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In den letzten Tagen sorgte ein Fall, in dem Microsoft auf den privaten Hotmail-Account eines französischen Bloggers zugriff, für Aufsehen. Dieser stand in Verbindung mit einem ehemaligen Microsoft-Mitarbeiter, der dem Blogger vorab Teile des Quellcodes von Windows 8 zur Verfügung stellte. Um Beweise gegen den ehemaligen Mitarbeiter, der nach einem Jahr Ermittlung nun in Haft ist, zu sichern, hat Microsoft auf den E-Mail-Account des Bloggers zugegriffen und den Nachrichtenverkehr überprüft – ohne Gerichtsbeschluss. Dieser war auch nicht notwendig, da Microsoft sich in den Nutzungsbedingungen dafür das Recht einräumen lässt. Eine Überprüfung der Bedingungen anderer E-Mail-Dienste zeigt, dass auch Unternehmen wie Apple, Google oder Yahoo auf die Nachrichten der Nutzer zugreifen dürften.[prbreak][/prbreak]
Microsoft gesteht zwar ein, dass man sich in den Nutzungsbedingungen das Recht zum Durchsuchen des E-Mail-Accounts einräumt, spricht jedoch davon, dass man davon nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gebrauch mache. Es gäbe diesbezüglich eine sehr strikte Vorgehensweise und man habe in diesem Fall auch mit den Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet. Wie ein Blick auf die Webseite von Apple zeigt, sind ähnliche Nutzungsbedingungen auch für iCloud-Accounts vorgesehen. Apple behält sich darin das Recht vor, auf das iCloud-Konto zuzugreifen, um unter anderem die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Apple zu schützen.
Ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen der iCloud:
Via Cult of Mac
Microsoft gesteht zwar ein, dass man sich in den Nutzungsbedingungen das Recht zum Durchsuchen des E-Mail-Accounts einräumt, spricht jedoch davon, dass man davon nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gebrauch mache. Es gäbe diesbezüglich eine sehr strikte Vorgehensweise und man habe in diesem Fall auch mit den Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet. Wie ein Blick auf die Webseite von Apple zeigt, sind ähnliche Nutzungsbedingungen auch für iCloud-Accounts vorgesehen. Apple behält sich darin das Recht vor, auf das iCloud-Konto zuzugreifen, um unter anderem die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Apple zu schützen.
Ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen der iCloud:
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Apple, ohne Ihnen gegenüber zu haften, auf Ihre Kontoinformationen und Ihre Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren und/oder an Strafverfolgungsbehörden, andere Behörden und/oder sonstige Dritten weitergeben darf, wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn Apple einen hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass ein solcher Zugriff, eine solche Nutzung, Offenlegung oder Aufbewahrung angemessenerweise notwendig ist, um: (a) rechtliche Verfahren einzuhalten oder rechtlichen Anfragen zu entsprechen; (b) diese Vereinbarung durchzusetzen, einschließlich der Prüfung potenzieller Verletzungen dieser Vereinbarung; (c) Sicherheits-, Betrugs- oder technische Probleme zu ermitteln, zu verhindern oder in anderer Weise darauf einzugehen; oder (d) die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Apple, seinen Nutzern, Dritten oder der Öffentlichkeit im gesetzlich erforderlichen oder erlaubten Rahmen zu schützen.
Via Cult of Mac