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ebay Recht: Ware nicht erhalten

uhura

Carola
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Ja das habe ich jetzt mittlerweile gemacht.
Der Verkäufer hat es als normales Päckchen verschickt, also keine Verfolgungsid.


Glückwunsch. Warum hast du nicht einfach für den versicherten Versand bezahlt? Lasse mich raten, war dir zu teuer. Nun darf der VK das ausbaden, weil du die billigste Versandart wolltest.
 

rc4370

Wöbers Rambur
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ist doch ganz einfach. eine überweisung kann von der bank zurückgebucht werden. der verkäufer muss den versand belegen können (quittung der post). kann er das nicht, muss er das geld erstatten. kann er es belegen, muss die post haften. das märchen vom versicherten paket gibt es nicht. wenn die post einen transportauftrag annimmt, was sie am schalter ja tut, muss sie das paket auch zustellen. die versicherung betrifft nur den zustand der ware. nicht ihren verbleib. die post darf kein paket verlieren.

für elektronik würde ich versicherten versand nehmen, falls was kaputt geht wird es ersetzt. aber für ein paar dvds brauche ich doch keine versicherung. was soll passieren, ein elefant läuft drüber weg?
 

uhura

Carola
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ist doch ganz einfach. eine überweisung kann von der bank zurückgebucht werden. der verkäufer muss den versand belegen können (quittung der post). kann er das nicht, muss er das geld erstatten. kann er es belegen, muss die post haften. das märchen vom versicherten paket gibt es nicht. wenn die post einen transportauftrag annimmt, was sie am schalter ja tut, muss sie das paket auch zustellen. die versicherung betrifft nur den zustand der ware. nicht ihren verbleib. die post darf kein paket verlieren.

für elektronik würde ich versicherten versand nehmen, falls was kaputt geht wird es ersetzt. aber für ein paar dvds brauche ich doch keine versicherung. was soll passieren, ein elefant läuft drüber weg?



Eine Überweisung kann nur dann zurückgebucht werden, wenn sie dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben wurde.

DHL haftet lediglich für Pakete automatisch bis 500 Euro. Nicht für Päckchen, Warensendungen etc.

Der VK ist nicht verpflichtet einen Beleg von der Post zu haben (bei unversichetren Versand). Er muß nur beweisen können, dass die Sendung an den Transportdienstleister übergeben wurde. Da reicht ein Zeuge aus.

Sobald die Sendung vom VK versendet wurde, geht die Haftung auf den Käufer über. Dies gilt für alle Privatverkäufe.
 

rc4370

Wöbers Rambur
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dhl darf trotzdem keine sendung, egal welcher art verlieren. wenn dem so wäre, bewerb ich mich morgen da und greif ab was geht. kann ja sagen, keine ahnung wo das hingekommen ist. alle mal lachen. ich bekomme eine quittung bei der paketannahme. das ist mein "zeuge". und ich kann sehr wohl eine überweisung rückgängig machen, auch wenn sie gutgeschrieben ist. das konto muss nur deckung aufweisen und ich muss der bank glaubhaft darlegen können, daß verdacht auf missbrauch besteht. die bank hält in der regel dann das geld bis zur klärung zurück.
der weg ist nun, vorausgesetzt, das paket wurde abgeschickt, die post bzw. dhl zu verdonnern, nach dem paket zu suchen und für den fall, dass es nicht gefunden wird, haftbar zu machen.
und das mit dem zeugen....naja, ich finde für alles einen zeugen.

gerade bei ebay muss man vorsichtig sein. auch als verkäufer. da hebe ich doch erstrecht die versand-quittung auf. es sei denn............aber das lass ich jetzt mal weg ;)

EDITH: habe mich bei der bank erkundigt. um eine bereits gutgeschriebene überweisung rückgängig zu machen ist eine anzeige wegen betruges nötig und das erwirken eines titels durch einen rechtsanwalt. also nicht einfach und nicht billig. zwar muss der beklagte die kosten tragen, jedoch kann sich die angelegenheit hinziehen und lohnt sich erst ab einem gewissen streitwert.

Fall Beispiel gefunden auf "frag-einen-anwalt.de":

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

über einen privaten Internetanbieter habe ich Ware im Wert 220 Euro bestellt und per Banküberweisung bezahlt.
Die Ware wurde versichert mit DHL verschickt.
Das Paket ist nicht bei mir abgekommen.
Der Versender hat einen Nachforschungsaufrag bei DHL gestellt.
Das Paket ist verschwunden.
DHL hat dem Versender Unterlagen zugeschickt die er ausfüllen muss, damit der Wert des Pakets ersetzt wird.
Diese Unterlagen hat er nicht zurückgeschickt.

Lt. DHL ist nur der Versender des Pakets der Vertragspartner und kann Ersatzansprüche geltend machen, wurde mir schriftlich von DHL mitgeteilt.

Leider meldet sich der Versender nicht mehr, reagiert nicht auf meine Schreiben, Einschreiben kommen zurück, auch schickt er mir keine Abtretungserkärung.
Ich kann ihn nicht erreichen!

Was kann ich jetzt unternehmen um meinen Ersatzanspruch geltend zu machen.


Antwort:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Im vorliegenden Fall liegt ein sog. Versendungsverkauf vor. Bei einem Versendungskauf versendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Wohnsitz des Verkäufers) schickt. In der Regel wird für den Transport ein Dritter (Transporteur) in Anspruch genommen. Bei einem Versendungskauf von Privat geht die Gefahr der Lieferung mit der Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über.

Anders bei einem gewerblichen Anbieter. Dann haftet der Verkäufer dafür, dass die Sendung unversehrt beim Käufer ankommt.

Insoweit haftet der Verkäufer bei einem Privatverkauf nicht mehr für die Ware, wenn er diese ordnungsgemäß bei dem Transporteur abgegeben hat. Dies heißt allerdings nicht, dass er sich nicht um eine Schadensminderung zu bemühen hat und er einen entsprechenden Versicherungsanspruch gegen DHL durchsetzen muss. Da sich der Verkäufer offensichtlich weigert, besteht nur noch die Möglichkeit Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Soweit DHL den Wertverlust ersetzt sollte, haben Sie einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Auszahlung des Wertersatzes.

Diesen Anspruch können Sie mittels eines Mahnbescheides durchsetzen oder Sie beauftragen einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.

Bei Unklarheiten oder Nachfragen nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
 
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