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Darf man das iPhone als Navi verwenden?

wurst

Strauwalds neue Goldparmäne
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12.04.11
Beiträge
639
Ist es nicht eh verboten Handys als Navis im Straßenverkehr zu benutzen?
 
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Die Route legt man vor der Abfahrt fest, für Telefonate gibt es Freisprecheinrichtungen.
Es ist nicht nötig, das Gerät während der Fahrt zu bedienen.
 
Nirgends steht, dass ich das iPhone nicht als Navi im Auto verwenden darf.
 
Falsch wurst, lies den Text noch einmal gründlich, besonders den ersten Satz.
 
Nirgends steht, dass ich das iPhone nicht als Navi im Auto verwenden darf.

Doch:
“Der Begriff der Benutzung schließt “…die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen ein…, umfasst also nicht nur das Telefonieren, sondern auch andere Formen der bestimmungsgemäßen Verwendung.”
Die Gesetzesbegründung von 2004 betont ausdrücklich, dass neben Gesprächen auch die Versendung von Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet verboten sein sollen. Das gleiche gilt für die “von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglicheiten … zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten.” Und das umfasst auch den Betrieb als MP3-Player, Fotokamera, Terminkalender oder eben als Navi. Sobald Ihr Endgerät also erkennbar einem Handy ähnelt und man damit unter anderem telefonieren kann, dürfen Sie es während der Fahrt niemals in die Hand nehmen und irgendwie Weise benutzen – nicht mal, um die Uhrzeit abzulesen, wie das OLG Hamm bereits 2005 ausführte.
 
Ich weiß ja nicht, wie du das Handy als Navi benutzt. Bei mir hängt es an der Windschutzscheibe und ich nehme es dabei nicht in die Hand. Also kann ich wohl auch die Uhrzeit ablesen.
 
Ja, in die Hand nehmen und irgendwie benutzen ist verboten. Aber nicht in die Hand nehmen oder irgendwie benutzen.
 
"Und" ist ein Bindewort, das bedeutet, dass die verbundenen Satzteile in einem Kontext zueinander stehen.
 
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Also ihr interpretiert jetzt das logische "und" da rein und nicht das in der deutschen Sprache geläufige.
 
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er "hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält". (...) Es ist (...) jegliche Nutzung untersagt, bei der das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird. (...) Der Fahrzeugführer darf das Mobil- oder Autotelefon benutzen, wenn er dazu das Telefon oder den Telefonhörer nicht aufnehmen oder halten muss".
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=052323

Ich hoffe jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt.
 
Könntest du das kurz zusammenfassen?
 
Guck dir nochmal meinen Beitrag an.
 
Hmm also Navi nur mit Halterung…