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Drucken unter Mac eine Katastrophe

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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hi,

ich habe diesen thread bewusst hier ins café gepackt, weil ich einfach nur grade ein bisschen dampf ablassen möchte.
Ich als ehemals nichtahnender windowsuser wollte meiner freundin ein bisschen unter die arme greifen und ihr etwas aus dem internet heraussuchen und das danach mit ihrem drucker ausdrucken.
unter windows sieht das wie folgt aus:

drucker an usb ran, wird automatisch erkannt, dass installationsmenü kommt automatisch in den vordergrund und installiert automatisch den neuen drucker ohne irgendwelche zicken oder überhaupt...internetseite aufrufen, auf drucken klicken, auf nur makierung drucken gehen und schwups hat man innerhalb von 1 minute einen perfekten druck.

unter mac sieht das wie folgt aus:

drucker per usb anschließen. nichts tut sich..man gehe auf drucken und faxen in den systemeinstellungen, orientierungslos findet man den drucker wählt ihn an, da er schon angeblich erkannt wurde...mac os zeigt keine mucken.. man startet neooffice, dann so nach 4 minuten wenn neooffice endlich mal gestartet hat, pastet man den text in das programm hinein...warum? weil man auf anhieb natürlich nicht unter safari nur markierung drucken findet..irgendwann fängt neooffice sogar an zu drucken, aber was passiert? drucker spackt rum.. blätter werden eingezogen und eingezogen und eingezogen. man bricht entnervt den druckvorgang ab, aber das ist anscheinden mac os egal, es gibt weiterhin fleißig an den drucker den befehl, blätter einzuziehen. man schaltet den drucker aus. verwundert installiert man also die druckertreiber, obwohl mac os keine anstalten gemacht hat den drucker zu erkennen...logisch das mac os warscheinlich nur nicht weiß was er mit dem drucker machen soll, weil die treiber fehlen, aber könnte mac os dann nicht so freundlich sein und einem das irgendwie mitteilen? ich habe jetzt alles genervt hinbekommen, mitlerweile aber schon gar keinen bock mehr was heraus zu suchen, da das nur markierung drucken immer noch nicht auffindbar ist und das drucken per usb bei mac os einfach ewig dauert! furchbar!

keine frage apple und mac os sind mit abstand viel viel viel viel besser als windows, aber das hat mich gerade richtig angekotzt! gestern hat das mit dem brennen schon nicht funktioniert und heute das....egal alles hat seine vor und nachteile und ich habs ja jetzt hinbekommen..
 

Madcap676

Apfel der Erkenntnis
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SCheinst einen Mac mit dem berüchtigten Windows-Gen zu haben!:D
 

bezierkurve

Halberstädter Jungfernapfel
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wAxen schrieb:
man startet neooffice, dann so nach 4 minuten wenn neooffice endlich mal gestartet hat, pastet man den text in das programm hinein...warum? weil man auf anhieb natürlich nicht unter safari nur markierung drucken findet..
Wer zwingt dich denn dazu, Safari zu verwenden? Mit Camino z.B. kannst du auch Auswahlen drucken. Bei deinen anderen Sorgen kann ich dir leider nicht weiterhelfen -- ich weiß schon, warum mir kein Tintenstrahldrucker mehr ins Haus kommt ;)
 

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michast

Stahls Winterprinz
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Dieses "Auswahl drucken" ist tatsächlich ein Manko. Es gibt Print Selection Service, das kann das, erscheint dann in Dienste. Danke an Apfeltalk, von hier hab ich es, weiß nicht mehr, von wem ;)

Deine weiteren Probleme kann ich nicht nachvollziehen und hängen wahrscheinlich weniger mit dem Mac als mit dem verwendeten Neooffice zusammen. Und Du musst gestehen, dass es auch unter Windows mächtig hakt, wenn die Software nicht mitspielt.

Gruß,
Michael
 

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wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Und Du musst gestehen, dass es auch unter Windows mächtig hakt, wenn die Software nicht mitspielt.

stimme ich dir vollkommen zu. Wie gesagt das einzige was mich momentan an Apple und Mac OS X stört, ist das schwierige erstellen von sicherheitscopien meiner ich betohne "EIGENEN DVDs" (hab das süddeutsche zeitung abo und wenn ich mit meiner freundin bei ihr eine dvd gucken will, dann möchte ich nicht das original mitnehmen)und eben das o.g. drucken und benutzen von neooffice...hab leider keine alternative..

aber wie gesagt sonst bin ich vollkommen zufrieden und jetzt hab ich mich ja auch schon abgeregt :)
 

Jogi

Wohlschmecker aus Vierlanden
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Hallo,
Wenn es sich nur um Text handelt, brauchst du nicht erst ein Office zu starten. Markiere den Text in Safari, klicke im Menü auf Safari, dann auf Dienste, dann TextEdit und "Auswahl im neuen Fenster".
Schon hast du den Text in TextEdit und kannst ihn von da aus drucken. Das geht innerhalb von Sekunden. Du musst nur Textedit anwählen, Safari bleibt vorne !.

NeoOffice ist eben eine Java Anwendung und von daher nicht das schnellste.

Wieso kannst du deine DVDs nicht kopieren ?.

grüße,
jürgen
 

michast

Stahls Winterprinz
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<oo> schrieb:
Sehr witzig finde ich die Idee, zum Filme schauen erst mal umständlich eine Kopie einer DVD anzufertigen. ...
Darüber musste ich auch schmunzeln. Ist schon interessant, wie ordentlich manche mit den DVDs umgehen. Ich verleihe sogar meine DVDs an meinen, zugegebenermaßen ausgewählten, Bekanntenkreis und habe noch nie Probleme damit. Ich versetze mich in einen imaginären, unverheirateten Zustand und bringe ausschließlich DVD-Kopien mit zu meiner Freundin. Jede meiner früheren Freundinnen hätte mich ganz vorsichtig untersucht, ob ich Fieber hätte, inkl. meiner jetzigen Frau ;).

@wAxen: ist nicht böse gemeint. Ist nur etwas eigenartig, wie <oo> schon schrieb :),

Gruß,
Michael
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Ich gebe zu das war jetzt ein wenig übertriebene dargestellt. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es unter Windows viel viel leichter ist von dvds eine Sicherheitskopie anzufertigen..

Ausserdem angenommen ich würde das so machen, finde ich das nicht übertrieben. Es gibt so viele alte Dvd-Classiker die kosten obwohl sie richtig richtig alt sind noch 25 € pro Dvd und da finde ich es nicht übertrieben, von diesen Kostbarkeiten eine Sicherheitskopie zu erstellen. SO locker sitzt das geld bei MIR nicht in der Tasche, dass ich drauf scheißen könnte, wenn sie kaputt geht und mir dann einfach eine neue kaufen.

p.s.: Hp Deskjet 9540 :)


@ <OO>: Unter Windows: Dvd Decrypter rippt die Dvd auf 4,7 gb, mit Clonedvd einstellen, welche Tonspur man haben möchte, welchen Untertitel, oder ob das Menü dabei sein soll und einfach brennen...Meiner Meinung nach einfach unschlagbar einfach und vor allem Benutzerfreundlich. Aber das ist eben meine Meinung und vielleicht muss ich mich unter Mac OS X erst dran gewöhnen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Cassius

Kaiser Wilhelm
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Diese modernen Drucker sind doch so oder so zum heulen :p

Ich habe einen hp deskjet 5150 (nur genommen weil ich den beim iBook-Kauf damals für 5 € bekam), und dieses Mistding versucht ständig, intelligent zu sein. Und das geht IMMER schief, egal unter welchem System.
Ok, unter OS X ist der Druckdialog zusätzlich auch noch mißglückt (und das ist nunmal ein Problem von OS X), aber das große Problem ist wirklich diese Pseudointelligenz der Drucker. Es ist z.B. nicht möglich, einen verdammten Druckauftrag wieder loszuwerden. Abbrechen funktioniert sowieso nicht, wäre ja viel zu einfach. Zusätzlich USB-Kabel ziehen reicht auch nicht. Zusätzlich zu abbrechen und USB-Kabel ziehen auch noch Drucker vom Netz nehmen bringt auch nichts. Zwei Wochen später hängt man ihn wieder ans iBook, hat den alten Ärger längst vergessen, und plötzlich fängt der an, wie blöd Blätter zu ziehen und druckt los. Natürlich hat man wieder keine Abbruchmöglichkeit. :mad:

Ich vermisse wirklich den Uralt-Tintenstrahler, den ich damals mit meinem 386er bekam. Der war nicht schlau, hatte keine Tintenstandsanzeige, keine Internetregistrierung, keine Superduperbildoptimierung, keine Farbpatrone. Aber der druckte einfach, bis die Tinte alle war. Und wenn man ihn ausschaltete, war er aus. Und wenn man ihn einschaltete, war er an, und spackte nicht erst fünf Minuten mit Aufwärmübungen rum.
Aktuelle Tintenspritzer des unteren Preissegments sind wirklich nur eins: Eine Verschlimmbesserung erster Güte :-D
 

Jogi

Wohlschmecker aus Vierlanden
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wAxen schrieb:
@ <OO>: Unter Windows: Dvd Decrypter rippt die Dvd auf 4,7 gb, mit Clonedvd einstellen, welche Tonspur man haben möchte, welchen Untertitel, oder ob das Menü dabei sein soll und einfach brennen...Meiner Meinung nach einfach unschlagbar einfach und vor allem Benutzerfreundlich. Aber das ist eben meine Meinung und vielleicht muss ich mich unter Mac OS X erst dran gewöhnen.
Hallo,
Schon mal MacTheRipper probiert ?. Das macht genau das !.

grüße,
jürgen
 

supermario

Gast
wAxen schrieb:
@ <OO>: Unter Windows: Dvd Decrypter rippt die Dvd auf 4,7 gb, mit Clonedvd einstellen, welche Tonspur man haben möchte, welchen Untertitel, oder ob das Menü dabei sein soll und einfach brennen...Meiner Meinung nach einfach unschlagbar einfach und vor allem Benutzerfreundlich. Aber das ist eben meine Meinung und vielleicht muss ich mich unter Mac OS X erst dran gewöhnen.
unter mac osx zuerst mactheripper, dieser macht eine unverschlüsselte kopie auf die platte und danach toast7 bei welchen du auch ton,menu und zeugs auswählen kannst.
das ganze finde ich ausgesprochen benutzerfreundlich... ;)

zum drucken...
man steckt ihn dran und wählt im druckerdienstprogramm hinzufügen...
wird er nicht erkannt, dann hat man wohl vorher nicht darauf geachtet, ob der drucker am mac funktionieren soll? die besten treiber werden vom system mitgeliefert...
 

Phunky

Celler Dickstiel
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wAxen schrieb:
[...]
@ <OO>: Unter Windows: Dvd Decrypter rippt die Dvd auf 4,7 gb, mit Clonedvd einstellen, welche Tonspur man haben möchte, welchen Untertitel, oder ob das Menü dabei sein soll und einfach brennen...Meiner Meinung nach einfach unschlagbar einfach und vor allem Benutzerfreundlich. Aber das ist eben meine Meinung und vielleicht muss ich mich unter Mac OS X erst dran gewöhnen.

Du erklärst es doch selbst. Bei Windows weißt du welche Software du brauchst, beim Mac nicht. Das ist ziemlich normal, nur kann da doch der Mac nix für.

Mit MacTheRipper (Freeware) ist das genauso einfach wie mit jedem Windows-Tool. Zumal du vor dem Rippen bereits einstellen kannst welche Tonspur mit soll und welche nicht.
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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zum drucken...
man steckt ihn dran und wählt im druckerdienstprogramm hinzufügen...
wird er nicht erkannt, dann hat man wohl vorher nicht darauf geachtet, ob der drucker am mac funktionieren soll? die besten treiber werden vom system mitgeliefert...

Ja er wurde erkannt und auch angezeigt, deshalb habe ich ja nicht erst die Treiber installiert. Ich dachte eben das ist wie bei Windows, dass ein Peripheriegerät nur dann richtig angezeigt wird und man es auswählen kann wenn Mac Treiber dafür hat. Der Drucker hat dann aber nicht richtig funktioniert.

Ja klar kenn ich MactheRipper, doch diesen nette Tool rechnet die DVD eben nicht auf 4,7 GB runter und da ist einfach der Schritt der Bei Mac fehlt. Klar kann ich das danach dann mit DvdoneX oder Popcorn runterrechnen, aber das ist eben ein Schritt mehr. Z.b. wußte ich nicht, dass ich bei Toast anwählen kann welche Tonspur ich dabei haben möchte, und das bestätigt mich einfach meiner Meinung, dass CLonedvd einfach übersichtlicher ist, denn da hat man das sofort nach dem erten Gebrauch gesehen und angewendet. Ich betone jetzt zum zweiten Mal, dass ich Apple und MAc OS X absolut genial finde, aber dieser Punkt stört mich MOMENTAN einfach. Warscheinlich wie ich das vorher schon geschrieben habe, gewöhne ich mich mit der Zeit einfach dran....
 

Phunky

Celler Dickstiel
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wAxen schrieb:
[...]
Ja klar kenn ich MactheRipper, doch diesen nette Tool rechnet die DVD eben nicht auf 4,7 GB runter und da ist einfach der Schritt der Bei Mac fehlt. Klar kann ich das danach dann mit DvdoneX oder Popcorn runterrechnen, aber das ist eben ein Schritt mehr. [...]

Wieso ein Schritt mehr? Wenn du schon Popcorn erwähnst, du ziehst den Ordner einfach drauf und klickst auf den roten Knopf, der Rest geht von alleine. Inklusive Brennen.
Unter Windows brauchst du doch seit dem neuen Urheberrecht auch immer zwei Anwendungen, da Clone_DVD und wie die üblichen Verdächtigen so heißen, einen Kopierschutz nicht mehr umgehen dürfen. Und wenn ich die Mausklicks zähle, wette ich mit dir, beim Mac sind's ein paar weniger... ;).

Letztlich ist inzwischen das bloße Umgehen eines Kopierschutzes bereits ein Verstoß gegen geltendes Recht.
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Letztlich ist inzwischen das bloße Umgehen eines Kopierschutzes bereits ein Verstoß gegen geltendes Recht.

Auch bei meinen eigenen Dvds? Kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, wo ich doch sogar bei Dvd-Playern, sollten die einmal eine Dvd nicht abspielen ( Leute mit guten Dvd-Playern von vor ungefähr 2 Jahren kennen das) ,das Recht habe, diese Dvd umzutauschen und das Geld erstattet zu bekommen..

Wieso ein Schritt mehr? Wenn du schon Popcorn erwähnst, du ziehst den Ordner einfach drauf und klickst auf den roten Knopf, der Rest geht von alleine. Inklusive Brennen.

Du verstehst mich nicht richtig. Entweder ich nehme MAcTheRipper auf dem Mac um kopiergeschütze Dvds zu rippen oder ich habe Pech gehabt und dann habe ich einfach das Problem, dass ich dann einen Ts Order habe, der über 4,7 gb ist. Mit Dvd-Decrypter habe ich dieses Problem nicht. Da ist einfach definitiv der Schritt der bei Mac fehlt. ICh habe nur die Option entweder oder...verstehst du?

WIe gesagt wenn du hier per BGB oder so belegst, dass ich den Kopierschutz meiner eigenen DVD nicht umgehen kann, dann bin ich gerne bereit alles zurück zu nehmen, denn dann zählt MacTheRipper nicht und ich kann auch DvdoneX nehmen! Denn dvdonex rippt ja dvds ohne kopierschutz auf 4,4 Gb.
 

Phunky

Celler Dickstiel
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Wenn du es dir reintun willst, anbei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu eben jenem neuen Urheberrecht (gültig seit 1.1.2004):

Urteil

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluss vom 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
(Urheberrecht - Kopierschutz - digitale Privatkopie)
Beschluss

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde (...) gegen § 95 a Abs. 1 und 3, § 95 b Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965 i.d.F. des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 (BGBl I S. 1774) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Juli 2005 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe:

I.

Die Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde betrifft Urheberrecht. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das seiner Meinung nach mit den angegriffenen Vorschriften verbundene Verbot der Herstellung privater Sicherungskopien von ordnungsgemäß erworbenen, aber kopiergeschützten CDs und DVDs.

1. Durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 (BGBl I S. 1774; in Kraft getreten am 13. September 2003) wurden verschiedene Vorschriften neu in das Urheberrechtsgesetz eingefügt. Die Gesetzesänderung basierte auf europarechtlichen Vorgaben durch die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABlEG L 167/10).

a) Die Vorschrift des § 95 a UrhG, mit der Art. 6 Abs. 1 bis 3 der Richtlinie 2001/29/EG umgesetzt wurde, schützt in ihrem Absatz 1 wirksame technische Maßnahmen (insbesondere Kopierschutzsysteme) vor Umgehung und unterbindet in Absatz 3 auch entsprechende Vorbereitungshandlungen (beispielsweise die Herstellung und Verbreitung von Programmen, mit denen Kopierschutz umgangen werden kann).

Durch § 95 b UrhG wurde Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2001/29/EG umgesetzt. Die Norm verpflichtet den Rechtsinhaber, der sein Werk mittels einer solchen technischen Maßnahme schützt, bestimmten Berechtigten - so zum Beispiel denjenigen, die eine Privatkopie herstellen wollen - für enumerativ aufgezählte Nutzungszwecke die Mittel zur Verfügung zu stellen, um die technischen Schutzmaßnahmen unwirksam zu machen. Keine derartige Pflicht ist allerdings für die digitale Vervielfältigung zu privaten Zwecken normiert. Die entsprechende Kann-Vorschrift der Richtlinie 2001/29/EG ließ der Gesetzgeber bewusst unausgefüllt, weil die hiermit zusammenhängenden Fragen einer weiteren Prüfung bedürften (vgl. BTDrucks 15/38 S. 15).

b) Nach wie vor enthält das Urheberrechtsgesetz als Schranke des Urheberrechts die Bestimmung des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Mit dieser werden einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern für zulässig erklärt, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.

c) Begleitet und gefolgt von einer breiten Diskussion (vgl. z.B. Krüger, GRUR 2004, S. 204; Ulbricht, CR 2004, S. 674; Grassmuck, ZUM 2005, S. 104; von Braunmühl, ZUM 2005, S. 109; Kreile, ZUM 2005, S. 112; Hucko, ZUM 2005, S. 128; Aschenbrenner, ZUM 2005, S. 145 150 ff.) wurde inzwischen unter dem 27. September 2004 ein Referentenentwurf vorgelegt, nach dem auch bei der beabsichtigten weiteren Novellierung des Urheberrechtsgesetzes auf die Durchsetzung der Privatkopie gegen technische Schutzmaßnahmen verzichtet werden soll.

2. Der Beschwerdeführer macht mit seiner fristgerecht erhobenen Verfassungsbeschwerde eine Verletzung seines Eigentumsgrundrechts geltend.

Er erwerbe im Jahr durchschnittlich 25 Audio-CDs und 15 bis 20 DVD-Videos. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Urheberrechts habe er hiervon regelmäßig jeweils eine digitale Kopie angefertigt. Diese habe der Sicherung des digitalen Dateninhalts gedient und ausschließen sollen, dass eine Beschädigung der nicht ganz unempfindlichen Datenschichtseiten zum Datenverlust führe. Nunmehr sei ihm das Herstellen einer Privatkopie von im Fachhandel erworbenen Audio-CDs und DVD-Videos immer dann verboten, wenn der Original-Datenträger mit einem Kopierschutzmechanismus ausgestattet sei. Das sei bei über 80 % der Datenträger der Fall. Eine solche Aushöhlung bzw. Relativierung seines Grundrechts aus Art. 14 GG im Bereich des Urheberrechts könne er nicht hinnehmen.

Außerdem seien aufgrund des in § 95 a Abs. 3 UrhG enthaltenen Verbots von Vorrichtungen, die der Umgehung von Kopierschutzmechanismen dienen, in Deutschland keine Softwareprodukte mehr erhältlich, die in der Lage wären, von kopiergeschützten CDs/DVDs Sicherungskopien zu erzeugen. Er dürfe sich derartige Tools auch nicht via Internet aus dem Ausland besorgen, weil das eine ebenfalls verbotene Einfuhr darstelle. Und einen durchsetzbaren Anspruch gegen die Hersteller solcher kopiergeschützter Medien auf Zurverfügungstellung geeigneter Vorrichtungen habe der Gesetzgeber bewusst nicht normiert.

II.

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür (vgl. BVerfGE 90, 22, 24 ff.) nicht vorliegen. Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinn des § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG kommt ihr nicht zu. Die Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte anzunehmen (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil sie unzulässig ist und deshalb keine Aussicht auf Erfolg hat.

1. Sie genügt nicht dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, weil der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Regelungen nicht unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97,101 ff.>; 18, 1, 11; 91, 294, 305; 97, 157, 164).

a) Ein solches Betroffensein ergibt sich zum einen nicht aus den in § 95 a UrhG enthaltenen Verboten. Diese bringen für den Beschwerdeführer keine bereits jetzt spürbaren Rechtsfolgen mit sich (vgl. BVerfGE 97, 157, 164>).

Durch § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG bleiben einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch weiterhin grundsätzlich zulässig, wenn dazu nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der Beschwerdeführer stützt sich allein auf Privatkopien, die ohne weiteres von dieser Erlaubnis erfasst sind. Es ist nicht erkennbar, dass die Einführung der §§ 95 a, b UrhG für den Beschwerdeführer insoweit substantielle Änderungen gebracht hat.

Zutreffend ist allerdings, dass Selbsthilfemaßnahmen zur Umgehung eines etwaigen Kopierschutzes nunmehr auch dann rechtswidrig sind, wenn sie dazu dienen, von der Erlaubnis des § 53 Abs. 1 UrhG Gebrauch zu machen (Dreyer in HK-UrhR, 2004, § 53 Rn. 12; Schmid/Wirth, Urheberrechtsgesetz, 2004, § 53 Rn. 4). Damit ist aber keine Strafandrohung verbunden. Denn § 108 b Abs. 1 letzter Satzeinschub, § 111 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhG nehmen Umgehungen des Kopierschutzes zum eigenen privaten Gebrauch von straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionen aus (vgl. BTDrucks 15/38, S. 29; Schmid/Wirth, a.a.O., Rn. 6; Ernst, CR 2004, S. 39, 42 f.).

Es verbleibt nur die Möglichkeit, dass die Rechtsinhaber den Zivilrechtsweg gegen das Erstellen von Privatkopien unter Umgehung des Kopierschutzes beschreiten (vgl. BTDrucks 15/38, S. 29; Schmid/Wirth, a.a.O.; Kotthoff in HK-UrhR, 2004, § 108 b Rn. 7) und Ansprüche gemäß §§ 97 ff. UrhG oder §§ 823, 1004 BGB geltend machen (vgl. dazu Spieker, GRUR 2004, S. 475, 480 ff.>; Arlt, MMR 2005, S. 148, 149 ff.). Inwiefern der Beschwerdeführer das zu besorgen hätte, führt er jedoch nicht aus. Darlegungen hierzu wären aber angesichts des Umstandes, dass - soweit ersichtlich - in Deutschland derartige Verfahren bei Privatkopien bislang nicht angestrengt wurden, erforderlich gewesen.

Im Übrigen rechtfertigt das Risiko einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme - anders als die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit (vgl. BVerfGE 46, 246, 256; 81, 70, 82) - vorliegend nicht, die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen das Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde zu bejahen. Vielmehr ist es dem Beschwerdeführer zuzumuten, im Rahmen eines etwaigen fachgerichtlichen Verfahrens Rechtsschutz zu erlangen. Dort hat auch die Klärung zu erfolgen, ob und in welchem Umfang der Beschwerdeführer durch die beanstandeten Regelungen konkret in seinen Rechten betroffen ist. Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist eine derartige fachgerichtliche Prüfung gerade bei Vorschriften wie §§ 95 a, b UrhG und §§ 97 ff. UrhG angezeigt, die den Gerichten Entscheidungsspielräume belassen, die für die Frage der Verfassungsmäßigkeit Gewicht erlangen können (vgl. BVerfGE 97, 157, 164 f.).

b) Die angegriffenen Regelungen führen zum anderen auch nicht zu einer faktischen Betroffenheit des Beschwerdeführers etwa der Gestalt, dass keine geeigneten Kopierwerkzeuge mehr zur Verfügung ständen. Es ist bereits nicht erkennbar, dass die bei ihm offensichtlich aus der Zeit vor In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung noch vorhandenen Werkzeuge nicht auf absehbare Zeit das Außerkraftsetzen der üblichen Kopierschutzmechanismen ermöglichen würden (vgl. dazu Stickelbrock, GRUR 2004, S. 736, 739 f.). Zudem ist das Sich-Verschaffen eines geeigneten Werkzeugs beispielsweise aus dem Internet per Download auch nach seinem Vortrag tatsächlich möglich und - wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht.

2. Darüber hinaus ist die Verfassungsbeschwerde nicht den Anforderungen des § 92 BVerfGG entsprechend substantiiert erhoben worden. Der Beschwerdeführer setzt sich schon nicht mit der streitigen einfachrechtlichen Frage auseinander, wann eine wirksame technische Maßnahme im Sinn des § 95 a UrhG vorliegt - also ob es daran etwa fehlt, wenn sich die Maßnahme ohne weiteres (zum Beispiel durch standardmäßig mit Betriebssystemen ausgelieferte Kopierwerkzeuge) umgehen lässt (so Schmid/Wirth, a.a.O., § 95 a Rn. 8 f.; vgl. auch Ernst, a.a.O., S. 39; enger wohl Dreyer, a.a.O., § 95 a Rn. 21; Stickelbrock, a.a.O., S. 738). Außerdem lässt der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers zu den von ihm regelmäßig erworbenen Datenträgern keinerlei Beurteilung zu, ob diese tatsächlich eine wirksame technische Maßnahme im Sinn des § 95 a UrhG aufweisen.

3. Nach Vorstehendem bedarf die streitige Frage, ob es ein Recht auf eine digitale Privatkopie gibt (vgl. z. B. Stickelbrock, a.a.O., S. 740; Ulbricht, a.a.O., S. 677 ff.; Hucko, a.a.O., S. 130), keiner Erörterung. Es kann mithin dahinstehen, ob mit einem strafbewehrten gesetzlichen Verbot der digitalen Privatkopie eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts verbunden sein könnte, oder ob damit nicht - wofür vieles spricht - lediglich eine wirksame Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorgenommen wäre.

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 93 d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
 

kingoftf

Lambertine
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Hallo,
mein Canon iP4000 druckt wirklich super unter OS X, auch Webseiten per Safari, im Vergleich dazu schneidet Windows die Seiten immer halb ab und druckt sie dann, bei OS X brauch ich noch nicht einmal angeben, wie sie gedruckt werden sollen, der druckt einfach drauflos und es passt.
Die Installation unter OS X war auch ein Kinderspiel, nach Anleitung mit der CD von Canon, ruck zuck fettich.

DVD Kopien mit OS X ist ebenfalls ganz einfach, das magische Wort lautet fastdvdcopy, one-Klicklösung.
 

michast

Stahls Winterprinz
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Ist doch eigentlich schon wieder gut. wAxen wollte sich doch nur Luft verschaffen. Im Prinzip ist es ja tatsächlich so, dass er mit weniger Ahnung vom Mac als vom Windows "mal eben" etwas erledigen wollte. Das konnte ja nicht gut gehen. Und wenn es dann irgendwo hakt, dann hakt es erst richtig.

Man sieht ja, das wAxen "auf die Schnelle" nicht die richtigen Mittel gefunden hat. Mir würde das als Switcher wahrscheinlich ähnlich gehen, wenn ich "mal eben" eine Aufgabe für unseren Sohn unter Windows realisieren müsste, obwohl ich bis letztes Jahr noch intensiver Windows-User war.

@wAxen: beschäftige Dich noch ein wenig mit MacOS und Dir werden die Dinge künftig leichter von der Hand gehen. Was Drucker angeht, so lese ich immer wieder "Canon". Auch ich habe einen Canon i865, und der läuft unter MacOS besser, als er es unter Windows getan hat (Beispiel: Seiten aus dem Web). Und, ja, wie Du schreibst, das Kopieren für den privaten Gebrauch ist erlaubt ABER das Umgehen eines Kopierschutzes ist verboten, wie Phunky schon zitierte.

Gruß,
Michael
 

angelone

Dülmener Rosenapfel
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zum dvd kopieren mactheripper (wassn bischen blöde is bei 9gb dvds - wo tuste die danach hin?)
besser ist handbrake
macht dir aus deiner dvd direkt n schickes h264 oder xvid file
sehen genau so toll aus, aber sind viel kleiner.
hat den vorteil, dass man auch ma 2-3 file auf einen dvd packen kann. :)
mach ich hier ständig so. sehr angenehm zu gucken.
und man hat weniger dvds rumliegen.

zum drucken:
wenn safari das drucken von selektionen nicht kann, internet explorer aber, is safari doof.
nich mac os. :)
ich tipp drauf, firefox kann das.
oder wie bereits gesagt, camino.
und wenn der drucker "rumspackt" dann is entweder der drucker kaputt oder der treiber. :)
auch wiederrum nicht macos.

ich empfehle kyocera laser.
die funzen immer.