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Bitkom und Verwertungsgesellschaften einigen sich auf Urheberabgaben für Smartphones und Tablets

Martin Wendel

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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) und die Verwertungsgesellschaften haben sich auf die Höhe der Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets geeinigt. Hersteller und Importeure müssen in Deutschland künftig 6,25 Euro pro Smartphone und 8,75 Euro pro Tablet an Abgaben bezahlen. Lange Zeit drohte ein Rechtsstreit, weil keine Einigung erzielt wurde. Die Verwertungsgesellschaften forderten ursprünglich deutlich höhere Abgaben von bis zu 36 Euro pro Gerät.

"Die Unternehmen haben vorerst Planungssicherheit, und auch für die Verbraucher schaffen die Verträge Klarheit", so Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder zu der Einigung. Die nun geschlossenen Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018. Bitkom schätzt, dass die Verwertungsgesellschaften durch die Einigung ab diesem Jahr zusätzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro jährlich erhalten.

Bitkom begrüßt zwar ausdrücklich die Einigung, kritisiert das Pauschalabgabe-Modell grundsätzlich aber bereits seit Jahren und bezeichnete es in der heutigen digitalen Welt als "Anachronismus". "Das Modell der urheberrechtlichen Abgaben wurde vor fünfzig Jahren erdacht und wird den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht", so Rohleder. Ständig kämen neue Digitalgeräte auf den Markt, für die geklärt werden müsse ob und wie sie für Privatkopien genützt werden. Gleichzeitig geht der Trend immer mehr zum Streaming von Filmen, Serien und Musik und weg von der legalen Privatkopie.

Ihren Ursprung haben die Urheberrechtsabgaben, die unter anderem für Bild- und Tonträger wie Kassetten, CD- und DVD-Rohlinge aber auch für Geräte wie Kopierer, Scanner, Drucker oder Festplatten verrechnet werden, in den 60er-Jahren. Hersteller – bzw. im Endeffekt die Konsumenten – zahlen die Abgabe an die Verwertungsgesellschaften als Vergütung für die Möglichkeit zum Anlegen von legalen Privatkopien von etwa Fernseh- oder Radiosendungen. Die Abgaben werden schließlich unter den Urhebern aufgeteilt.

Bild von drew_dslr (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten

Via ZDNet

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36€/Gerät zu fordern... soweit kommt es noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf die Gefahr in das ich nun vielleicht etwas vermische aber ist das nicht eigentlich Hinfällig, denn bei den neuen Medien ist doch auch das Internet dabei und hier geht doch eh schon ein Teil an die oder nicht?

Nun noch einmal wegen den Gerät ist doch eigentlich die Kuh Doppelt Melken oder?

Falls den nicht so ist, so würde ich mich dies bezüglich um Aufklärung freuen. Denn man lernt ja nie aus und Halbwissen ist ja auch nicht gerade gut.
 
Auf die Gefahr in das ich nun vielleicht etwas vermische aber ist das nicht eigentlich Hinfällig, denn bei den neuen Medien ist doch auch das Internet dabei und hier geht doch eh schon ein Teil an die oder nicht?
Mit der Urheberrechtsabgabe wird das Recht auf die legale Privatkopie abgegolten (wenn du dir z.B. dein bei iTunes heruntergeladenes Lied fürs Autoradio auf einen CD-Rohling brennst). Das hat mit den Abgaben an die Verwertungsgesellschaften im Internet nicht wirklich was zu tun.
 
Durch die Gesetzgebung in D ist die legale Privatkopie aber immer weiter eingeschränkt worden, die Abgaben hingegen wurden nicht eingeschränkt. Daher wird die Kuh schon doppelt und dreifach gemolken, das ist aber durchaus beabsichtigt. Denn sonst könnte es noch passieren, daß die Verwertungsgesellschaften überflüssig werden :)