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- 02.02.09
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Hallo leuts! Ihr habt es bei mir mit einer momentan sehr hilflosen Person zu tun.
Ich hoffe irgendjemand kann mir helfen, ich bedanke mich auch jetzt schon einmal im vorraus an alle die sich auch nur positiv daran beteiligen.
Zu meinem Problem:
Ich habe mein iPhone von der Swisscom bei eBay verkauft.
Ich habe es beschrieben wie auch bei apple hinterlegt.
Sprich Version 2.1 ist drauf, Sim-Lock kann mit Hilfe der mitgelieferten Unlockkarte nach Wunsch entsperrt werden, so dass auch nicht Swisscom Nutzer das Handy gegebenenfalls benutzen können.
Zudem habe ich noch hingeschrieben, dass das Handy von dem Händler aus aktivert wurde.
Das ist son Service den bieten die Händler ja an.
Das Handy wurde vor ort auch aktiviert und danach nie wieder benutzt und ich habe es weiterverkauft. Ohne irgendetwas zu verschweigen. Ich habe also keinen versucht zu hintergehen, ich hoffe Ihr wisst was ich meine.
Es gibt ja auch Angebote, wo das Handy als Simlockfrei verkauft wird und auch im Text steht nicht genaueres dazu.
Ich habe es jedoch ausführlich beschrieben und da ich das Handy auch als Privater verkauft habe, habe ich in meinem Artikeltext jegliche Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen.
Garantiebeleg und Rechnungskopie habe ich dem Käufer selbstverständlich auch mitgeschickt, sodass er noch die Garantie nutzen kann.
Jetzt ist es doch so, das der Käufer mich einen Tag später anschreibt und mir sagt, er dachte es handle sich um ein von Werk aus freigeschaltetes Handy, er habe zudem das Handy formatiert, also die Werkseinstellung zurückgesetzt, warum weiss ich auch nicht und die Version 2.2 raufgeladen.
So jetzt ist das Handy deaktiviert, sprich die aktivierung ist nicht mehr vorhanden und kann von Ihm auch so ganz ohne alles nicht aktiviert werden, da er die Swisscom Simkarte ja nicht hat.
Jetzt kommt der Clou an der ganzen Sache, er hat per PayPal bezahlt und eine Käuferbeschwerde eingereicht, jetzt hat PayPal entschieden, er solle mir das Handy in dem original Zustand zurückschicken, wie er es von mir zugesandt bekommen hat.
Nur entspricht es erstens genau dem wie ich es beschrieben und an Ihn zugesandt habe und er hat das Handy genutzt und zudem die Software verändert und das Handy deaktiviert.
Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen und er hat mir eindeutig klar gemacht, das der Käufer rechtlich keine Chancen gegen mich hat.
Ich habe PayPal mehrmals angeschrieben, wie Sie denn zu diesem Entscheid gekommen sind und siehe da nach Wochen und ätlichen eMails bekomme ich gesagt, das der Käufer denen ein Dokument zugesandt hat. So um was es sich da handelt habe ich jetzt auch nachgefragt nur wer weiss ob ich eine Antwort bekomme. Mir wurde auch empfohlen nach Abwicklung des ganzen könne ich eine erneute Beschwerde dagegen einlegen und und und. Nur muss ich ja jetzt beweisen, dass das Handy nicht mehr dem entspricht, wie ich es verkauft habe.
Ich habe mit der Swisscom 2 mal telefoniert und Sie haben mir gesagt, das die Gegenpartei oder auch PayPal sie telefonisch kontaktieren kann und sie ihnen dann auch gerne sagen, das die Handys direkt vom Händler aktiviert werden auf Wunsch und das zu dem Datum die Version 2.1 von Apple angeboten wurde.
Das die Version 2.1 drauf installiert ist, dass das Handy von dem Händler aus bereits aktiviert wurde und ich eine Unlocksim mitliefere habe ich in meinem Anzeigetext bei eBay hinterlegt.
Das Problem ist, die Swisscom hat keinerlei Recht mir die Angaben schriftlich zu machen, Sie können lediglich die Handyverkaufen und restliches an dem was ich genre hätte müsse ich über Apple versuchen sagte man mir.
Meine Frage ist nun, wie kann ich beweisen, wenn das Handy bei mir ankommen sollte in den nächsten Tagen, dass auf dem deaktivierten Handy die Version 2.2 drauf ist, bzw. wie kann ich PayPal beweisen, dass das Handy deaktiviert ist?
Kann mir da ein Apple Shop weiterhelfen? Können die das Handy da so an einen PC anschließen und damit mir schriftlich was ausdrucken oder geben, wo drinnen steht, das z.B. das Handy an dem und dem Tag geupdatet wurde?
Ich weiss es nicht weiter, PayPal riet mir auch im Notfall mich mit dem Käufer direkt auseinander zu setzten. Meine Anwältin riet mir auch gegebenenfalls Ihn direkt anzuschreiben und Ihm den Sachverhalten nach deutschem Gesetzt klar zu machen und Ihn aufzuvordern seine Beschwerde zurück zu ziehen und gegenfalls gegen Ihn vor Gericht zu Klagen.
Ich bitte euch dringend um Hilfe! Ich muss erfahren, wie ich beweisen kann, dass das Handy nicht mehr dem original Zustand entspricht.
Bei weiteren Fragen, Details und Einzelheiten bin ich gerne Bereit alles genauer zu schildern und vergessenes hinzuzufügen.
Ich DANKE wie gesagt schoneinmal im Vorraus allen, die sich daran beteiligen.
Ich hoffe irgendjemand kann mir helfen, ich bedanke mich auch jetzt schon einmal im vorraus an alle die sich auch nur positiv daran beteiligen.
Zu meinem Problem:
Ich habe mein iPhone von der Swisscom bei eBay verkauft.
Ich habe es beschrieben wie auch bei apple hinterlegt.
Sprich Version 2.1 ist drauf, Sim-Lock kann mit Hilfe der mitgelieferten Unlockkarte nach Wunsch entsperrt werden, so dass auch nicht Swisscom Nutzer das Handy gegebenenfalls benutzen können.
Zudem habe ich noch hingeschrieben, dass das Handy von dem Händler aus aktivert wurde.
Das ist son Service den bieten die Händler ja an.
Das Handy wurde vor ort auch aktiviert und danach nie wieder benutzt und ich habe es weiterverkauft. Ohne irgendetwas zu verschweigen. Ich habe also keinen versucht zu hintergehen, ich hoffe Ihr wisst was ich meine.
Es gibt ja auch Angebote, wo das Handy als Simlockfrei verkauft wird und auch im Text steht nicht genaueres dazu.
Ich habe es jedoch ausführlich beschrieben und da ich das Handy auch als Privater verkauft habe, habe ich in meinem Artikeltext jegliche Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen.
Garantiebeleg und Rechnungskopie habe ich dem Käufer selbstverständlich auch mitgeschickt, sodass er noch die Garantie nutzen kann.
Jetzt ist es doch so, das der Käufer mich einen Tag später anschreibt und mir sagt, er dachte es handle sich um ein von Werk aus freigeschaltetes Handy, er habe zudem das Handy formatiert, also die Werkseinstellung zurückgesetzt, warum weiss ich auch nicht und die Version 2.2 raufgeladen.
So jetzt ist das Handy deaktiviert, sprich die aktivierung ist nicht mehr vorhanden und kann von Ihm auch so ganz ohne alles nicht aktiviert werden, da er die Swisscom Simkarte ja nicht hat.
Jetzt kommt der Clou an der ganzen Sache, er hat per PayPal bezahlt und eine Käuferbeschwerde eingereicht, jetzt hat PayPal entschieden, er solle mir das Handy in dem original Zustand zurückschicken, wie er es von mir zugesandt bekommen hat.
Nur entspricht es erstens genau dem wie ich es beschrieben und an Ihn zugesandt habe und er hat das Handy genutzt und zudem die Software verändert und das Handy deaktiviert.
Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen und er hat mir eindeutig klar gemacht, das der Käufer rechtlich keine Chancen gegen mich hat.
Ich habe PayPal mehrmals angeschrieben, wie Sie denn zu diesem Entscheid gekommen sind und siehe da nach Wochen und ätlichen eMails bekomme ich gesagt, das der Käufer denen ein Dokument zugesandt hat. So um was es sich da handelt habe ich jetzt auch nachgefragt nur wer weiss ob ich eine Antwort bekomme. Mir wurde auch empfohlen nach Abwicklung des ganzen könne ich eine erneute Beschwerde dagegen einlegen und und und. Nur muss ich ja jetzt beweisen, dass das Handy nicht mehr dem entspricht, wie ich es verkauft habe.
Ich habe mit der Swisscom 2 mal telefoniert und Sie haben mir gesagt, das die Gegenpartei oder auch PayPal sie telefonisch kontaktieren kann und sie ihnen dann auch gerne sagen, das die Handys direkt vom Händler aktiviert werden auf Wunsch und das zu dem Datum die Version 2.1 von Apple angeboten wurde.
Das die Version 2.1 drauf installiert ist, dass das Handy von dem Händler aus bereits aktiviert wurde und ich eine Unlocksim mitliefere habe ich in meinem Anzeigetext bei eBay hinterlegt.
Das Problem ist, die Swisscom hat keinerlei Recht mir die Angaben schriftlich zu machen, Sie können lediglich die Handyverkaufen und restliches an dem was ich genre hätte müsse ich über Apple versuchen sagte man mir.
Meine Frage ist nun, wie kann ich beweisen, wenn das Handy bei mir ankommen sollte in den nächsten Tagen, dass auf dem deaktivierten Handy die Version 2.2 drauf ist, bzw. wie kann ich PayPal beweisen, dass das Handy deaktiviert ist?
Kann mir da ein Apple Shop weiterhelfen? Können die das Handy da so an einen PC anschließen und damit mir schriftlich was ausdrucken oder geben, wo drinnen steht, das z.B. das Handy an dem und dem Tag geupdatet wurde?
Ich weiss es nicht weiter, PayPal riet mir auch im Notfall mich mit dem Käufer direkt auseinander zu setzten. Meine Anwältin riet mir auch gegebenenfalls Ihn direkt anzuschreiben und Ihm den Sachverhalten nach deutschem Gesetzt klar zu machen und Ihn aufzuvordern seine Beschwerde zurück zu ziehen und gegenfalls gegen Ihn vor Gericht zu Klagen.
Ich bitte euch dringend um Hilfe! Ich muss erfahren, wie ich beweisen kann, dass das Handy nicht mehr dem original Zustand entspricht.
Bei weiteren Fragen, Details und Einzelheiten bin ich gerne Bereit alles genauer zu schildern und vergessenes hinzuzufügen.
Ich DANKE wie gesagt schoneinmal im Vorraus allen, die sich daran beteiligen.