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Feature Dropbox sperrt urheberrechtlich geschützte Dateien in privaten Ordnern – oder doch nicht?

Martin Wendel

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In den vergangenen Stunden machte ein Tweet die Runde, der zu allerhand Spekulationen über das Vorgehen von Dropbox bezüglich urheberrechtlich geschütztem Material führte. In dem Tweet, der mittlerweile über 3.000 mal geteilt wurde, ist ein Screenshot von der Webseite von Dropbox zu sehen. In einer Fehlermeldung ist dort zu lesen, dass „bestimmte Dateien in diesem Ordner nicht geteilt werden können, da eine Takedown-Anfrage im Rahmen des DMCA“ vorliege. Gefundenes Fressen für die Internetgemeinde, wurde doch sofort angenommen, dass Dropbox auf die privaten Daten der Nutzer zugreife und diese durchsuche.[prbreak][/prbreak]

Tatsächlich ist die Sache aber weitaus weniger aufregend. Bei dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) handelt es sich um ein umstrittenes Gesetz in den USA, das die Rechte von Copyright-Inhabern erweitert. Grob gesagt können diese mit einer Takedown-Anfrage fordern, dass geschützte Materialien von ihnen von Webseiten bzw. Einträgen in Suchmaschinen entfernt werden. Sollte ein Nutzer solche Dateien in seiner Dropbox gespeichert haben, verhindert das Unternehmen, das solche Daten etwa über öffentliche Links geteilt werden. Dazu führt Dropbox eine Datenbank mit den Hashwerten von Dateien, deren Weiterverteilung auf diese Art gesperrt werden muss. Der Hashwert stellt dabei eine Art einzigartigen Fingerabdruck von Dateien dar. Man kann über den Hashwert zwar ermitteln, ob es sich bei zwei Dateien um dieselbe handelt, ein Hashwert alleine lässt jedoch keine Rückschlüsse über den Inhalt der Datei zu. Ähnlich werden auch Passwörter auf Webseiten gespeichert, wo bei der Anmeldung nur der Hashwert mit der Datenbank überprüft wird.

Sollte nun ein Nutzer eine Datei mit demselben Hashwert wie in der von Dropbox geführten Datenbank gespeichert haben – also ein Duplikat einer urheberrechtlich geschützten Datei – verhindert der Cloud-Dienst die Weiterverteilung. Das bedeutet, dass der Besitzer des Dropbox-Accounts selbst weiterhin normal Zugriff auf die Datei hat – zu einer Löschung kommt es nicht. Es wird lediglich verhindert, dass die Datei direkt über Dropbox mit anderen Nutzern geteilt werden kann. An sich kein neues Vorgehen seitens Dropbox. Der Autor des ursprünglichen Tweets hat mittlerweile bereits bekannt gegeben, dass sein Tweet von der Internetgemeinde falsch verstanden worden sei. Er selbst denke nicht, dass Dropbox hier irgendetwas Böses tue, er habe die Fehlermeldung nur bisher noch nicht gesehen. Eher richte sich seine Kritik gegen weitreichende Gesetze wie das DMCA.

twitter-dmca.png
Via TechCrunch
 
Man kann aus dem Dateinamen, aus dem Inhalt und dem Dateinamen und dem Inhalt in Kombination einen Hashwert errechnen. Wenn sie nur die Dateinamen für den Hashwert nutzen, bringt es gar nichts. Dazu müsste man den Dateinamen exakt so benennen wie in der Datenbank als Hashwert gespeichert, damit Dateien für die Freigabe blockiert werden.
Ich vermute sie berechnen den Hashwert aus dem Inhalt und eventuell dem Dateinamen. So finden sie Übereinstimmungen und können einiges sperren. Sollte die Datei verändert werden, ändert sich dadurch allerdings auch der Hashwert.

Google nutzt bei YouTube Bild- und Tonerkennungssoftware um Videos und Musik zu sperren bzw. automatisch den Autor eines Musiktitels neben/unter dem Video anzuzeigen.
 
Youtube prüft aber im Gegenzug auch nicht, ob die vom angeblichen Rechteinhaber beanstandeten Teile oder das ganze Werk wirklich dem Inhaber gehört. Das führt zu allerlei Absurditäten.


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Nutze Dropbox schon länger nicht mehr. Zum Verständnis. Es geht darum wenn Ordner öffentlich verlinkt werden bzw für dritte frei gegeben werden ?
 
Youtube prüft aber im Gegenzug auch nicht, ob die vom angeblichen Rechteinhaber beanstandeten Teile oder das ganze Werk wirklich dem Inhaber gehört. Das führt zu allerlei Absurditäten.


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Youtube geht in letzter Zeit etwas komisch vor. Auf der Arbeit nutzen wir auch Youtube (Gamer Magazin) dort laden wir viele Presse Trailers hoch. Diese erhalten wir immer direkt vom Presse Server. Danach Uploaden wir diese auf unseren Youtube Account. Wir füllen alles wunderbar aus ... und nach 30min Online time kommt dann die erste Meldung "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern" ... dann muss man dies auch Bestätigen sonst setzt Youtube das video oft einfach auf "Offline".

Und wenn man es bestätigt werden ca. 50% der Videos für user wegen "Inhalt von Dritten" gesperrt.

Hatte dazu nun schon mehrfach Kontakt mit dem Youtube Support. Aber Youtube will es irgend wie nicht so ganz verstehen.

Also wenn es nach Youtube geht sind Presse Trailers nicht für die Öffentlichkeit gedacht. ^^
 
Soweit ich es verstanden habe sind da Automatismen am Werk. Bei Heise gab es mal einen sehr interessanten Artikel dazu. Den finde ich leider gerade nicht. Aber auch wir hatten schon mal das Problem mit einer Ausgabe der #ATLN. Dort hatten wir den 1984 Macintosh-Spot gezeigt. Das Video unserer Sendung wurde von YT wegen Inhalten Dritter gesperrt.

Es gab gleich zwei konkurrierende Rechteinhaber darum: einer aus der Schweiz und einer aus Japan. Apple hingegen, von denen man annehmen könnten, dass ihnen der Inhalt gehört, hat nix gemeldet.

Was das angeht ist YT ein großer Haufen ... Leider.
 
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Reaktionen: Luione
Kann man ja einfach umgehen. Einfach eine verschlüsselte ZIP Datei nehmen oder ein TrueCrypt Volumen in Dropbox legen.