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Ebay Problem - Rückabwicklung - erst Geld dann Ware oder andersum?

uhura

Carola
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Hallo,

folgende Situation:

Ich habe was bei Ebay gekauft. Der Artikel weicht vom bestellten ab. Habe nun mit dem Verkäufer eine Rückabwicklung zugestimmt. Der will aber, dass ich ihm erst das Gerät zurücksende, bevor ich mein Geld wiederbekomme. Gibts da ne rechtliche Regel, die besagt, das man erst den Artikel zurücksenden muß um sein Geld zu bekommen?
 

Murcielago

Westfälischer Gülderling
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Das machen große Firmen (Otto, Apple, ...) doch genau so. Sonst könntest du ja Geld+Ware behalten;)
 

dexpot

Carola
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Ist doch völlig normal. Der Verkäufe muss dir 30 Tage nach Eintreffen der Retoure den Kaufpreis zurückerstattet haben.
 

uhura

Carola
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Der Verkäufer sagt das läuft andersrum. Gibts ne gestzliche Bestimmung die was anderes aussagt zumal es ein Privatverkauf war.
 

dexpot

Carola
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Privatverkauf? Dann ist die Rücknahme eine freiwillige Leistung des Verkäufers.
 

uhura

Carola
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Das ist schon klar. Es geht darum erst Geld oder erst Ware.
 

dexpot

Carola
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Du schickst ihm erst die Ware, dann kriegst du dein Geld zurück. Haben wir doch beide gesagt.
 

uhura

Carola
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Das habe ich gelesen. Nur wo steht sowas schriftlich? Den VK denke ich interesseirt nicht, was hier im Forum steht.
 

dusty1000

Weißer Trierer Weinapfel
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??? Der Verkäufer will, dass du erst die Ware zurückschickst, hier sagen alle, dass du die Ware erst zurückschicken musst, was willst du denn jetzt noch schriftlich? Da es sich um einen Privatverkauf handelt, hast du eh keine rechtliche Grundlage für einen Wandel, es ist eine Kulanzleistung des Verkäufers. Daher bestimmt er auch, wie er es handhaben will.
 

Fine

Starking
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§355 (1) BGB:
1Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. 2Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Widerruf durch Rücksendung = erst Ware, dann Geld


Was aber nicht für den Privatverkäufer gilt.
Er wäre auch sehr naiv, wenn er dir direkt das Geld erstatten würde, bevor er die Ware zurück bekommt.
Leider kann man heutzutage nicht mehr wirklich auf das Gute im Menschen hoffen.
 

MacMan2

Gast
Das machen große Firmen (Otto, Apple, ...) doch genau so. Sonst könntest du ja Geld+Ware behalten;)

Bei denen geht man allerdings nicht in Vorkasse oder zumindest ist das nicht usus. Bei Ebay muss man Vorkasse leisten. Und da hängt es meiner Meinung nach. Ebay interessiert das im Grunde auch nicht was dann danach kommt. Hauptsache die Gebühren für den Deal wurden gezockt und fertig.

MacMan2