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und sie gehören auch nie dir, denn du erwirbst nicht den Film (wie bei einer DVD,...) , sondern nur temporäre Nutzungsrechte. Verschwindet der Film vom "Kaufportal" (egal ob Apple, Amazon,...) , ist auch dein Kauf fort. Gabs schon öfters. Zb weil sich der Anbieter, der zb davor bei Amazon Prime dabei war, sein eigenes Portal aufmacht, und Amazon die Rechte entzieht....Digitale Käufe kann man in der Regel nicht vererben
Das kann dir theoretisch auch einen Tag nach deinem Kauf passieren (und nein, ich rede nicht von der Leih-Funktion)
hast du sie gelesen? Denn noch ists nicht fix, steht auch drin. Jetzt gehts zu den Kartellbehören, und die Aktionäre müssen auch noch zustimmen,...E-Mail von Netflix bzgl der Übernahme kam soeben.
Ausser sie schicken jedem ne andere Mail
): Denn da erwirbt man nur Nutzungsrechte, solange der Streaminganbieter eben auch diese hat. Und kein "dauerhafter" Kauf, wie es bei einem physischen Medium wäre. (ob die RTL Lizenz nächste Woche auch ausläuft, weiss ich jetzt nicht auswendig)
