Was möchtest Du für eine Antwort auf so ein halbgares Statement??
Ich hatte auf die "Bedienung" abgestellt.
Das war auch eine der Teilfragen, darf man es bedienen.
Wenn Dir persönlich die Antwort nicht nicht gefällt, musst Du die Realität nicht unbedingt mit obskuren Gegenthesen in Frage stellen.
Gefällt Dir die Auslegung nicht, vollkommen ok.
Probier er aus, fahr durch die Gegend, warte auf die nächste Kontrolle und leiste dann deinen Beitrag zur Finanzierung der Kanzlei Deines Vertrauens.
Es gibt diverse Handlungen die während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit darstellen, im Grunde alles was Deine Verpflichtung zur "Aufmerksamkeit" beeinflussen.
Du kannst natürlich auch tun und lassen was Du möchtest und Dich dann vor Gericht eines besseren belehren lassen.
"och, das wusste ich ja gar nicht, dass ich BILD nicht während der Fahrt lesen darf"...
Die Bedienung eines Navigationsgerätes o.ä., unter Berücksichtigung der notwendigen Sorgfaltspflicht, fällt z.B. nicht darunter.
Bist Du dazu nicht in der Lage, verreist z.B. das Lenkrad, dann war es das auch.
Am Grundsatz ändert das nichts.
Learning by paying
p.s. AngryBird spielen, Mails schreiben... ist "benutzen" nicht "bedienen", hatte ja nen Hinweis auf Definitionssuche gegeben, meine mich zu erinnern...
Ich liebe diese "Neuzeitgeister", die dann winselnd vor dem Schreibtisch sitzen und um Strafmilderung bitten...