• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Die Bildungsoffensive hier im Forum geht weiter! Jetzt sollen Kreativität und technische Möglichkeiten einen neue Dimension erreichen. Das Thema in diesem Monat lautet - Verkehrte Welt - Hier geht es lang --> Klick

Einstieg ins iPhone-Reparaturgeschäft?

Es gibt keine Gehaltsgrenzen mehr beim Kindergeld.
(wollte ich hier nur mal schnell anmerken)

Zu Bafög kann ich leider keine Auskunft geben, da ich nie dem erlesenen Kreis der potenziellen Empfänger angehört habe, auch wenn ich in keiner Weise finanzielle Unterstützungsleistungen meiner Eltern während des Studiums erhalte.

Was ab einem gewissen Einkommen ein Thema wird ist die Krankenversicherung, falls du derzeit über einen Elternteil "mitversichert" bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hat doch bereits ein Gewerbe angemeldet. Probier es aus. Am Anfang kannst du die Ersatzteile doch bei Amazon kaufen. kannst ja auch darauf achten immer beim gleichen Händler zu bestellen und wenn es dann mal mehr wird bekommst du vielleicht sogar etwas Rabatt. Klar solltest du das mit Verstand aufplanen aber das sollte wohl selbstverständlich sein.
Denk es dir selbst nicht kaputt sondern probier es aus da du kein wirklich großes Risiko hast, hast du doch nicht viel zu verlieren.

Viel Erfolg!

Wo steht den was von Gewerbe? Er sagt er ist nebenbei tätig, das kann oh kassieren sein.

Wie man der Meinung sein kann das man als Einzelhändler waren von Einzelhändlern kaufen sollte leuchtet mir nicht ein.
Mir wurde beigebracht, "händlerketten so kurz wie möglich halten um schnell reagieren zu können"
Mal angenommen sein Geschäft brummt, dann erst anfangen nen Händler zu finden?! Schwachsinn, Sorry...
 
Hallo Leute :D ....

Ihr tut gerade so, als ob er eine AG oder GmbH gründen will ;) ... er will nur nebenher ein paar iOS Geräte reparieren und Ir tut so, als würde er morgen einen Konzern gründen wollen. Er will zu Hause nebenher einfach bisschen schrauben und sehen, was passiert mit der Idee...

Habe ich ein Glück, dass es in meiner Jugend nicht solche Foren gab. Hätte ich damals meine Idee zu Hause einfach für ein paar Bekannte PC`s zusammen schrauben ins Forum getragen - man hätte mich so zu getextet, dass ich damals wohl die Finger von gelassen hätte - wenn ich das hier alles lese... ;) ...
 
Es gibt keine Gehaltsgrenzen mehr beim Kindergeld.
(wollte ich hier nur mal schnell anmerken)
Ich habe gerade vor ca. 8 Wochen wieder einen ausführlichen Nachweis über das nicht vorhandene Einkommen meiner Tochter liefern müssen, um weiter Kindergeld zu bekommen. Also, da würde ich mich noch mal informieren.
 
Ja, solche Sachen unbedingt vorher abklären, wobei ich nicht glaube, dass du da aus dem Stand nebenher auf Summen kommst die dafür relevant wären.

Leg einfach mal in kleinem Maßstab los und schau wie es läuft. Die Investitionen am Start halten sich ja in grenzen, und wenn du da lokal einen gut Ruf aufbaust, kann da vielleicht nach ein paar Monaten ein netter Nebenerwerb rausfallen. Wenn nicht kannst du es ja jederzeit wieder einstellen und hast notfalls ein paar hundert Euro Lehrgeld gezahlt ;)
 
Wo steht den was von Gewerbe? Er sagt er ist nebenbei tätig, das kann oh kassieren sein.

Wie man der Meinung sein kann das man als Einzelhändler waren von Einzelhändlern kaufen sollte leuchtet mir nicht ein.
Mir wurde beigebracht, "händlerketten so kurz wie möglich halten um schnell reagieren zu können"

Er schreibt das er Kleingewerbetreibender ist und keine Ust. ausweist also hat er bereits ein Gewerbe angemeldet.

Das trifft vielleicht bei einer größeren Unternehmung zu aber doch nicht hier. Der will ein paar Displays im Monat nebenbei wechseln bzw. iphones reparieren da sollte es ausreichen wenn er die Teile bei Amazon kauft.

Hier tut jeder so als will er ein Ladengeschäft oder gar eine ganze Kette aufmachen.
 
Ich habe gerade vor ca. 8 Wochen wieder einen ausführlichen Nachweis über das nicht vorhandene Einkommen meiner Tochter liefern müssen [...]

Rückwirkend?
Mein Kenntnisstand ist folgender: (ab 2012)
- Keine Gehaltsprüfung bei Erststudium oder erster Ausbildung solange das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
 
Das war für die Zeit ab Sep/Okt 2012.

Das kenne ich genauso und deshalb hatte ich den Hinweis auf's Kindergeld ja auch gebracht – es könnte allerdings Unterschiede geben zwischen „normalem“ Kindergeld (von einer Familienkasse, ggf. die Situation von lx88) und Kindergeld für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (dann zahlt es ja der Arbeitgeber, ggf. die Situation von Landplage [und meiner Frau]).
 
Es könnte allerdings Unterschiede geben zwischen „normalem“ Kindergeld (von einer Familienkasse, ggf. die Situation von lx88) und Kindergeld für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. [...]

Aufgrund der Beschäftigung im öffentlichen Dienst meiner Mutter (über die das Kindergeld bezogen wird, dürfte dies nicht der Fall sein.

Ich habe folgendes Merkblatt gefunden: http://www.arbeitsagentur.de/zentra...ichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Dort wird lediglich eine Beschäftigung von >= 20h in der Woche als "schädlich" bezeichnet.
 
Schädlich bedeutet in diesem Zusammenhang aber, dass es dann kein Kindergeld gibt, sofern ich das Beispiel in dem von dir verlinkten Dokument richtig verstehe...
 
Ja, ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass nach meinem Kenntnisstand Kindergeld unabhängig einer Einkommensgrenze gezahlt wird, solange die wöchentliche Arbeitszeit des Kindes diese 20h nicht überschreitet.
 
Es ist in dem PDF aber neben der Stundenanzahl auch von 400eur pro Monat die Rede. Zumindest was regelmäßiges Einkommen angeht. Kurzfristig (nicht länger als 50Tage) darf anscheinend auch mehr verdient werden.
 
Moin!

Und noch einen Nachtrag zum BAFöG: Es gibt auch hier keine Verdienstobergrenze. Es gibt ausschließliche eine Grenze - wenn ich mich recht entsinne liegt sie bei 350,50 Euro pro Monat im Durchschnitt (es kann also auch alles z.B. in zwei Monaten des Jahres verdient werden - wobei Jahr = Bewilligungszeitraum des BAFöGs) - bis zu der keine Anrechnung des Einkommens auf das zuzahlende BAFöG erfolgt. Natürlich kann man darüber hinaus auch mehr verdienen.

Dies ist auch, wenn man die Möglichkeit dazu hat, eventuell gar nicht so schlecht, weil man - da man ja weniger bekommt - am Ende auch weniger Schulden hat, die man wieder zurückzahlen muss. Auf der anderen Seite muss man dann aber auch ggf. mal schauen, wie es mit Gleitzone, entsprechender Steuerbelastung etc. aussieht und ob sich das lohnt.
 
Es ist in dem PDF aber neben der Stundenanzahl auch von 400eur pro Monat die Rede.

Deutsche Bürokratie.
Durch die gesetzliche Neuregelung entfällt die bisher in § 32 Absatz 4 Satz 2 bis 10 EStG geregelte Einkünfte- und Bezügegrenze. Für die steuerliche Berücksichtigung eines volljährigen Kindes sind dessen eigene Einkünfte und Bezüge künftig unbeachtlich; die Einkommensgrenze von 8.004 Euro im Kalenderjahr ist abgeschafft. Stattdessen wird ein volljähriges Kind grundsätzlich bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt [...]
BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2011 (IV C 4 - S 2282/07/0001-01
Quelle: lohn-info.de
 
Also würde der TE mehr als 8004€ verdienen und BaFÖG und Kindergeld beziehen, wäre das egal?
Geil, jetzt kann ich ja auch mehr verdienen :)


ultrAslan1905
 
Die jetzt erwähnte Grenze dürfte sich auf die Eltern (oder sonstigen Unterhaltsverpflichteten) des studierenden Kindes beziehen.
Es könnte ihm „egal“ sein, aber nicht seinen Eltern (von denen er wiederum einen Teil seiner Mittel erhält?)…
 
Wie schaut es bei dem TE aus... ist er nun ins Reparatur Geschäft eingestiegen? Oder überlegt er einen Kinderwunsch Dank Euren Kindergeld Tipps? :D
 
Die 20 Stunden pro Woche beziehen sich übrigens auf die Krankenversicherung. Weil darüber fliegt man aus der studentischen Krankenversicherung (75 Euro pM) raus (aus der Familienversicherung schon weit vorher, bei 360/400 (Minijob) Euro Gesamteinkommen im Monat).
 
  • Like
Reaktionen: lx88