrenz belebt das Geschäft" und nicht nach dem üblichen Kartell klingen - sind nicht neu. In der Vergangenheit gab es sowas schon im Festnetz gerne - und da haben die Anbieter einfach nach Lust und Laune gekickt und es stellte sich dann heraus, dass sie einfach eine rote Grenze an Transfervolumen gezogen haben. Manch einer meinte, er sei dann auf der sicheren Seite, wenn er die AGB modifiziert, da gab es z.B. Unity Media, die gesagt haben, niemand braucht 20GB...
Ich will damit sagen: Gleich, ob der Anbieter es sehen kann, der kann genauso unseriös wie manch ein Kunde sein.

Wenn mein Provider feststellen kann, in welcher Art von Device/Router die SIM-Karte steckt: Was kann der Provider "sehen", wenn ich die SIM in einen Surfstick stecke und diesen in die USB-Buchse einer FRITZ!Box? Wenn er dann nur den Surfstick "sieht", würde man sich dem äußeren Anschein nach AGB-konform verhalten.
zum Provider hin gibt es mehrere Merkmale, die er interpretieren kann.
Erstens, gibt es eine oder viele MAC-Adressen. Wer einen Router mit ipv4 und NAT sowie dem Surfstick als Modem hat, wird da nur immer mit einer MAC-Adresse auftauchen. Zweitens werden MAC-Adressen alloziert - ziemlich sicher kann man auf den Hersteller und ggfls. sogar auf den Gerätetyp schließen.
Drittens gibt es das Transfervolumen und die Anzahl sowie zeitliche Verteilung von Anfragen - je mehr, je diverser und je gleichzeitiger, desto wahrscheinlicher wohl eine Mehrfachnutzung.

Aus meinen Erfahrungen würde ich von solchen Angeboten die Finger lassen, was aber auch nicht heißen soll, dass ich (die bei mir gefühlte Intention der Frage) gut fände.
 
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Bittenfelder Apfel
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Wenn der Stick in einem PC steckt (...)

Das ist ja alles sehr interssant, hat mit der Frage des TE aber überhaupt nichts zu tun. Es geht nicht um PCs oder Macs mit einem Surfstick, sondern ausschliesslich um Router.

Da wäre es dann interessant, was gilt, wenn die SIM-Karte in einem iPhone steckt und dieses per USB die fritzbox mit dem Zugang zum Internet versorgt...

Da das technisch nicht möglich ist, passiert da gar nichts. Insb. bekommt die Fritzbox auf diese Weise keinen 4G-Netzzugang.

Wer einen Router mit ipv4 und NAT sowie dem Surfstick als Modem hat, wird da nur immer mit einer MAC-Adresse auftauchen.

Mit Ausnahme von über VPN getunnelten Verbindungen ist der komplette Verkehr am APN des ISP sichtbar. MAC-Adressen sind für eine Interpretation, ob da nun ein Laptop oder ein ganzes Subnetz angeschlossen ist nicht notwendig. Es geht ja bei so einer Auswertung nicht darum, welche Teilnehmer hinter dem APN sind, sondern nur wieviele.

Aus meinen Erfahrungen würde ich von solchen Angeboten die Finger lassen, was aber auch nicht heißen soll, dass ich (die bei mir gefühlte Intention der Frage) gut fände.

Würde ich auch - die werden sowas ja nicht reinschreiben und dann nicht überprüfen. Um aber trotzdem auf das OP zurückzukommen: Wenn tatsächlich die AGB so abgefasst sind, wie vom TE formuliert, dann hat der TE kein Problem, da der ISP einen mobilen Hotspot von einer FB mit Surfstick nicht unterscheiden kann. Das ist technisch identisch. Ausnahmen wäre eine. Das war die eigentliche Frage, sollte man vielleicht nach den wirren Exkursen von Hr. Aluhut nochmal erwähnen.

Ausnahmen wäre eine Einschränkung auf mobile Hotspots des ISP - die kann man über die MAC-Adresse identifizieren - aber da sind wir wieder in dem Bereich, was denn nun in den AGB steht. Da hab' ich aber ja nun schon einige zu geschrieben.
 

Benutzer 239155

Gast
Zunächst ein Hinweis:
Ich habe meine Beiträge korrigiert, wo "MAC" vorkam. Das war ein Schreibfehler. Es sollte "Mac" heißen, womit ich die Apple-PCs von denen auf Intel-Architektur abgrenzen wollte. Ich habe nicht die MAC-Adresse von Netzwerkelementen gemeint.

Das ist ja alles sehr interssant, hat mit der Frage des TE aber überhaupt nichts zu tun. Es geht nicht um PCs oder Macs mit einem Surfstick, sondern ausschliesslich um Router.
Wenn Du im Kontext lesen würdest, hättest Du Dir diesen Einwand sparen können.

Wenn tatsächlich die AGB so abgefasst sind, wie vom TE formuliert, dann hat der TE kein Problem, da der ISP einen mobilen Hotspot von einer FB mit Surfstick nicht unterscheiden kann. Das ist technisch identisch. Ausnahmen wäre eine. Das war die eigentliche Frage, sollte man vielleicht nach den wirren Exkursen von Hr. Aluhut nochmal erwähnen.
Danke für den Hinweis. Aber Du selbst hast auf meinen Aussage, dass ein Router erkennbar ist, die Frage gestellt, wie das gehen sollte. Dann ist es eigenartig, dass von mir von Dir Off Topic vorgeworfen wird.

Komplexität erscheint manchem wirr. 🤷‍♂️ Das ändert aber nichts daran, dass ein Router für den Provider mittels Metadaten und aufgerufenen Gegenstellen erkennbar ist, auch wenn das Device, in dem die SIM steckt, ein USB-Stick ist.
 

MacTobsen

Akerö
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Da das technisch nicht möglich ist, passiert da gar nichts. Insb. bekommt die Fritzbox auf diese Weise keinen 4G-Netzzugang.

Stimmt, ich hatte das iPhone per USB angeschlossen zwecks Strom, das Netz hat sich die Fritzbox über den WLAN Hotspot vom iPhone geholt...

Muss ich morgen nochmal testen, wie das genau war ;)
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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Das ändert aber nichts daran, dass ein Router für den Provider mittels Metadaten und aufgerufenen Gegenstellen erkennbar ist, auch wenn das Device, in dem die SIM steckt, ein USB-Stick ist.

Ein letzter Versuch: Darum geht es nicht. Es geht dem TE um die mögliche Unterscheidung von "Router mit eingebautem 4G-Modem" ("mobile Hotspot") und "Router mit angestecktem 4G-Modem" (z.B. FB mit Surfstick). Dies ist technisch für den ISP nur dann möglich, wenn ein zulässiger Betrieb über "mobile Hotspot" auf bestimmte Geräte eingeschränkt ist, da ihm dann der MAC-Adressbereich bekannt ist. Ansonsten ist es technisch nicht möglich - daher meine wiederholten EMpfehlungen, die AB genau zu lesen.

Da der TE sich aber überhaupt nicht mehr meldet, ist die Diskussion sowieso nicht weiter zielführend.
 
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Benutzer 239155

Gast
Doch! Darum geht es!

Hier nochmal die zwei Fragen des connectfan:

Kann denn ein Provider feststellen, in welcher Art von Device/Router die SIM-Karte steckt?
Ja, kann er! Die IMEI reicht dazu und die bekommt er mitgeteilt. Natürlich ist ein Gerät auch durch die MAC-Adresse identifizierbar. Damit kann er beispielsweise den Surf-Stick HUAWEI E3372 LTE, den mobilen Hotspot TP-Link M7350 und eine FRITZ!Box 6890 LTE erkennen. Die ersten beiden Geräte lässt er zu, weil sie für den mobilen Gebrauch bestimmt sind, das dritte nicht, weil für den stationären Gebrauch bestimmt.

Wenn mein Provider feststellen kann, in welcher Art von Device/Router die SIM-Karte steckt: Was kann der Provider "sehen", wenn ich die SIM in einen Surfstick stecke und diesen in die USB-Buchse einer FRITZ!Box?
Nicht direkt, aber indirekt. Anhand der IMEI erkennt er nur den Surf-Stick. Er sieht aber auch den Traffic und der enthält auch bei verschlüsselten Verbindungen noch ausreichend unverschlüsselter Metadaten (Ausnahme: ausschließliche Verbindung über ein VPN). Anhand Traffics-Analyse kann er erkennen, ob der Surf-Stick in einem PC oder einer FRITZ!Box (oder einem Router eines anderen Herstellers) steckt. Wenn ein Provider in seinen AGB stationäre Router ausschließt, gehe ich davon aus, dass er entsprechend monitort und Alerts geschaltet hat.
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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Du hast Recht und ich meine Ruhe. Ciao.