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In den vergangenen Stunden machte ein Tweet die Runde, der zu allerhand Spekulationen über das Vorgehen von Dropbox bezüglich urheberrechtlich geschütztem Material führte. In dem Tweet, der mittlerweile über 3.000 mal geteilt wurde, ist ein Screenshot von der Webseite von Dropbox zu sehen. In einer Fehlermeldung ist dort zu lesen, dass „bestimmte Dateien in diesem Ordner nicht geteilt werden können, da eine Takedown-Anfrage im Rahmen des DMCA“ vorliege. Gefundenes Fressen für die Internetgemeinde, wurde doch sofort angenommen, dass Dropbox auf die privaten Daten der Nutzer zugreife und diese durchsuche.[prbreak][/prbreak]
Tatsächlich ist die Sache aber weitaus weniger aufregend. Bei dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) handelt es sich um ein umstrittenes Gesetz in den USA, das die Rechte von Copyright-Inhabern erweitert. Grob gesagt können diese mit einer Takedown-Anfrage fordern, dass geschützte Materialien von ihnen von Webseiten bzw. Einträgen in Suchmaschinen entfernt werden. Sollte ein Nutzer solche Dateien in seiner Dropbox gespeichert haben, verhindert das Unternehmen, das solche Daten etwa über öffentliche Links geteilt werden. Dazu führt Dropbox eine Datenbank mit den Hashwerten von Dateien, deren Weiterverteilung auf diese Art gesperrt werden muss. Der Hashwert stellt dabei eine Art einzigartigen Fingerabdruck von Dateien dar. Man kann über den Hashwert zwar ermitteln, ob es sich bei zwei Dateien um dieselbe handelt, ein Hashwert alleine lässt jedoch keine Rückschlüsse über den Inhalt der Datei zu. Ähnlich werden auch Passwörter auf Webseiten gespeichert, wo bei der Anmeldung nur der Hashwert mit der Datenbank überprüft wird.
Sollte nun ein Nutzer eine Datei mit demselben Hashwert wie in der von Dropbox geführten Datenbank gespeichert haben – also ein Duplikat einer urheberrechtlich geschützten Datei – verhindert der Cloud-Dienst die Weiterverteilung. Das bedeutet, dass der Besitzer des Dropbox-Accounts selbst weiterhin normal Zugriff auf die Datei hat – zu einer Löschung kommt es nicht. Es wird lediglich verhindert, dass die Datei direkt über Dropbox mit anderen Nutzern geteilt werden kann. An sich kein neues Vorgehen seitens Dropbox. Der Autor des ursprünglichen Tweets hat mittlerweile bereits bekannt gegeben, dass sein Tweet von der Internetgemeinde falsch verstanden worden sei. Er selbst denke nicht, dass Dropbox hier irgendetwas Böses tue, er habe die Fehlermeldung nur bisher noch nicht gesehen. Eher richte sich seine Kritik gegen weitreichende Gesetze wie das DMCA.

Via TechCrunch
Tatsächlich ist die Sache aber weitaus weniger aufregend. Bei dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) handelt es sich um ein umstrittenes Gesetz in den USA, das die Rechte von Copyright-Inhabern erweitert. Grob gesagt können diese mit einer Takedown-Anfrage fordern, dass geschützte Materialien von ihnen von Webseiten bzw. Einträgen in Suchmaschinen entfernt werden. Sollte ein Nutzer solche Dateien in seiner Dropbox gespeichert haben, verhindert das Unternehmen, das solche Daten etwa über öffentliche Links geteilt werden. Dazu führt Dropbox eine Datenbank mit den Hashwerten von Dateien, deren Weiterverteilung auf diese Art gesperrt werden muss. Der Hashwert stellt dabei eine Art einzigartigen Fingerabdruck von Dateien dar. Man kann über den Hashwert zwar ermitteln, ob es sich bei zwei Dateien um dieselbe handelt, ein Hashwert alleine lässt jedoch keine Rückschlüsse über den Inhalt der Datei zu. Ähnlich werden auch Passwörter auf Webseiten gespeichert, wo bei der Anmeldung nur der Hashwert mit der Datenbank überprüft wird.
Sollte nun ein Nutzer eine Datei mit demselben Hashwert wie in der von Dropbox geführten Datenbank gespeichert haben – also ein Duplikat einer urheberrechtlich geschützten Datei – verhindert der Cloud-Dienst die Weiterverteilung. Das bedeutet, dass der Besitzer des Dropbox-Accounts selbst weiterhin normal Zugriff auf die Datei hat – zu einer Löschung kommt es nicht. Es wird lediglich verhindert, dass die Datei direkt über Dropbox mit anderen Nutzern geteilt werden kann. An sich kein neues Vorgehen seitens Dropbox. Der Autor des ursprünglichen Tweets hat mittlerweile bereits bekannt gegeben, dass sein Tweet von der Internetgemeinde falsch verstanden worden sei. Er selbst denke nicht, dass Dropbox hier irgendetwas Böses tue, er habe die Fehlermeldung nur bisher noch nicht gesehen. Eher richte sich seine Kritik gegen weitreichende Gesetze wie das DMCA.

Via TechCrunch
Verursacht schon genug unnötige Probleme.