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Die EU-Kommission hat entschieden, dass Apple Karten und Apple Werbung nicht als zentrale Zugangstore im Sinne des Digitale-Märkte-Gesetzes eingestuft werden. Diese Entscheidung basiert auf einer Untersuchung, die ergab, dass beide Dienste in der EU nicht genügend verbreitet sind, um die Kriterien für „wichtige Zugangstore“ zu erfüllen, und somit nicht den strengeren Regulierungen unterliegen.
Trotz dieser Einstufung bleibt Apple als Unternehmen weiterhin als „Gatekeeper“ im Rahmen des Digitale-Märkte-Gesetzes klassifiziert. Interessanterweise plant Apple, in diesem Jahr Werbung in Apple Karten zu integrieren, was die Dynamik im Werbemarkt verändern könnte, aber vorerst keine Auswirkungen auf die aktuelle Einstufung hat. Diskutiert doch mal: Welche Auswirkungen könnte die Integration von Werbung in Apple Karten auf die Nutzung des Dienstes haben?
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.