• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
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Apple und der betrogene Kunde

Macbeatnik

Golden Noble
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dann geh doch in den nächsten Autoladen, kaufe ein Auto in Bar, bringe es zurück und schau mal wann Sie dir das Geld geben (ja, bestimmt auch in Bar, da sie Zehntausende Euros immer in der Kasse haben)...

:cool:

Du vergisst, das er natürlich auch noch Schadenersatz bekommt, da der Rückwärtsgang nicht oben links, sondern unten Rechts zu finden ist.
 

Medvidek

Pferdeapfel
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jetzt lass ich mich doch nochma hinreißen:

dumm ist nur das apple mir auf der rechnung schriftlich gibt bis wann ich das gerät zurückbringen kann, also DOCH bestandteil des vertrags =)
ich will mich jetzt nicht mit fremden lohrbeeren schmücken, aber denkt mal drüber nach bevor ihr jetzt weiter irgendwelche argumente in den raum werft, die sache ist geprüft von 2 anwalten!


Also auf meiner rechnung steht davon nichts das ich bis zum XXX Datum mein Gerät zurück bringen kann
du hast wohl eine Supermann Rechnung bekommen
 

fabiosinus

Fuji
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achja vergessen zu erwähnen apple hat sich mittlerweile gemeldet und hat die sache in dieser weise bestätigt, vorallem da in apple stores an den "kassen" keine agbs aushängen.... =) viel spass noch beim bier trinken und erdnüsse essen =)

ps: geld steht morgen im apple store zur barauszahlung bereit, aber natürlich nur gegen legitimation =)

Also wenn Apple sich wirklich gemeldet hat, was ich persönlich nicht glaube und wenn es die Rechnung gibt dann könntest Du doch jeweils eine Kopie der Email oder des Briefes und der Rechnung hier posten. Kannst ja gerne Deine persönlichen Daten schwärzen. Und Bitte schreibe nicht das Apple Deine Anwälte oder Dich angerufen haben um Dir das telefonisch mitzuteilen:-D

Ganz ehrlich ohne irgendeinen Beweis bist Du in meinen Augen nur ein armer Spinner!
 

paul.mbp

Sternapfel
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Ich jedenfalls werde Dir fortan folgen, eine Sandale als Dein Zeichen hochhalten und vom Apfel im Mund gewiss nicht abbeissen, versprochen. ;)

Eine Sandale, sehet eine Sandale... er hat uns ein Zeichen gegeben, lasst uns die Sandalen ausziehen...




Mist, Popcorn ist schon wieder alle ;)
 

SilentCry

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es ist einfach erbärmlich wie alle leute hier diese absurde position apple's versuchen zuverteidigen, das muss einem für dieses land und die mentalität echt zu denken geben....
Sag, die beiden "Anwälte" die du da "eingeschaltet" hast, schlafen die mit dir im selben Bett, heissen Berni und Ert und sind aus Plüsch?
 

rc4370

Wöbers Rambur
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Um mal ein paar Fakten zu nennen:


Apple Retail Germany GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen


Rückgabe
Falls Sie mit dem gekauften Produkt nicht zufrieden sind, können Sie dieses gegen Vorlage der Originalquittung sowie der Originalverpackung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Kauf zurückbringen. Nur wenn das Produkt innerhalb der genannten Frist in der ungeöffneten Originalverpackung zurückgebracht wird, tauscht Apple das Produkt um oder erstattet Ihnen den Kaufpreis entsprechend der beim Kauf verwendeten Zahlungsart. Im Falle von Bargeldzahlungen oder Scheckzahlungen über 250 Euro wird Apple die Kaufpreiserstattung mittels einer Banküberweisung innerhalb von zehn (10) Werktagen vornehmen.
Des Weiteren gilt Folgendes:

Geöffnete Softwareprodukte sowie Wechseldatenträger können nur gegen das gleiche Produkt umgetauscht werden. Eine Kaufpreisrückerstattung ist nicht möglich;
Einzelanfertigungen einschließlich personalisierter iPods können weder zurückgebracht noch umgetauscht werden;
Produkte, welche aufgrund eines Mietvertrages übernommen wurden, unterliegen den Mietbestimmungen und können nicht zurückgebracht oder umgetauscht werden;
Der AppleCare Protection Plan kann innerhalb von fünfundvierzig (45) Kalendertagen nach dem Kauf zurückgebracht werden, sofern Sie die Dienstleistungen nicht beansprucht haben. Der AppleCare Protection Plan kann auch später nach dem Kauf zurückgebracht werden. In diesem Falle steht Ihnen nur eine Rückerstattung anteilig für die noch nicht verbrauchte Laufzeit (pro rata temporis) zu;
Produkte können nur in dem Land zurückgebracht werden, in dem sie gekauft worden sind.

Wenn deine Star-Anwälte es schaffen, diese Klauseln ausser Kraft zu setzen sind sie wirklich gut.
 
Zuletzt bearbeitet:

keine Ahnung

Winterbanana
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Endlich mal was rot auf weiß! Ich finde es unglaublich, was da für eine Lawine losgetreten wurde. Kampf um Verbraucherrechte, völlig ok. Aber wenn man so drauf ist, klagt man sich auch unbeeindruckt durch alle Instanzen. Jemand mit ähnlichem Gerechtigkeitsempfinden hat mich 7 (!) Jahre bis hoch zum OLG beschäftigt. Und es würde mich nicht wundern, wenn ich noch Post vom BGH bekomme. Sorry, irgendwo hört das Gerechtigkeitsempfinden auf und schlägt um...
 

Crlmnstr

Fießers Erstling
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Wenn deine Star-Anwälte es schaffen, diese Klauseln ausser Kraft zu setzen sind sie wirklich gut.

Das haben wir doch auch schon auf der dritten Seite dieses Threads herausgefunden. Deswegen wurde hier doch auch diskutiert, ob man mit der Begleichung des Betrags nun die AGB anerkennt oder nicht. :p
 

rc4370

Wöbers Rambur
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Apple räumt ein Rückgaberecht ein. Hierfür gibt es keine Verpflichtung. Wie das Geld zurückerstattet wird, kann Apple selbst festlegen. Nicht für jeden Fall anders sondern nach angegebenen Regeln.
Das haben sie getan. Unter 250€ in bar, über 250€ als Überweisung. Dieser ganze Faden entbehrt jeder Grundlage.
 

paul.mbp

Sternapfel
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unser ThreadEröffner hat jetzt aber ein klitzekleines Problem, in den AGB steht etwas von "ungeöffneter Originalverpackung"
Die hat er nicht mehr, viel mehr hat er die Sache schon in Gebrauch genommen, und zwar über das übliche Mass der InAugenscheinnahme hinaus...

Sollte er tatsächlich zusammen mit zwei Wald&Wiesenanwälten ins Gefecht ziehen, könnte es passieren das sich Apple zurücklehnt und ihn noch etwas schlechter stellt als er sich das wünscht indem die Gebrauchsvorteile und Wertersatz in Abzug gebracht werden. Das macht Apple üblicher- und kulanterweise zwar nicht, aber bei solch einem Kunden sollte man haargenau nach Recht und Gesetz vorgehen, nicht das er sich dann übervorteilt fühlt
 

.david

Filippas Apfel
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Sehr unterhaltsam. Eigentlich sollten wir diesen Thread von der Standardprozedur ausnehmen, um ihn der Nachwelt zu erhalten.
 
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rc4370

Wöbers Rambur
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Das ist der Kern der Sache. Das Rückgaberecht ist ein freiwilliges Zugeständnis von Apple. Hierfür gibt es keine Rechtspflicht. Ausser natürlich bei Online- oder telefonischen Einkäufen. Wenn mir also so ein rollender Furz auf der Gardinenstange mit zwei Anwälten auf Kriegspfad ankäme, würde ich auf stur schalten und wegen der offenen Verpackung die Rücknahme verweigern. Natürlich solange kein Schaden nachgewiesen wird der eine Wandlung rechtfertigt.

Noch mal, im Einzelhandel gibt es KEIN Rückgaberecht bei voller Kostenerstattung per Gesetz. Wenn eine Ware nicht so ist, wie sie beworben wurde oder technische Mängel aufweist, bin ich vom Entgegenkommen des Verkäufers abhängig. Entweder er tauscht anstandslos um, nutzt sein Recht auf dreimalige Nachbesserung oder er erstattet den Kaufpreis.
Ist die Ware aber einwandfrei, gefällt mir nach einigen Tagen aber nicht mehr, muss der Händler das Gerät nicht zurücknehmen. Schließlich konnte ich das Produkt im Laden (Vorführgeräte) begutachten.

@.david: vielleicht die Kernaussagen zusammenkopiert als "Rückgabe von Apple Geräten - Was geht, was nicht?" Thread.
 

Hitchcock

Gala
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Ein herrlicher Thread. Ich hab selten so über heisse Luft lachen müssen wie hier.

Die für mich hervorstechenste Sache ist, mit welcher Art der TO hier seine Position vertritt. Bemerkungen wie "typisch deutsch" und "Kleingartenkrieg" passen hier sehr gut. Es ist schön und gut auf sein Recht zu bestehen, aber ab einem bestimmten Punkt ist es schon ein wenig krankhaft. Ich weiss, "der Kunde ist König", aber unter zivilisierten Menschen muss man doch nicht gleich mit dem Säbel rasseln. Verklagt man die Bahn, wenn ein Zug 10 Minuten zu spät in den Bahnhof einfährt?

Wenn man mit den Gepflogenheiten von Apple nicht einverstanden ist (z.B. einen besser als die Rechtsprechung zu stellen), dann sollte man einfach keine Apple-Produkte kaufen. Schalte doch beim nächsten Kauf erst den Anwalt ein und kläre ab, wie es sich bei Rückgabe der Ware verhalten wird. Ich kann nur den Kopf schütteln. Dieses Zitat hat was für sich: "Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr"


 

rc4370

Wöbers Rambur
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Das haben wir doch auch schon auf der dritten Seite dieses Threads herausgefunden. Deswegen wurde hier doch auch diskutiert, ob man mit der Begleichung des Betrags nun die AGB anerkennt oder nicht. :p

Im Einzelhandel gibt es keine rechtliche Verpflichtung AGB`s zu haben. Das ist jedem Einzelhändler selbst überlassen. Hat er AGB`s, müssen diese dem Kunden leicht zugänglich gemacht werden. Dies kann durch Aushang oder Herausgabe auf Nachfrage geschehen. AGB`s, sofern vorhanden, werden bei jedem Einkauf automatisch Bestandteil des Vertrages.
Unabhängig davon, ob diese dem Käufer bekannt waren oder nicht. Er hätte sich ja nur im Laden umschauen müssen um sie zu finden oder den Verkäufer danach fragen.

Hierum hat sich unser "Apple Opfer" allerdings gar nicht gekümmert. Was seine Aussage, er habe von der Apple Care Hotline vom 14 tägigen Rückgaberecht erfahren ja belegt.
 

KloinerBlaier

Golden Delicious
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Wenigstens hat er für die 10 Tage jetzt einen tollen Zeitvertreib :)

Der Rest wurde ja schon gesagt, der Service bei Apple ist super. Hätten dir ja auch nen Gutschein in die Hand drücken können, wobei sie selbst dazu nicht verpflichtet wären.
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
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Ich bin erstaunt wie ernst dieser vermutlich 11-Jährige und seine Harry Potter-Version der geltenden Gesetze hier genommen wird. Der hat doch im Leben noch nie mit einem Anwalt gesprochen (zumindest nicht ohne Anwesenheit der Jugendhilfe). Wenn die Admins von Apfeltalk das dürften könnten sie den Browser dieses Kindes nennen und ich würde wetten, es wäre was mit "Explorer" im Namen.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Theoretisch ist solche Trollerei ja meistens "the dark side of forum", hier allerdings ein Genuss erster Güte. Ich liiiiebe Schokolade, diese hier ist aber mit lecker Pfeffer und Mango angereichert. Scharf und fruchtig ... so wie ich es mag.

Herrlich.

Hoffentlich sterben die Bekloppten nicht bald aus. Es wäre ein Jammer. :)
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Man kann hier so unsachlich posten wie man will, um das noch aufzuhalten; schon geht es weiter mit dem BGB und den AGBs. Das muss mit deutscher Gründlichkeit zu tun haben. Werde künftig alle 6 Monate mal reinschauen.