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Ganz ehrlich: Wenn ich weiß, wo das Rad ist und aber nicht rankomme, finde ich das noch ärgerlicher. Aber ein Rad ist ja nicht der Klassiker, sondern eher eine Tasche oder ein Rucksack. Und der steht eben nicht irgendwo draußen herum, sondern ist in einer Wohnung. Und der liegt eben nicht irgendwo auf öffentlichem Gelände herum, wenn er gestohlen wurde.
Und zur Frage, ob die Polizei ein Grundstück betreten darf: Nein, darf sie nicht. Dazu müsste "Gefahr im Verzug" sein, was aber in diesem Falle nicht der Fall ist.
Und zur Frage, ob die Polizei ein Grundstück betreten darf: Nein, darf sie nicht. Dazu müsste "Gefahr im Verzug" sein, was aber in diesem Falle nicht der Fall ist.





