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Care+: Neugerät oder refurbished als Ersatz?

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Lasst Ihr hier mal solche Aussagen.

Ohne weiter drauf einzugehen, der Käufer hat selbstverständlich bei Mängeln einen Anspruch auf Nachlieferung gleichwertiger Sache. Der Käufer darf wählen, ob er diese oder Reparatur will. Nicht der Verkäufer. Ist das Gerät neuwertig, darf Käufer also auch eine solche Sache fordern. In der Praxis läuft das gerichtlich also immer auf ein Neugeräte raus.

Wird oft vergessen, dass Apple also bei der Garantie genau das macht, was der Käufer eh fordern darf. Mit dem Vorteil aber, dass beim Refurbished das ganze ggf mit neuen Akku und Gehäuse noch besser ist, als Nachlieferung gleichwertiger Sache. Da hast Du natürlich wiederum recht.
 
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Keb

Adams Apfel
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Auch das ist so nicht ganz richtig Balkenende.

1. Er hat das Recht gegenüber dem Händler, der ihm das Gerät verkauft hat. Das kann Apple sein, muss aber nicht.
2. Nach einem halben Jahr tritt die Beweislastumkehr ein, von Verkäufer auf Käufer.
3. Zum Thema "Ablauf in der Praxis" möchte ich mich mal nicht äußern.
 

rene-xy

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@Balkenende

Also ist es rechtlich nicht korrekt, was Samsung, HTC und sicher noch weitere Hersteller machen?

Dort musst Du Dein Gerät einsenden zu einen Reparaturdienst, dort wird entschieden ob der Schaden/Fehler zu reparieren ist - falls ja, dann bekommst Du Dein repariertes Gerät zurück, falls nein - gibt es ein Tauschgerät.

Bei HTC habe ich dieses Spiel selbst 3 mal mitgemacht, selbst mit Nachdruck meinerseits gab es kein Tauschgerät, bei Samsung habe ich es durch meine Freundin miterlebt, dort das gleiche Spiel...
 

Keb

Adams Apfel
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Du musst Dein Gerät bei dem Händler abgeben, der es Dir verkauft hat. Dieser hat den weiteren Ablauf zu organisieren. Worauf Du dich einlässt, ist letztendlich Deine Sache. Du bist, zumindest im 1. halben Jahr bis zur Beweislastumkehr, nicht gezwungen Dich auf das für den Händler kostengünstige Verfahren einzulassen. Klar ist es für ihn einfach das Gerät einzusenden und reparieren zu lassen. Er kann es ja in der Regel nicht mehr.
Du kannst aber ggf. einen Ersatz verlangen oder die Wandlung/Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dies u.U. aber auch nur mit Unterstützung eines Anwaltes. Davor schrecken die meisten Kunden zurück, bzw. sie wissen es nicht besser; und das wissen auch die Händler.

Das, was die Hersteller als Garantie anbieten, ist eine freiwillige Leistung, deren Umfang sie bestimmen. Sie dürfen Dich nicht schlechter stellen als in der Gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler geregelt. Die Garantie erlischt in der Regel aber auch nach einem Jahr.
Der Nachteil der Gesetzlichen Gewährleistung ist die Tatsache, dass Du als Kunde nach einem halben Jahr beweisen musst, dass der Mangel nicht durch Dich aufgetreten ist. Das wird zumeist schwierig bis unmöglich, zumindest ohne erhebliche Kosten.

Dein Vertragspartner ist im übrigen immer der Händler und nicht der Hersteller, solange nicht direkt bei ihm gekauft wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

Balkenende

Manks Küchenapfel
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@Balkenende

Also ist es rechtlich nicht korrekt, was Samsung, HTC und sicher noch weitere Hersteller machen?

Dort musst Du Dein Gerät einsenden zu einen Reparaturdienst, dort wird entschieden ob der Schaden/Fehler zu reparieren ist - falls ja, dann bekommst Du Dein repariertes Gerät zurück, falls nein - gibt es ein Tauschgerät.

Bei HTC habe ich dieses Spiel selbst 3 mal mitgemacht, selbst mit Nachdruck meinerseits gab es kein Tauschgerät, bei Samsung habe ich es durch meine Freundin miterlebt, dort das gleiche Spiel...

Genau. Die Garantie ist das eine. Nimmst Du die in Anspruch, wählt das Unternehmen im Rahmen des Garantievertrages.

Aber innerhalb der Gewährleistung wählt nur derjenige, der den Mangel hat - hat man Gewährleistung, lohnt es oft, die zu nehmen
 

Keb

Adams Apfel
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Aber innerhalb der Gewährleistung wählt nur derjenige, der den Mangel hat ...
Das ist so nicht ganz richtig. Der Austausch/Ersatz ist in der Regel nur dann möglich, wenn er für den Händler/Verkäufer mit verhältnismäßigen Kosten verbunden ist und der Artikel noch lieferbar ist. Hat er unverhältnismäßige Kosten, so kann er die Reparatur anbieten. Diese muss wiederum für den Kunden in einer akzeptablen Zeit erfolgen.
Dieser Fall kann z.B. eintreten, wenn der Artikel schon älter ist und kurz vor Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung ein Defekt eintritt. Es ist dem Händler/Verkäufer nicht zuzumuten Ersatz zu liefern, wenn das Produkt ggf. seit fast 2 Jahren nicht mehr verfügbar ist.
Kaufe ich z.B. jetzt noch ein iPhone 6, welches seit ca. 1 1/4 Jahr nicht mehr produziert wird, so wird ein Händler in 2 Jahren schwerlich Ersatz liefern können. Einer Reparatur, z.B. Displaytausch innerhalb einer Woche, werde ich dann zustimmen müssen. Sollte die Reparatur unverhältnismäßig lange dauern oder nicht möglich sein, kann ich als Verkäufer auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen.
Letztendlich ist jeder Fall differenziert zu betrachten und auch vom jeweiligen Richter abhängig. Dazu ist das Thema auch zu komplex, dass es nicht reichlich Ausnahmen und Konstrukte gibt.
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
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Nö. Das Thema ist sehr einfach und da unterscheidet sich kaum ein Richter.

Nur wir sind hier zum Glück kein Juraforum und sollten das beenden, bevor hier weiter - und vor allem völlig praxisfern - Sachen runtergebetet werden.
 
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Fresh_Prince

Kantil Sinap
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Genau. Hier gibt es keine Rechtsberatung im ausführlichen Sinne. Reicht also jetzt.
 

Keb

Adams Apfel
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Die Diskussion liegt 12 Tage zurück. Recht früh für den Einwand. ;)