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ebay Recht: Ware nicht erhalten

TOKERN

Reinette de Champagne
Registriert
19.06.08
Beiträge
423
Hallo,

ich hatte vor paar Wochen was bei eBay ersteigert (DVD'S) und die sind nicht angekommen.
Jetzt disktuire ich mit dem Verkäufer herum wer Recht hat.
Er meint er hätte nichts falsch gemacht und will mir mein Geld nicht zurück geben.
Die Post wäre daran Schuld.

Weiß jemand wie die Rechtslage in so einem Fall ist?

Danke
 
Bestimmt war der Versand nicht versicher, oder?
Hat er schon mal einen Auftrag zur Verfolgung bei der Post gegeben?
Kann man machen - bringt aber meistens kein Ergebnis..
 
Schade, sonst hättest du einfach bei PayPal die nicht eingegangene Ware melden können, die hätten den Fall geprüft und dir höchstwahrscheinlich das Geld erstattet.
So - gute Frage.
Der VK kann nicht beweisen, dass er die Ware überhaupt verschickt hat, du kannst nicht beweisen, dass sie nicht angekommen ist …
 
Sollte er es als Paket verschickt haben, gibt es ne Trackingnummer, womit man das Paket verfolgen kann. Es lässt sich auch feststellen, ob es jemand anderes angenommen hat.
Wurde es als Päckchen verschickt, hast du keine Chance.
Ich hab mich von einigen Anzeigen getrennt und sie über Ebay verkauft. Versand war als Päckchen. Eins ist leider nicht angekommen. Nachbarn des Empfämgers haben gesagt, sie haben gesagt, dass der DHL-Mensch es einfach nur vor die Tür gelegt hat und Abends war es dann weg.
Ich war dann bei der Post und hab eine Nachverfolgungsantrag gestellt. Nach 6 Wochen oder so kam jetzt die Antwort, dass man leider nichts machen kann und den Warenwert auch nicht erstatten kann, da es nur ein Päckchen war.
So einen Antrag kann nur der Absender stellen.
 
Hallo, TOKERN,

hast Du denn schon die Ebay-internen Möglichkeiten ausgeschöpft, will sagen: dort mitgeteilt, daß es diese Schwierigkeiten gibt, ggf. auch dem Verkäufer mit einer negativen Bewertung „gedroht“ usw.? - das hilft durchaus!
 
Hallo, TOKERN,

hast Du denn schon die Ebay-internen Möglichkeiten ausgeschöpft, will sagen: dort mitgeteilt, daß es diese Schwierigkeiten gibt, ggf. auch dem Verkäufer mit einer negativen Bewertung „gedroht“ usw.? - das hilft durchaus!


Ja das habe ich jetzt mittlerweile gemacht.
Der Verkäufer hat es als normales Päckchen verschickt, also keine Verfolgungsid.
 
Trotzdem muss er eine Quittung haben! Er ist jetzt in meinen Augen in der Nachweispflicht. Zwar kann die Quittung von allen möglichen Paketen sein, aber rückwirkend kann er die auch nicht mehr aus dem Hut zaubern. Ist es bei Privatverkäufen nicht so, das der Verkäufer nur zum Briefkasten haftet und danach der Käufer?
 
Ja das habe ich jetzt mittlerweile gemacht.
Der Verkäufer hat es als normales Päckchen verschickt, also keine Verfolgungsid.

Ja das Petzen bei eBay bringt eigentlich nicht wirklich was..
Da bekommt er eine "Verwarnung", also passieren tut da noch nichts!
 
Wenn es verschwindet als Päckchen kann er doch nichts dafür. Dann fragt man nach einer Quittung und es wird ein Antrag gestellt aber warum soll ihm denn nun gedroht werden, obwohl keiner hier weiß, ob der Verkäufer schuldig ist oder nicht
 
Trotzdem muss er eine Quittung haben! Er ist jetzt in meinen Augen in der Nachweispflicht. Zwar kann die Quittung von allen möglichen Paketen sein, aber rückwirkend kann er die auch nicht mehr aus dem Hut zaubern. Ist es bei Privatverkäufen nicht so, das der Verkäufer nur zum Briefkasten haftet und danach der Käufer?
Quittung? Was sollte das denn bringen? Auf der Quittung steht weder der Empfänger noch sonst etwas an hilfreichen Informationen. Man erkennt nur, dass ein Päckchen verschickt wurde, wo es aufgegeben wurde und wann. Ob es dann wirklich das Päckchen von Ebay ist, kann man nicht nachprüfen.
 
Also könnte ich "im Prinzip" was bei eBay verkaufen und den Versand als Päckchen angeben und die Ware nicht verschicken, sondern sagen das die Post daran Schuld hat? Und ich würde ohne Probleme damit durch kommen.

Ich glaube ich werde das Geld nicht mehr sehen ...
War bisher das erste mal das ich schlechte Erfahrungen gesammelt habe.
 
Also könnte ich "im Prinzip" was bei eBay verkaufen und den Versand als Päckchen angeben und die Ware nicht verschicken, sondern sagen das die Post daran Schuld hat? Und ich würde ohne Probleme damit durch kommen.
Kannst du nicht, weil du dich dann strafbar machst.
 
Quittung? Was sollte das denn bringen? Auf der Quittung steht weder der Empfänger noch sonst etwas an hilfreichen Informationen. Man erkennt nur, dass ein Päckchen verschickt wurde, wo es aufgegeben wurde und wann. Ob es dann wirklich das Päckchen von Ebay ist, kann man nicht nachprüfen.


Da habe ich selber drauf hingewiesen, aber lieber so etwas, als gar nichts!

Und außerdem gibt es auch für Päkchen diesen Durchschlag, auf dem der Empfanger verzeichnet wird. :)
 
Da habe ich selber drauf hingewiesen, aber lieber so etwas, als gar nichts!

Und außerdem gibt es auch für Päkchen diesen Durchschlag, auf dem der Empfanger verzeichnet wird. :)
Ne, da muss ich dich leider enttäuschen. Bei den Scheinen von DHL für Päckchen gibt es keinen Durchschlag. Den gibt es nur bei Paketen.
 
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Reaktionen: Karud
Ne, da muss ich dich leider enttäuschen. Bei den Scheinen von DHL für Päckchen gibt es keinen Durchschlag. Den gibt es nur bei Paketen.

Selbst das stellen sie jetzt um.
Bei mir gibts nur noch eine Marke - egal ob Paket oder Päckchen.
Muss man dem Herren am Schalter dann wohl sagen, wie man verschicken will.
Als Bestätigung bekommt man eine Art Kassenbon. Beim Paket steht da die Trackingnr. etc. drauf und beim Päckchen eben gar nichts..
Hoch lebe die Post ;)
 
Mh, das habe ich auch noch nicht erlebt. Fürs Paket gibt es nach wie vor einen Durchschlag. Da werden auch die Daten (Trackingnummer etc.) draufgedruckt.
 
Nicht böse gemeint, aber was Ihr so glaubt ist irrelevant. In der Regel sind Kaufgeschäfte "Übergabegeschäfte" und der Erfüllungsort (oft ebenso vereinbart) der Sitz / Wohnort des Verkäufers.

Soll die Ware nun zum Käufer gelangen, so bittet dieser ihn, die Ware zu versenden. Genau an diesem Punkt sind wir nun bei § 447 BGB, der den Risikoübergang vom Verkäufer auf den Käufer regelt. Der Verkäufer muss nur die Ware an den Transportdienstleister geben und ist damit aus dem Schneider. Das Risiko geht mit Abgabe zum Versand auf den Käufer über.

Hier verhält es sich doch wohl so, dass Du den versicherten Versand (aus Kostengründen) wohl nicht gewählt hast und damit das Risiko trägst, dass die Ware auf dem Postweg "verschwindet". Genau das ist passiert und Du bleibst auf dem Schaden sitzen.

Zur Beweislage: Der Verkäufer muss nur nachweisen, dass er die Ware an den Transportdienstleister übergeben hat (Postwertzeichen / Zeugen etc.), so dass es Dir kaum gelingen dürfte, hier die Haftung auf den Verkäufer zu übertragen.


Blöd gelaufen, aber vermutlich daraus gelernt. :-)
 
Nicht böse gemeint, aber was Ihr so glaubt ist irrelevant. In der Regel sind Kaufgeschäfte "Übergabegeschäfte" und der Erfüllungsort (oft ebenso vereinbart) der Sitz / Wohnort des Verkäufers.

Soll die Ware nun zum Käufer gelangen, so bittet dieser ihn, die Ware zu versenden. Genau an diesem Punkt sind wir nun bei § 447 BGB, der den Risikoübergang vom Verkäufer auf den Käufer regelt. Der Verkäufer muss nur die Ware an den Transportdienstleister geben und ist damit aus dem Schneider. Das Risiko geht mit Abgabe zum Versand auf den Käufer über.

Hier verhält es sich doch wohl so, dass Du den versicherten Versand (aus Kostengründen) wohl nicht gewählt hast und damit das Risiko trägst, dass die Ware auf dem Postweg "verschwindet". Genau das ist passiert und Du bleibst auf dem Schaden sitzen.

Zur Beweislage: Der Verkäufer muss nur nachweisen, dass er die Ware an den Transportdienstleister übergeben hat (Postwertzeichen / Zeugen etc.), so dass es Dir kaum gelingen dürfte, hier die Haftung auf den Verkäufer zu übertragen.


Blöd gelaufen, aber vermutlich daraus gelernt. :-)

Ja, wirklich blöd gelaufen. Naja aus Fehlern lernt man...