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Attac Gerichtsurteil: Apple darf kein Hausverbot erteilen

Jan Gruber

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Attac Gerichtsurteil: Apple darf kein Hausverbot erteilen
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In den vergangenen Wochen spitzte sich die Auseinandersetzung zwischen Apple und den Demonstranten von Attac weiter zu. Apple versuchte in Frankreich gerichtlich gegen die Demonstranten vorzugehen und wollte Hausverbote erteilen. Dem Gesuch von Apple wurde nicht stattgegeben.

Das Gericht stellt sehr offen klar, dass es keinen Grund für die Beschneidung der Meinungsfreiheit gibt. Es gäbe keinen Hinweis auf strafwürdige Vergehen der Demonstranten. Friedliche Demonstrationen vor den Ladengeschäften ohne Gewalt, Vandalismus oder Behinderung des Betriebs seien ein grundlegendes Menschenrecht.

Apple wollte Attac drei Jahre Hausverbot erteilen. Zudem fordert der Konzern eine Strafzahlung in Höhe von 150.000 Euro.
Nicht nur Attac demonstriert


Demonstrationen gegen Apple sind keine Seltenheit. Auch gestern in Wien wurde Apfeltalk Zeuge zweier Demonstrationen. Im Rahmen der Eröffnung des ersten Stores in Österreich gab es gleich zwei Themen, die von Kritikern aufgegriffen wurden. Einerseits ging es um die Arbeitsbedingungen bei Apple, andererseits auch um den Umgang mit dem Thema internationale Steuern.

Via MacRumors
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

swensa

Friedberger Bohnapfel
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Ich denke ja, dass ein gesunderer Dialog langfristig die bessere Lösung wäre, für beide Seiten.
 
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MacAlzenau

Golden Noble
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OMG.
Ein "Bericht", der aber überhaupt nicht darauf eingeht, WO dieses Urteil erlassen wurde (ganz abgesehen davon, ob es rechtskräftig wurde). In einem deutsch(sprachig)en Forum ist es keine Selbstverständlichkeit, daß sich ein Urteil auf - ja, auf was, welchen Staat? - bezieht.
Später wird Wien erwähnt.
Könnte es um Östereich gehen?
Klarer Fall für mich: der Artikelschreiber arbeitet auf Bildzeitungs-Niveau. Schlagzeilen generieren ohne Inhalte.
Die Alternative, daß der Schreiber nicht weiß, daß es im deutschen Sprachraum unterschiedliche Rechtsordnungen gibt oder gar, daß da unterschiedliche Gerichte auch mal unterschiedlich Recht sprechen … kann ja nicht sein.
Und der verlinkte Artikel betrifft sogar Frankreich, ein völlig anderes Rechtssystem…
 

marcozingel

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Unterliegen denn heut zu Tage solche "Spontanaktionen" nicht dem Schutz der freien künstlerischen Entfaltung :D
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Gutes Gerichtsurteil. Meinungs- und Demonstrationsfreiheit wird sowieso schon viel zu sehr eingeschränkt.
 

kelrin

Lambertine
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Wo hat denn nun welches Gericht entschieden? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Apple keine Handhabe IN ihren eigenen Geschäften haben soll.
Edit: Aaah, Paris. Ob das wirklich ein Urteil oder doch nur eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz ist wäre halt schon noch wichtig.
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Ich war anfangs der Meinung, dass Apples vorgehen durchaus ok ist (siehe damaligen thread), aber mittlerweile halte ich es für falsch, da es das Demonstrationsrecht unverhältnismäßig stark einschränkt. Für diesen Fall mag es recht egal erscheinen, aber das Recht auf Versammlung ist ein wichtiges Grundrecht und die Hürden um dieses einzuschränken richtigerweise hoch.
 

Mure77

Golden Noble
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Könnte man dem Verfasser des Artikels vielleicht erstmal einen Hinweis geben das etwas fehlt, wenn man das Gefühl hat es fehlt etwas.

Warum muss man direkt so gemein werden ? Man wirft dem Verfasser Bildniveau vor und wie agiert man selbst ?
 
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Jan Gruber

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Es ist die originale Meldung, bei der wir über die Aufnahme des Verfahrens berichtet haben, gelinkt. Da steht das Land drinnen. Wenn ich den Fall wieder völlig aufrolle heißt es ich berichte doppelt und die zweite News habe nur einen Satz Mehrwert. Ich habe aber mal das Land ergänzt

Die Sache mit In und um Vor den Filialen unterscheidet sich je Bericht sehr stark. Das Gericht geht offenbar, siehe Meldung von MacRumors, nicht auf das demonstrieren in Läden ein sondern äußert sich maximal zur Behinderung von Kunden.
 
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P78FFM

Starking
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Mir war nicht bewusst dass das Hausrecht auch VOR den Filialen gilt. IN den Filialen würde mein Rechtsverständnis aber schon davon ausgehen, dass Apple als Hausherr hier Demonstrationen verbieten kann.

Daher sind VOR und IN hier meines Erachtens die entscheidenden Worte, sowie das Land, in dem diese Gerichtsentscheidung gefällt wurde.
 
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