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Edu Rabatt und Vorsteuerabzug

Bei dieser Sache handelt es sich um den Spezialfall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs - und hat mit dem Problem oben nicht besonders viel zu tun.

Wieso hat dies mit der Sache nicht besonders viel zu tun? Der verlinkte Artikel beschreibt doch exakt das Apple-Problem (nur das die Firma Apple nicht explizit genannt wird). Kauft man etwas über den Apple Store bekommt man eine Rechnung von Apple Irland mit ausgewiesenen 16% VAT. Wenn man dies als Vorsteuer abziehen kann, dann ist auch eine Verbindung mit dem EDU-Rabatt möglich, da man auch dann eine solche Rechnung bekommt.
 
Du hast recht, dass Du einige der Informationen aus dem Artikel auf die obige Frage übertragen kannst. Allerdings wird dort ein grenzüberschreitender Sachverhalt besprochen (i.g.E.) und ich bin mir zwar nicht sicher, aber wenn man in D einen Apple bestellt, dann bestellt man immer noch bei einer Deutschen Gesellschaft.....

obwohl? meine letzte Rechnung kam aus Irland....

Kein Plan. Hatte den ganzen Artikel nicht gelesen. Nur i.g.E. und habe dann gleich gemotzt ;-)

Aber dort steht es ja auch: 16% (also Dt. Satz....) also quasi Behandlung "als ob in D" gekauft....demnach vom VoSt-Abzug so als wenn im Inland gekauft. Die Voraussetzungen stehen da ja. Aber daran das man die VoSt ziehen kann bestand ja eh kein Zweifel mehr.