• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

AppleCare Plan günstig über Ebay kaufen

mr.stevenko

Golden Delicious
Registriert
17.08.09
Beiträge
9
ok, viele Dank für die Tips.
Da ich mien Glück kenne, werde ich lieber auf Nummer sicher gehen und auf Rechnung und Box bestehen...nur leider schwierig zu finden...
Es müsste doch auch eine Kopie der Rechnung reichen oder? Bei Inanspruchnahme des ACPP muss man doch sicherlich nur diesen Code haben und nicht rechtfertigen wo man den Plan erworben hat...

p.s. mir wurde von einem Bekannten versichert, dass nach deutschem Recht der Hersteller 2 Jahre Garantie geben muss, im Unterschied zur einjährigen Garantie des Händlers. Wie sieht es damit aus?
 
Zuletzt bearbeitet:

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
p.s. mir wurde von einem Bekannten versichert, dass nach deutschem Recht der Hersteller 2 Jahre Garantie geben muss, im Unterschied zur einjährigen Garantie des Händlers. Wie sieht es damit aus?
Dann sag mal Deinem Bekannte, dass nach deutschem Recht ausschließlich der Händler eine zweijährige Gewährleistungspflicht hat.

Garantie ist eine völlig freiwillige Leistung seitens des Händlers und/oder des Herstellers. Von "geben müssen" kann da keine Rede sein.
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
Registriert
06.07.05
Beiträge
2.905

Blade236

Rheinischer Krummstiel
Registriert
20.01.06
Beiträge
380
Find das auch immer amüsant wie sogenannte Rechtsexperten so was nette Sachen erzählen... Wie Bananenbieger schon sagt, gibt es nur eine Gewährleistung von 24 Monaten. Und selbst bei der Gewährleistung ist zu beachten, dass eben nur ein paar Monate der Verkäufer beweisen muß, dass du dran schuld bist (6 oder 12 Monate..., bin mir da gerade nicht so sicher). Danach ist die Beweislast bei dir. Und dann bringen dir selbst die 24 Monate Gewährleistung vielleicht wenig. Wieso? Weil es unter Umständen teuer werden kann (Gutachter usw.) um zu beweisen, dass der Fehler beim Hersteller lag.
Frag mich nur, dass das alles so wenigen bis heute bekannt ist. Das ganze wurde vor Jahren eingeführt und die meisten denken bis heute, dass es sich um Garantie handelt bzw. die meisten zwischen Garantie und Gewährleistung nicht unterscheiden können...
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Wobei die ersten 6 Monate schon als Garantie zu werten sind, da in diesem Zeitraum noch keine Beweislastumkehr im Rahmen der nachfolgenden Gewährleistungsansprüche stattgefunden hat.
Bei einer Garantie könnte man sich aber durch Bestimmungen gegen bestimmte Ansprüche absichern. Bei einer Gewährleistung hat man immer nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.

Von daher würde ich die ersten sechs Monate keineswegs als Garantie werten.
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
Registriert
06.07.05
Beiträge
2.905
Bei einer Garantie könnte man sich aber durch Bestimmungen gegen bestimmte Ansprüche absichern.

Das klingt jetzt so als könne man dadurch gesetzlich anders geregelte Verpflichtungen außer Kraft setzen? Eine Garantie des Herstellers hingegeben erweitert ja meist den Umfang der Reparatur- und Serviceleistungen - sozusagen ein "Bonus" für den Kunden.

Jedenfalls sehe ich die ersten 6 Monate schon als Garantie (zumindest das, was man "umgangssprachlich" darunter versteht) an. Zumindest dann, wenn ein "normaler" Defekt vorliegt und dieser vom Hersteller im Rahmen der Gewährleistung behoben werden muss - und dies eben in den ersten 6 Monaten so, dass nicht der Kunde beweisen muss, dass der Defekt schon zu Beginn vorhanden war, sondern dies vom Hersteller erledigt werden muss.
Und das führt doch im allgemeinen zum Beheben des Fehlers.
 

Blade236

Rheinischer Krummstiel
Registriert
20.01.06
Beiträge
380
Das klingt jetzt so als könne man dadurch gesetzlich anders geregelte Verpflichtungen außer Kraft setzen? Eine Garantie des Herstellers hingegeben erweitert ja meist den Umfang der Reparatur- und Serviceleistungen - sozusagen ein "Bonus" für den Kunden.

Jedenfalls sehe ich die ersten 6 Monate schon als Garantie (zumindest das, was man "umgangssprachlich" darunter versteht) an. Zumindest dann, wenn ein "normaler" Defekt vorliegt und dieser vom Hersteller im Rahmen der Gewährleistung behoben werden muss - und dies eben in den ersten 6 Monaten so, dass nicht der Kunde beweisen muss, dass der Defekt schon zu Beginn vorhanden war, sondern dies vom Hersteller erledigt werden muss.
Und das führt doch im allgemeinen zum Beheben des Fehlers.

Aber ist doch einfach zu verstehen... Gewährleistung ist gesetztlich. Hier gibt der Gesetzgeber die Spielregeln vor. Garantie ist freiwillig. Alles was ich freiwillig mache, kann ich selber bestimmen. Klar wäre der Hersteller doof, wenn er die Garantie vorgibt. Aber er könnte ja zum Beispiel Verschleißteile aus der Garantie rausnehmen, da sonst die Sache für ihn zu teuer wird.
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
Registriert
06.07.05
Beiträge
2.905
Aber ist doch einfach zu verstehen... Gewährleistung ist gesetztlich. Hier gibt der Gesetzgeber die Spielregeln vor. Garantie ist freiwillig. Alles was ich freiwillig mache, kann ich selber bestimmen. Klar wäre der Hersteller doof, wenn er die Garantie vorgibt. Aber er könnte ja zum Beispiel Verschleißteile aus der Garantie rausnehmen, da sonst die Sache für ihn zu teuer wird.

Ja, sehe ich ja an sich nicht anders. Dennoch kann sich der Hersteller nicht seinen gesetzlichen Verpflichtungen entziehen und sich durch Garantieformulierungen davor drücken, dass er 6 Monate lang ein funktionierendes Produkt abzuliefern hat. Und dies eben ohne irgendeine Verpflichtung für den Kunden den Fehler selber nachweisen zu müssen.

In diversen Sonderfällen kommt sicher auch sowas wie eine normale Nutzungsdauer etc. dazu und lassen somit eine knapp formulierte und gänzlich korrekte Aussage nicht zu.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Das klingt jetzt so als könne man dadurch gesetzlich anders geregelte Verpflichtungen außer Kraft setzen?
Die Garantieverpflichtungen haben doch nichts mit den Gewährleistungsbestimmungen zu tun. Wenn Du etwas nicht über die Garantie leisten willst, was dem Kunden aber über die Gewährleistungsbestimmungen zusteht, dann packt Dich der Kunde eben über die Gewährleistungspflicht.

Eine Garantie des Herstellers hingegeben erweitert ja meist den Umfang der Reparatur- und Serviceleistungen - sozusagen ein "Bonus" für den Kunden.
Genau. Deshalb geht eine Garantie normalerweise auch über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
Insbesondere der Hersteller, welcher in den meisten Fällen keine direkte Verpflichtung gegenüber dem Kunden hat, kommt meist erst durch eine Garantie ins Spiel.

Jedenfalls sehe ich die ersten 6 Monate schon als Garantie (zumindest das, was man "umgangssprachlich" darunter versteht) an. Zumindest dann, wenn ein "normaler" Defekt vorliegt und dieser vom Hersteller im Rahmen der Gewährleistung behoben werden muss - und dies eben in den ersten 6 Monaten so, dass nicht der Kunde beweisen muss, dass der Defekt schon zu Beginn vorhanden war, sondern dies vom Hersteller erledigt werden muss.
Und das führt doch im allgemeinen zum Beheben des Fehlers.
Der Hersteller muss bei der Gewährleistung rein gar nichts. Kaufst Du beim ApfelHandelsKontor GmbH in Neuenrade-Küntrop, dann musst Du Deinen Mac auch dort hinschleppen.
Mit einer Apple Garantie hingegen kannst Du das Gerät abholen lassen oder zu jedem AASP gehen - Garantiebestimmungen machen es möglich.

Noch schlimmer sieht es bei einem Auslandskauf aus. Dort bist Du an die lokalen Gesetze im Rahmen der Gewährleistung gebunden. Schlimmstenfalls müsstest Du einen in Hong-Kong gekauften Mac auch dorthin zur Reparatur verschiffen.
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
Registriert
06.07.05
Beiträge
2.905
Die Garantieverpflichtungen haben doch nichts mit den Gewährleistungsbestimmungen zu tun. Wenn Du etwas nicht über die Garantie leisten willst, was dem Kunden aber über die Gewährleistungsbestimmungen zusteht, dann packt Dich der Kunde eben über die Gewährleistungspflicht.

Nichts anderes meinte ich.

Der Hersteller muss bei der Gewährleistung rein gar nichts.

Er hat eine Nachbesserungsverpflichtung. Also muss er meiner Einschätzung nach im Schadensfall sehr wohl aktiv werden.

Edit:
Stimmt, der Händler und nicht der Hersteller sind hierzu verpflichtet. Im Falle von Apple und deren direkten Vertriebswegen entspricht sich dies natürlich.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Stimmt, der Händler und nicht der Hersteller sind hierzu verpflichtet. Im Falle von Apple und deren direkten Vertriebswegen entspricht sich dies natürlich.
Ich habe mir übrigens noch nie so richtig Gedanken gemacht, was wohl sinnvoller ist:

Bei Apple direkt kaufen, um gegenüber Apple sowohl Gewährleistungsansprüche als auch Garantieansprüche zu haben

oder

bei einem renomierten Apple-Händler kaufen, um Ansprüche gegen zwei getrennte Unternehmen zu haben.
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
Registriert
06.07.05
Beiträge
2.905
Bei Apple und deren Servicestruktur mit meistens einem AASP vor Ort ist die Frage eigentlich auch nicht so wirklich interessant - ich sehe jedenfalls keine konkreten Vorteile bei einer der Möglichkeiten.

Ich glaube die Frage wird auch erst dann interessant, wenn es um Produkte von Herstellern geht, die keine klar formulierten Garantieleisten veröffentlichen und denen man eh etwas skeptisch gegenüber steht.

In einem solchen Fall würde ich immer einen Händler wählen, der mir durch Kulanz und guten Service bekannt ist und der dann meiner Vorstellung nach das jeweilige Problem "schon irgendwie lösen wird".

Daher kaufe ich auch lieber bei Amazon als bei der "Super Computer GmbH" ein.
 

Kassian

Weisser Rosenapfel
Registriert
09.01.08
Beiträge
792
Bei deiner ersten Frage bin ich überfragt, aber Fotos der Box könnten auch ein Reinfall werden, denn er könnte dir das Foto einer beliebigen Box schicken um dich zu besänftigen. Fragt Apple dann nach, passen die beiden Nummern evtl nicht zusammen.

Reine Fotos einer Box zu haben kann nicht nur ein Reinfall sein, ich habe in anderen Foren zahlreiche Personen gefunden die sich darauf eingelassen haben und jetzt Probleme haben, weil die Nummern nicht dazu passen bzw. schon registriert sind. Der Verkäufer hatte wohl einfach ein Foto einer Box gemacht und an alle geschickt die nach der Box bzw. einem Foto gefragt haben. :innocent:

Darum auch die Warnung von mir sich nicht darauf einzulassen.

Ich weiß es ist teurer, aber nur mit der richtigen Box ist man derzeit zu 100% auf der sicheren Seite.

Und lieber gebe ich einen Ratschlag der teuerer, aber dafür sicher ist, als einen der billiger und am Ende dann nutzlos ist.
 

Teo

Schweizer Glockenapfel
Registriert
09.09.08
Beiträge
1.380
Es scheint im Augenblick ein ziemliches Poker-Spiel zu sein. Entweder geht man ein Risiko ein und kauft ohne Box, oder man kauft teurer, aber dafür sicher. Ich überlege schon mir direkt bei Apple einen ACPP für mein MB zu bestellen. Der kostet mit AOC 207€. Kein eBay-Händler, den ich in den letzten Tagen (oder sind es schon Wochen?) angeschrieben hatte, wollte mir den Karton schicken. Einer wollte die Originalrechnung per Post zusenden, aber hier weiss ich ja noch nicht, ob diese ausreichend wäre.
 

Gandalf321

Kaiser Wilhelm
Registriert
05.08.09
Beiträge
172
DDAs gemeine daran ist ja, dass man erst im Garantiefall merkt, ob man auf der sciheren Seite ist oder nicht.

Ich hab leider auch bei eBay zugeschlagen ohne den Thread vorher gelesen zu haben...

Die Antwort meines Händlers tigroux44 war nur:


there is no box, just the code i sent you per Email.

that's why it's so cheap.

cheers.


Nu heissts abwarten und hoffen, dass es keinen Hardwarefehler gibt...
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
Registriert
06.07.05
Beiträge
2.905
Es scheint im Augenblick ein ziemliches Poker-Spiel zu sein.

Ich habe jetzt ein wenig zurückgeblättert und verstehe die Aussage nicht wirklich. Sicherlich besteht immer die Gefahr von einem Händler betrogen zu werden - aber das habe ich ja eigentlich immer bei eBay und gucke daher besonders genau auf die Bewertungen meines potentiellen Verkäufers.

Ich habe in den letzten Jahren einen Plan für ein MacBook und für ein MacBook Pro gekauft. Beides über ebay.com, beides nur mit einem Code per Mail.

Den Code habe ich dann bei Apple auf mein Gerät registrieren lassen und danach bekam ich eine Mail, die ich ausdrucken und wegpacken konnte. Diese Mail bestätigt das gültige Zertifikat bzw. einen gültgen Schutz.

Nun gab es allerdings ein Problem mit meinem MBP early '08 - nach einigen Defekten nahm der Händler das Gerät zurück und ich bekam mein Geld wieder. Davon habe ich mir ein neues MBP gekauft. Der ACPP lief ja auf das alte MBP, eine Übertragung bei Rückzahlung und Neukauf der Hardware ist nicht möglich. Allerdings bekommt man von Apple anteilig etwas Geld wieder.

Wer jetzt aber einen ACPP über eBay gekauft hat hat jetzt Pech. Denn Apple möchte die Rechnung sehen. Eine Rechnung hat man nicht und dementsprechend verpufft das zuvor gezahlte Geld inkl. ACPP bei der Rückgabe des Books.

Für mich persönlich ist der Kauf bei eBay.com dennoch lohnenswert, da es sich hierbei um eine besondere Situation gehandelt hat bei der ich den Fehler begangen habe den ACPP weit vor Ablauf des ersten Jahres zu kaufen. Hätte ich dies bis zum Ende der Apple-Garantie aufgeschoben hätte ich um die 170€ mehr auf meinem Konto. Pech gehabt.

Ich sehe insgesamt bei dem Kauf über eBay keine Probleme. Aktuell müsste ich mehr als das doppelte in Deutschland zahlen. Diese Ersparnis ist mir dann doch das gewisse Risiko wert, was eigentlich doch wirklich sehr gering ist.
 

Teo

Schweizer Glockenapfel
Registriert
09.09.08
Beiträge
1.380
Es ist wohl neuerdings ein weiterer Risikofaktor aufgetaucht: Kontrollen von Apple. Bei diesen Kontrollen möchten sie die Seriennummer auf der Box oder die Originalrechnung sehen. Dies bekommt man bei einem Kauf auf eBay nicht, wodurch der ACPP wohl einfach seitens Apple gelöscht wird, wenn man diese Daten nicht angeben kann. Ich würde ungern über 100€ aus dem Fenster werfen.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Hat eigentlich jemand die entsprechende Bestimmung gefunden, die Apple dazu berechtigt, den Service zu verweigern, wenn man die Originalrechnung bzw. die Originalbox nicht vorweisen kann.

Ich habe mal die ACPP-Bestimmungen überflogen und kann nichts dergleichen finden.
 

Teo

Schweizer Glockenapfel
Registriert
09.09.08
Beiträge
1.380
Ich hatte vor ein paar Tagen auch bei Apple per Mail angefragt welche Informationen bei solchen Kontrollen genau gefordert werden. Bisher kam keine Antwort.