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Defekten iMac bei Ebay gekauft! Was kann ich machen?

fachabi2006

Golden Delicious
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Hallo liebe Apfeltalk Gemeinde,

ich habe mir meinen Traum wahr gemacht und einen Apple iMac gekauft. Jedoch einen gebrauchten bei Ebay. Der Zustand des Artikels wurde als tadellos bezeichnet keine Kratzer, Gelbstich, etc.

Als ich den iMac (late 2009) angeschalten habe, habe ich oben rechts einen schwarzen Fleck gesehen. Das ist ganz gut zu sehen wenn man eine weiße Seite von links unten nach rechts oben zieht.

Daraufhin habe ich den Verkäufer geschrieben. Dieser war sehr freundlich, meinte aber das er und seine Freundin über 2 Jahre an dem Gerät gearbeitet haben und diesen Mangel nicht erkannt haben. Des Weiteren meinte er das falls dieser Mangel besteht nicht er sondern Apple diesen verursacht hat.

Jetzt weiß ich im Moment nicht wie ich mir weiterhelfen soll. Der Verkäufer scheint nicht kulant zu sein und den Preis zu mindern, etc. Soll ich das Ganze nun Ebay melden?


Ich würde mich über schnelle Antworten sehr freuen. Vielen Dank.
 

Illuminus

Morgenduft
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Hi,
eBay dürfte das wenig interessieren und sofern du nicht über Paypal bezahlt hast, sind die Chancen auch ziemlich gering das du ohne größere Schritte Geld zurück beckommst.

Aber noch mal zu dem schwarzen Fleck. Ist das nun ein undurchsichtiger Fleck oder ein Schatten. Sollte es sich nur um einen Schatten handeln, der sich auf der Rückseite des Glases befindet, ist das einfach nur Schmutz, den man abwichen kann. Such mal nach "iMac Scheibe reinigen" .

Gruß
 

fachabi2006

Golden Delicious
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Warum sollte das eBay nicht interessieren? Ne das es wurde per Banküberweisung bezahlt.

Was mich ein bisschen nervt ist, dass ich jetzt das Glas abnehmen muss und auf die Gefahr hin säubern muss. Das ist eigentlich den Verkäufer sein Job.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Ist dieser "schwarze Fleck" ein defekter Bildschirm (keine Anzeige an der Stelle) oder nur ein Schmutzfleck? Falls letzteres wirst du kaum eine Chance haben den Verkäufer in irgend einer Form zu belangen, denn das ist ein relativ normale Erscheinung. Die Abdeckscheibe vor dem Display ist nicht 100%ig staubdicht und durch den Luftumsatz der Gebläse kann Luft und damit Staub zwischen Scheibe und Display gesaugt werden. Das kann man mehr oder weniger bei allen iMacs nach einigen Jahren Betrieb feststellen.

MACaerer
 

Illuminus

Morgenduft
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Warum sollte das eBay nicht interessieren?

Erlicht gesagt, ganz einfach - eBay hat die Gebühren schon erhalten und nur das interessiert eBay.

aber das mit dem Reinigen ist kein Problem und früher oder später must du es sowieso reinigen. Ich mache das alle paar Monate. Einfach ein Saugnapf oben in die Mitte setzen und dann leicht daran ziehen, die Scheibe lößt sich relatiev einfach. Auf den Tisch legen und mit glasreiniger abwischen. Fertig.
 

adehlfing

Pomme au Mors
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Mach doch mal einen Schnappschuss mit dem Handy und stelle das Foto hier ein, dann können wir uns ein Bild machen und Dir helfen.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Wie man die Scheibe sicher entfernen kann findest du auch unter iFixit.com. Vor dem Einsatz nur eines Saughebers zum Lösen der Scheibe würde ich allerdings vorsichtshalber abraten. Das Glas ist relativ dünn und wenn man nicht gleichmäßig und mit Gefühl zieht kann die Scheibe leicht brechen.

MACaerer
 

Juhulia

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Warum sollte das eBay nicht interessieren? Ne das es wurde per Banküberweisung bezahlt.

Was mich ein bisschen nervt ist, dass ich jetzt das Glas abnehmen muss und auf die Gefahr hin säubern muss. Das ist eigentlich den Verkäufer sein Job.

Hallo, ich hänge mich mal hier ran, denn ich hatte ein ähnliches Problem mit einem MAcBook Pro. Das Gerät innen total verbastelt - Verkäufer nicht bereit, das Gerät zurückzunehmen. Von ebay hast Du nichts zu erwarten. Mittlerweile ist die Sache beim Anwalt.

Dieser klärte mich darüber auf:
Falls kein Gewährleistungsausschluss vorliegt (ebay Beschreibung prüfen) ist der Kaufvertrag durch das BGB geregelt.
Bis 6 Monate nach dem Kauf trägt der VERKÄUFER die Beweispflicht, dass das Gerät okay war.
Rückgabe kein Problem. Kosten des Rechtsstreits trägt der Verkäufer.

Einzig die Selbstbeteiligung zur Rechtsschutzversicherung fällt an.
 

greenflo

Pferdeapfel
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Ist der Gewährleistungsausschluss aber teil der Beschreibung hat man keine Chance. Selbiges schon erlebt, mein Anwalt hatte keine Handhabe.

Verkäufer hatte angegeben die Ware sei voll Funktionsfähig, Zeugen waren Vorhanden. Bis zur Übergabe an die DHL funktionierte die Ware angeblich. Bei mir angekommen war die Ware defekt, aber keine Äußeren Transportbeschädigungen ==> Paket angenommen ==> DHL aus der Pflicht.

Bei einem Privatverkauf mit Gewährleistungsausschluss trägt das Risiko des Versandes IMMER der Käufer. Teurer Spaß!

Wenn du allerdings beweisen kannst das die Beschreibung nicht korrekt war, ect. sieht das anders aus.
 

steffilangs80

Jonagold
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Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde hast du sogut wie keine Chance dein Geld zurück zu bekommen. Entweder mindert der Verkäufer freiwillig den Kaufpreis, oder dir bleibt unter Umständen wirklich nur der Gang zum Anwalt. Wobei dir bei eindeutigem Sachverhalt nur Kosten entstehen werden. Wie es allerdings mit der Beweislast bei privaten Verkäufen aussieht kann ich so nicht sagen.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ist der Gewährleistungsausschluss aber teil der Beschreibung hat man keine Chance. Selbiges schon erlebt, mein Anwalt hatte keine Handhabe.
Das bedeutet wenn ich mein defektes Gerät als funktionsfähig verkaufe und dabei den Gewährleistungsausschluss in die Beschreibung stelle, dann habe ich nur ein moraltisches aber kein rechtliches Problem?
 

ImpCaligula

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Hier wird ja wieder mit Rechtswissen herum gehauen... ^^

Selbst bei Ausschluss von Garantie- und Gewährleistungen beim Privatverkauf muss die Ware bei Übergabe einwandfrei funktionieren (außer man gibt natürlich den Defekt vorher an - der Käufer ist informiert). Wie man das natürlich dann Beweist ist ein anderes Thema.

Aber solch eine hahnebüchene Meinung, dass man Ware einfach ohne Angabe von Mängel verkaufen darf - einfach schreiben keine Garantie/Gewährleistung da Privatverkauf - damit ist man nicht aus dem Schneider!
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Richtig. Und darum ist der Verkäufer auch bei Privatverkauf dazu verpflichtet den Artikel zurückzunehmen oder nachzubessern, wenn der Mangel nicht Beschrieben war. Lass da nicht locker. Der Typ ist eindeutlig in der Pflicht. Geh notfalls wirklich zum Anwalt, druck alle Unterlagen aus und dokumentiere den Mangel, falls er sich weiter querstellt. Egal ob der Fehler von Apple stammt oder von ihm - er hätte den Mangel angeben müssen.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Ich wollte mich hier eigentlich nicht einmischen aber es stellen sich mir die Nackenhaare auf.
Die Beweislastumkehr greift hier nicht, da es sich wohl um einen Privatverkauf und kein Verbrauchsgütergeschäft handelt. Das bedeutet grundsätzlich mal, dass der Käufer die Beweislast trägt. Zu beweisen, dass der Mangel (ich gehe einfach mal davon aus, das es ein Mangel ist und im Verkaufsangebot kein Ausschluss war) schon beim Verkäufer bestand ist aber wohl leider so gut wie unmöglich, da er ja behauptet, dass er und seine Leensgefährtin diesen nicht bemerkt haben wollen.


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Juhulia

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Ich wollte mich hier eigentlich nicht einmischen aber es stellen sich mir die Nackenhaare auf.
Die Beweislastumkehr greift hier nicht, da es sich wohl um einen Privatverkauf und kein Verbrauchsgütergeschäft handelt. Das bedeutet grundsätzlich mal, dass der Käufer die Beweislast trägt. Zu beweisen, dass der Mangel (ich gehe einfach mal davon aus, das es ein Mangel ist und im Verkaufsangebot kein Ausschluss war) schon beim Verkäufer bestand ist aber wohl leider so gut wie unmöglich, da er ja behauptet, dass er und seine Leensgefährtin diesen nicht bemerkt haben wollen.


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Da bin mal gespannt.

Ein privater Verkäufer k a n n die Beweislastumkehr ausschließen, wenn er die Gewährleistung ausschließt.
Ansonsten ist er zur Nacherfüllung verpflichtet.

Zitat von Verbraucherzentrale Bremen: Grundsätzlich hat man auch beim Kauf gebrauchter Sachen eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung kann aber durch eine vertragliche Vereinbarung gänzlich ausgeschlossen werden. Das gilt aber nur für Verträge zwischen Privatleuten. Kauft man eine gebrauchte Sache bei einem Händler, kann die Gewährleistungsfrist maximal auf ein Jahr verkürzt werden. (hier findet sich wieder das leidige Thema: Apple)

Der Käufer hat, wenn er eine mangelhafte Sache gekauft hat, gem. §§ 437 Nr.1, 439 BGB einen Anspruch auf Nacherfüllung. Unter Nacherfüllung gem. § 439 BGB versteht man Nachlieferung und Nachbesserung. Die Art der Nacherfüllung darf der Käufer wählen (§ 439 Abs. 1 BGB)! Sollte eine Nachlieferung nicht möglich sein oder die Reparatur mehrmals (höchstens zweimal) nicht gelingen oder dauert sie sehr lange, darf der Käufer nach seiner Wahl gem. § 441 BGB mindern (einen Preisnachlaß verlangen) oder den Vertrag gem. §§ 323, 346 BGB rückabwickeln.


http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/kaufrecht.html

In meinem Fall vertritt das Gericht eine ähnliche Meinung und hat dem Verkäufer eine 2(!) wöchige Frist zur Einrede gestellt. Falls nichts kommt, hat er das Verfahren sofort verloren. Ich bin also wirklich gespannt.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Du musst die Beweislastumkehr von der Nacherfüllung unterscheiden. Letzteres ist der modifizierte Erfüllungsanspruch des Käufers, welcher ausgeschlossen werden kann. Der Anspruch auf Nacherfüllung ergibt sich aus §§ 437 Nr. 1, 439 BGB.

Die Beweislastumkehr ist in § 476 BGB geregelt und gemäß § 474 BGB nur auf den Verbrauchsgüterkauf anwendbar. Ein Verbrauchsgüterkauf ist ein Kauf eines Verbrauchers bei einem Unternehmer. Also bei Privaten Verkäufern gerade nicht anwendbar.

Dein Beitrag beschreibt nur die Nacherfüllung. Also ließ beim nächsten mal bitte richtig nach bevor du so eine Antwort abgibst.

EDIT: Und dein letzter Absatz ist wieder was anderes. Da beschreibst du einen prozessualen Sachverhalt, nämlich ein Versäumnisurteil. Das ist aber wieder eine andere Baustelle.


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