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Darf man das iPhone als Navi verwenden?

@ wurst: Nein, du kannst das Telefon auch irgendwo ablegen. Du darfst es bei der Fahrt nur nicht in der Hand halten.
 
Auch korrekt, für die Navigationsfunktion (Bild u. Ton), um die es geht, bleibt jedoch in der
Praxis meist nur eine Halterung.
 
Naja da hatte mir der Anwalt bisher anderes berichtet…
 
Auch ein Anwalt macht Fehler.
 
Also ihr interpretiert jetzt das logische "und" da rein und nicht das in der deutschen Sprache geläufige.

Da gibt es nichts zu interpretieren. "Und" heißt hier "und" und nicht "oder". Umgangssprachliche Unschärfen in der Verwendung ändern nichts daran ;-)

Der entscheidende Absatz aus dem bereits genannten Beschluß des OLG Hamm:

Unter den Begriff der "Benutzung" im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO fällt demzufolge auch die Nutzung eines Mobiltelefons als "Organisator", wenn es dabei in die Hand genommen wird. Davon erfasst wird auch das vorliegende Ablesen der Uhrzeit vom Display des Mobiltelefons. Auch hierbei handelt es sich um eine "Handhabung bei der Bedienung des Gerätes". Entscheidend ist, dass der Betroffene das Handy aufgenommen hat und "nicht beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hatte". Gerade dies wollte der Gesetzgeber verhindern, so dass die durch das Amtsgericht vorgenommene Auslegung der gesetzgeberischen Intention bei Einführung der neuen Vorschrift entspricht, die gerade im Hinblick darauf erfolgt ist, die mit der Bedienung eines Mobiltelefons verbundenen Gefahren auf ein hinnehmbares Maß zu reduzieren. Soweit der Betroffene das Ablesen der Uhrzeit vom Display des Mobiltelefons mit dem Ablesen der Uhrzeit von dem Ziffernblatt einer am Handgelenk getragenen Uhr gleichstellen will, ist dieser Vergleich nicht zutreffend. Von Letzterem gehen die beschriebenen Gefahren gerade nicht aus, da die Hände hierzu am Lenkrad verbleiben können.
 
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Ein "richtiges" Navi wie TomTom darfst Du während der Fahrt auch nicht in die Hand nehmen und es bedienen... ^^
(bezieht sich auf wurst...)
 
Du darfst auch keine Zeitung lesen oder ein Buch während du fährst. Wird in der Schweiz jetzt ab 300 Franken gebüßt.
 
Wenn du kontrolliert wirst und das iPhone da als Navi hängt, wird dir keiner ne Strafe aufbrummen, behaupte ich mal ;)
Häng es einfach weit genug weg und im Landscape, dann wird es evtl sogar nichtmal als Handy erkannt...
 
Es geht um die Benutzung während der Fahrt. Man darf weder an seinem navi rumspielen noch an einem Handy. Du kannst die dein iPhone sogar mit Gummi Band fest am Kopf montieren und damit telefonieren, solange du beide Hände am Steuer hast.
 
Ein beliebiges anderes Mobiltelefon darfst Du ja auch mit Freisprecheinrichtung verwenden. Warum dann nicht ein iPhone? Warum dann nicht mit Halterung? Das von Taliesin angegebene Gerichtsurteil sollte das Ganze hinreichend erklären. Wichtig dabei ist die Passage "...wenn es dabei in die Hand genommen wird..."
 
Das bedeutet wenn das Navi iOS6 jetzt bei Stau so ein Popup "schnellere Route gefunden, wollen sie die Route wechseln?" bringt, dann darf ich da nicht drauf drücken? Auch Navigon hat ja diesen "Parkplatz suchen" Knopf der erscheint sobald man sich dem Ziel nähert. Das ist dann auch verboten?

Warum gibt es eigentlich solche Funktionen wenn man sie gar nicht nutzen darf?
 
Ich denke schon, dass man auf eine solche Meldung drücken darf. Hier fehlt dann immerhin das in die Hand nehmen. Ich denke mal, bevor man sich über so etwas wie über das auf einen Button klicken Gedanken macht, sollte man für sich lieber entscheiden, weder sich noch andere Verkehrsteilnehmer durch was auch immer zu gefährden... Darf ich etwa auch nicht den Knopf meiner Warnblinkanlage betätigen?
 
Du könntet das Auto parken, um die Navigation anzupassen.
In der Praxis wird dir aber wegen einmal drücken kein Polizist der Welt ein Knöllchen verpassen.
Theoretisch ist es jedoch vermutlich wie von dir beschrieben.

@ rhuessen: Wenn du in der Situation bist, die Warnblinkanlage betätigen zu müssen, bist du bereits eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Aber ich verstehe schon, was du meinst.

Grundsätzlich bieten Knöpfe ein haptisches Feedback, können also mit minimaler Ablenkung bedient werden.
Die Bedienung eines Touchscreenes ist jedoch ohne haptisches Feedback, bedeutet, dass deine Aufmerksamkeit unnötig beansprucht wird.

Sicherlich diskussionswürdig, aber die Frage hatte ich vor kurzem ähnlich gestellt, als man mich aus genau diesem Grund angehalten hat :-)
 
Das bedeutet wenn das Navi iOS6 jetzt bei Stau so ein Popup "schnellere Route gefunden, wollen sie die Route wechseln?" bringt, dann darf ich da nicht drauf drücken? Auch Navigon hat ja diesen "Parkplatz suchen" Knopf der erscheint sobald man sich dem Ziel nähert. Das ist dann auch verboten?

Warum gibt es eigentlich solche Funktionen wenn man sie gar nicht nutzen darf?

Wenn Du das iPhone dazu nicht in die Hand nehmen musst, z.B. weil es im Fußraum des Beifahrerbereichs liegt und Du es dort mit runterbeugen auch so erreichst( :-D ) (Für die Nichtmitdenker: Dies ist keine Aufforderung es so zu tun. Ich rate ausdrücklich davon ab!) oder es in einer Halterung an der Scheibe pappt, was spricht dann laut den diversen hier verlinkten Artikeln dagegen?
 
Übrigens ist das "Umlegen" eines Handys ausdrücklich erlaubt. z.B. wenn es klappert oder so. Wie soll denn jetzt ein Polizist herausfinden, ob du auf die Uhr geschaut hast, wenn du einfach behauptest, dass du das Handy umgelegt hast?
 
Übrigens ist das "Umlegen" eines Handys ausdrücklich erlaubt. z.B. wenn es klappert oder so. Wie soll denn jetzt ein Polizist herausfinden, ob du auf die Uhr geschaut hast, wenn du einfach behauptest, dass du das Handy umgelegt hast?

Ich habe deine Aussage nicht verifiziert, aber das danach ist eine rhetorische Frage, oder?
 
Es gab keine Strafe für auf die Uhr schauen, es sind immer Strafen gewesen für "Handy in die Hand nehmen" und die Ausrede der Nutzer "nur auf die Uhr geschaut zu haben.

Es ist doch wirklich nicht so schwer zu verstehen. Wer mit einem Mobilteil rumspielt, ob das Navi ist, oder ein Handy und erwischt wird zahlt eben.

Manche ablenkende Betätigungen während der Fahrt sind ausdrücklich unter Strafe gestellt. So wird für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ein Organmandat von 50 Euro an Ort und Stelle fällig. Weigert man sich, den Betrag zu bezahlen, kommt es zu einer Anzeige. Man muss dann mit einer Strafe von bis zu 72 Euro rechnen. " Bei anderen Nebentätigkeiten wie Rauchen, Essen, Zeitung lesen oder eben Fernsehen, muss die Polizei erst beweisen, dass es zu einer Ablenkung des Lenkers gekommen ist", erklärt Pronebner.

Auch andere Überschreitungen von Verkehrsregeln, die auf ablenkende Nebentätigkeiten zurückzuführen sind, werden geahndet. "Beispielsweise dann, wenn der Lenker aufgrund einer Ablenkung seine Fahrspur ändert ohne zu blinken, Fußgänger behindert oder eine Vorrangverletzung begeht", so die ÖAMTC-Juristin. Weiters zählt grundloses langsames Fahren, etwa weil der Lenker mit dem Radio oder dem Navigationsgerät beschäftigt ist, zu solchen Vergehen. "Sogar das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung kann zu einer Verwaltungsstrafe bis zu 726 Euro führen. Nämlich dann, wenn man durch das Gespräch abgelenktwird und einen Fahrfehler begeht", erklärt die ÖAMTC-Juristin.

http://www.auto-motor.at/Auto-Servi...assenverkehr-Archiv/Fernsehen-Autofahren.html
 
Das kann man hier so nicht stehen lassen... Mensch, erkundigt Euch doch einfach mal...
Sämtliche Verkehrsgesetze/Vorschriften sind online zu finden, da steht es fein ausformuliert drin.

Kurz um:
- Nimmst du das Handy/Gerät in die Hand und "bedienst" es (ggfs. mal Def. googeln), ist es verboten = Ordnungswidrigkeit = Strafe.

- ist das Gerät in einer Halterung montiert, angebracht, wird von dieser Aufnahme gehalten, ist die Bedienung und Benutzung erlaubt. Punkt!
Anrufe annehmen, Routenabfragen beantworten, anklicken, was weiß ich...erlaubt.

Alles andere hätte im Zuge der Gesetzgebung dazu geführt, dass z.B. auch die Bedienung des Einbauradios o.ä. hätte untersagt werden müssen, also keinen Sinn gemacht.

Benutzt eine Halterung und einer rechtlich undenklichen Bedienung steht nichts im Wege.