stell dir einfach mal vor, du versuchst dem hier geschriebenen am iPhone zu folgen: Bildschirm in der Breits ca 6 cm...
Noch Fragen?
Risky2
Ich habe zwar nur einen touch... ABER:
Der Vergleich MacBook zu iPhone/ iPod touch ist meiner Ansicht nach völlig lächerlich. Mit einem MacBook kannst du schnell tippen, kannst alle Webseiten vernünftig sehen, kannst besser navigieren, kannst Plugins nutzen, hast mehre Fenster/ Tabs, kannst Flashvideos sehen, kannst mit gehaltener Maustaste Objekte verschieben, kannst einen Spamfilter nutzen im Mail.app, kannst ... naja jedenfalls alles, was einen normalen Rechner so ausmacht machen.
Ein iPhone/iPod touch mit seinem Mulitouch Display ist lustig und wirklich sehr geil umgesetzt. Dennoch ist es kein Ersatz für einen normalen Rechner, da eigentlich alles fehlt, was einen vernünftig nutzbaren PC ausmacht. Für mich ist es primär ein Spielzeug. Länger als einige Minuten auf das Display starren und Webseiten hin- und herschieben macht keinen Spaß. Mail halte ich für eher unbrauchbar und die sonstigen Programme sind eben auch mehr zur Unterhaltung gedacht.
Also von mir: Nein, absolut kein Ersatz!
Also ich "schleppe" mein Macbook immer mit mir herum. In verbindung mit einem Web`n`walk-tarif ist das schon eine Möglichkeit, finde ich..
Joey
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.