morten
Gast
Die Beatles-Plattenfirma Apple Corps hat den Markenrechtsstreit um ein Apfel-Logo gegen unser aller liebste Computerfirma verloren.
Ein Richter in London wies die Klage zurück. Somit kann Apple Computer das Logo weiterhin in seinem Online-Musikladen verwenden.
Die Plattenfirma der Beatles hatte wegen der Verwendung des Logos gegen den Computerhersteller geklagt. Sie sah darin ein Abkommen von 1991 verletzt, in dem beide Unternehmen ihre Markenrechte geregelt und vereinbart hatten, sich nicht in dem Geschäftsfeld des anderen zu betätigen. Richter Edward Mann erklärte, die Verwendung des Logos stehe nur im Zusammenhang mit dem iTunes Music Store, nicht mit der Musik selbst. Deshalb sei die Verwendung rechtens, ein Vertragsbruch nicht erkennbar.
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Ein Richter in London wies die Klage zurück. Somit kann Apple Computer das Logo weiterhin in seinem Online-Musikladen verwenden.
Die Plattenfirma der Beatles hatte wegen der Verwendung des Logos gegen den Computerhersteller geklagt. Sie sah darin ein Abkommen von 1991 verletzt, in dem beide Unternehmen ihre Markenrechte geregelt und vereinbart hatten, sich nicht in dem Geschäftsfeld des anderen zu betätigen. Richter Edward Mann erklärte, die Verwendung des Logos stehe nur im Zusammenhang mit dem iTunes Music Store, nicht mit der Musik selbst. Deshalb sei die Verwendung rechtens, ein Vertragsbruch nicht erkennbar.
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