• Das kreative Thema des Monats Oktober wird vor allem diejenigen unter Euch besonders ansprechen, denen Do-it-yourself quasi im Blut liegt. Zeigt uns Eure Improvisationskünste oder fotografiert, was andere Leute sich so im Alltag zusammengestrickt haben. --> Zum Mitmachen bitte hier klicken

Ebay Problem - Rückabwicklung - erst Geld dann Ware oder andersum?

uhura

Carola
Registriert
09.03.08
Beiträge
112
Hallo,

folgende Situation:

Ich habe was bei Ebay gekauft. Der Artikel weicht vom bestellten ab. Habe nun mit dem Verkäufer eine Rückabwicklung zugestimmt. Der will aber, dass ich ihm erst das Gerät zurücksende, bevor ich mein Geld wiederbekomme. Gibts da ne rechtliche Regel, die besagt, das man erst den Artikel zurücksenden muß um sein Geld zu bekommen?
 
Das machen große Firmen (Otto, Apple, ...) doch genau so. Sonst könntest du ja Geld+Ware behalten;)
 
Ist doch völlig normal. Der Verkäufe muss dir 30 Tage nach Eintreffen der Retoure den Kaufpreis zurückerstattet haben.
 
Der Verkäufer sagt das läuft andersrum. Gibts ne gestzliche Bestimmung die was anderes aussagt zumal es ein Privatverkauf war.
 
Privatverkauf? Dann ist die Rücknahme eine freiwillige Leistung des Verkäufers.
 
Das ist schon klar. Es geht darum erst Geld oder erst Ware.
 
Du schickst ihm erst die Ware, dann kriegst du dein Geld zurück. Haben wir doch beide gesagt.
 
Das habe ich gelesen. Nur wo steht sowas schriftlich? Den VK denke ich interesseirt nicht, was hier im Forum steht.
 
??? Der Verkäufer will, dass du erst die Ware zurückschickst, hier sagen alle, dass du die Ware erst zurückschicken musst, was willst du denn jetzt noch schriftlich? Da es sich um einen Privatverkauf handelt, hast du eh keine rechtliche Grundlage für einen Wandel, es ist eine Kulanzleistung des Verkäufers. Daher bestimmt er auch, wie er es handhaben will.
 
§355 (1) BGB:
1Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. 2Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Widerruf durch Rücksendung = erst Ware, dann Geld


Was aber nicht für den Privatverkäufer gilt.
Er wäre auch sehr naiv, wenn er dir direkt das Geld erstatten würde, bevor er die Ware zurück bekommt.
Leider kann man heutzutage nicht mehr wirklich auf das Gute im Menschen hoffen.
 
Das machen große Firmen (Otto, Apple, ...) doch genau so. Sonst könntest du ja Geld+Ware behalten;)

Bei denen geht man allerdings nicht in Vorkasse oder zumindest ist das nicht usus. Bei Ebay muss man Vorkasse leisten. Und da hängt es meiner Meinung nach. Ebay interessiert das im Grunde auch nicht was dann danach kommt. Hauptsache die Gebühren für den Deal wurden gezockt und fertig.

MacMan2