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Geschrieben von: Michael Reimann
Apple geht erneut juristisch gegen ein Urteil vor, das seine US-App-Store-Praxis grundlegend verändern würde. Nach der jüngsten Entscheidung einer Bundesrichterin, die Apple Verstöße gegen ein früheres Wettbewerbsurteil vorwarf, beantragte das Unternehmen nun offiziell beim US-Berufungsgericht eine Aussetzung dieser Verfügung.
Im Zentrum des Konflikts steht die Anordnung, Entwickler:innen zu gestatten, Nutzer:innen direkt zu externen Zahlungsseiten weiterzuleiten. Apple wäre dadurch verpflichtet, auf seine bis zu 30 % hohe App-Store-Provision zu verzichten. In der Praxis betrifft dies etwa Dienste wie Spotify oder Amazon, die bereits Alternativen implementiert haben. Sollte Apple mit seinem Antrag durchkommen, müssten viele Anbieter ihre neuen Zahlungsfunktionen zurücknehmen.
Apple argumentiert, dass diese Auflagen auf Verhalten beruhen, das nie rechtlich als unzulässig festgestellt wurde. Das Unternehmen sieht sich durch die Entscheidung wirtschaftlich geschädigt und verweist auf angebliche Regelverstöße der Gegenseite. In dem Antrag spricht Apple von „schwerwiegendem, nicht wiedergutzumachendem Schaden“.
Die Auseinandersetzung begann 2020, als Epic Games mit dem Spiel Fortnite bewusst gegen Apples App-Store-Richtlinien verstieß. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers urteilte 2021 zwar, dass Apple keine Monopolstellung im Sinne des US-Kartellrechts innehabe. Dennoch verpflichtete sie den Konzern dazu, Entwickler:innen alternative Zahlungswege außerhalb des App Stores zu ermöglichen. Apple implementierte daraufhin die Möglichkeit externer Verlinkungen, führte jedoch gleichzeitig eine 27 %-Gebühr für dort generierte Umsätze ein.
Diese Vorgehensweise wurde von Epic und anderen Entwickler:innen als unzureichend kritisiert. Sie sahen darin eine Missachtung des Urteils. Gonzalez Rogers folgte dieser Argumentation und warf Apple in ihrer Entscheidung von letzter Woche vorsätzliche Missachtung des Gerichts vor. Sie leitete den Fall sogar an die Bundesstaatsanwaltschaft zur Prüfung eines möglichen Strafverfahrens weiter.
Die laufenden Verfahren könnten weitreichende Auswirkungen auf Apples App-Store-Modell haben. Sollte das Berufungsgericht den Vollzug des Urteils nicht aussetzen, müssten zahlreiche Entwickler:innen keine Provision mehr an Apple abführen. Zudem könnten Designvorgaben und Restriktionen bei externen Verlinkungen dauerhaft aufgehoben werden.
Apple betont in seiner Verteidigung die wirtschaftlichen Risiken einer sofortigen Umsetzung und verweist auf seine bisherige Kooperationsbereitschaft. Epic hingegen spricht von einem „letzten Versuch“, echten Wettbewerb zu unterbinden.
Via: Bloomberg
Im Magazin lesen....

Apple geht erneut juristisch gegen ein Urteil vor, das seine US-App-Store-Praxis grundlegend verändern würde. Nach der jüngsten Entscheidung einer Bundesrichterin, die Apple Verstöße gegen ein früheres Wettbewerbsurteil vorwarf, beantragte das Unternehmen nun offiziell beim US-Berufungsgericht eine Aussetzung dieser Verfügung.
Streitpunkt: Umleitung von Zahlungen außerhalb des App Stores
Im Zentrum des Konflikts steht die Anordnung, Entwickler:innen zu gestatten, Nutzer:innen direkt zu externen Zahlungsseiten weiterzuleiten. Apple wäre dadurch verpflichtet, auf seine bis zu 30 % hohe App-Store-Provision zu verzichten. In der Praxis betrifft dies etwa Dienste wie Spotify oder Amazon, die bereits Alternativen implementiert haben. Sollte Apple mit seinem Antrag durchkommen, müssten viele Anbieter ihre neuen Zahlungsfunktionen zurücknehmen.
Apple argumentiert, dass diese Auflagen auf Verhalten beruhen, das nie rechtlich als unzulässig festgestellt wurde. Das Unternehmen sieht sich durch die Entscheidung wirtschaftlich geschädigt und verweist auf angebliche Regelverstöße der Gegenseite. In dem Antrag spricht Apple von „schwerwiegendem, nicht wiedergutzumachendem Schaden“.
Historischer Hintergrund des Verfahrens
Die Auseinandersetzung begann 2020, als Epic Games mit dem Spiel Fortnite bewusst gegen Apples App-Store-Richtlinien verstieß. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers urteilte 2021 zwar, dass Apple keine Monopolstellung im Sinne des US-Kartellrechts innehabe. Dennoch verpflichtete sie den Konzern dazu, Entwickler:innen alternative Zahlungswege außerhalb des App Stores zu ermöglichen. Apple implementierte daraufhin die Möglichkeit externer Verlinkungen, führte jedoch gleichzeitig eine 27 %-Gebühr für dort generierte Umsätze ein.
Diese Vorgehensweise wurde von Epic und anderen Entwickler:innen als unzureichend kritisiert. Sie sahen darin eine Missachtung des Urteils. Gonzalez Rogers folgte dieser Argumentation und warf Apple in ihrer Entscheidung von letzter Woche vorsätzliche Missachtung des Gerichts vor. Sie leitete den Fall sogar an die Bundesstaatsanwaltschaft zur Prüfung eines möglichen Strafverfahrens weiter.
Mögliche Konsequenzen für das App-Store-Modell
Die laufenden Verfahren könnten weitreichende Auswirkungen auf Apples App-Store-Modell haben. Sollte das Berufungsgericht den Vollzug des Urteils nicht aussetzen, müssten zahlreiche Entwickler:innen keine Provision mehr an Apple abführen. Zudem könnten Designvorgaben und Restriktionen bei externen Verlinkungen dauerhaft aufgehoben werden.
Apple betont in seiner Verteidigung die wirtschaftlichen Risiken einer sofortigen Umsetzung und verweist auf seine bisherige Kooperationsbereitschaft. Epic hingegen spricht von einem „letzten Versuch“, echten Wettbewerb zu unterbinden.
Via: Bloomberg
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