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Apple Produkte: Wie oft habt ihr die Garantie in Anspruch genommen?

escherha

Stechapfel
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2 Jahre gesetzlich verplichtet das Gerät zu reparieren = Gewährleistung
Garantie übernimmt der Hersteller auch die Kosten dafür - aber keine gesetzliche Pflicht
 

raven

Golden Noble
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Bei uns gibt es einige Herstellen die 2 -3 Jahre Garantie leisten. Gesetzlich ist min. 1 Jahr gem. OR.
Wie es in der EU allgemein ist weiss ich nicht. Wir sind nicht in der EU. Was für ein Glück
 

escherha

Stechapfel
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bei Thinkpads, Elitebooks und Dell Geschäftskundenbereich ja auch 3 Jahre Garantie - ist wie gesagt vom Hersteller abhängig
 

raven

Golden Noble
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bei Thinkpads, Elitebooks und Dell Geschäftskundenbereich ja auch 3 Jahre Garantie - ist wie gesagt vom Hersteller abhängig

HP hat eine 3 Jahresgarantie. Nur bekomme ich bei HP lediglich einen Rechner und nicht alles in einem. Ausser dem neuen Z1 der zu gross ist und zu teuer. Für meine Bedürfnisse vollkommen überzogen.
 

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Stahls Winterprinz
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Genau das wäre bei mir der Fall, sollte mal etwas Gravierendes passieren. Ich stottere doch nicht die 12 Monate Finanzierung für mein Macbook ab, um dann nach 1 Jahr mit einem defekten Logicboard dazusitzen. Da gab es ja schon Berichte von diversen Horror-Rechnungen. Da lohnen sich doch die 150 € für den Apple Care Plan bei eBay.

Gut, da muss man fairerweise sagen, wenn man nicht genügend Geld hat, dann kauft man sich eben keinen Mac. Halte von Finanzierungen, die anscheinend mit heißer Nadel gestrickt sind, sowieso nichts.

2 Jahre gesetzlich verplichtet das Gerät zu reparieren = Gewährleistung

Ne, er ist zwei Jahre gesetzlich verpflichtet für ein mängelfreies Gerät zu sorgen. Die Wahl ob Austausch oder Reparatur hat der KUNDE. Also wenn ich mit meinem neuen iPhone was z.B. defekt ist zur Telekom als Händler gehe, dann kann ich sagen "Gebt mir sofort ein intaktes Austauschgerät". (Man kann sich natürlich auch direkt an Apple wenden).

Nur nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr, manche Händler verweisen da immer drauf, manche sind da sehr kundenfreundlich, z.B. Amazon.

Bei Amazon hatte ich mal einen defekten Laptop, nach 1 3/4 Jahr eingesendet und Kaufpreis wiederbekommen.

Deswegen würde ich Macs auch nur bei Amazon kaufen, günstigerer Preis als direkt bei Apple und man kann sich hier noch den ACPP erst recht sparen.
 

echo.park

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Gut, da muss man fairerweise sagen, wenn man nicht genügend Geld hat, dann kauft man sich eben keinen Mac. Halte von Finanzierungen, die anscheinend mit heißer Nadel gestrickt sind, sowieso nichts.
Wenn ich eine solche Investition tätige, wie einen neuen Rechner anzuschaffen, dann kaufe ich das Gerät für die kommenden 3-4 Jahre. Somit ist es logisch, dass ich ein Gerät haben will, dass vollkommen meinen Ansprüchen gerecht wird. Es kam also nur ein Macbook für mich in Frage.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ne, er ist zwei Jahre gesetzlich verpflichtet für ein mängelfreies Gerät zu sorgen. Die Wahl ob Austausch oder Reparatur hat der KUNDE. Also wenn ich mit meinem neuen iPhone was z.B. defekt ist zur Telekom als Händler gehe, dann kann ich sagen "Gebt mir sofort ein intaktes Austauschgerät". (Man kann sich natürlich auch direkt an Apple wenden).
Sicher? Ich dachte immer der Händler darf erst zweimal nachbessern bevor der Kunde da irgendeine Wahl hätte?
 

Dauerbrenner

Boskoop
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Ist Korrekt. Der Hersteller hat das Vorranige Recht auf 2 mal nachbesserung. Danach kann ich als Kunde erst das nachranige Recht in anspruch nehmen zum Rücktritt oder vergleichbares Austauschgerät.

D.H. der Händler kann das Gerät auch innerhalb der ersten 6 Monate zur Reperatur schicken. Gerade auch bei der Telekom.

Alles andere liegt an der Kulantheit des Herstellers / Händlers.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Wenn ich eine solche Investition tätige, wie einen neuen Rechner anzuschaffen, dann kaufe ich das Gerät für die kommenden 3-4 Jahre. Somit ist es logisch, dass ich ein Gerät haben will, dass vollkommen meinen Ansprüchen gerecht wird. Es kam also nur ein Macbook für mich in Frage.


Wenn man kein Geld hat, kauft man sich aber nichts teures. Mit deiner Begründung darf sich der Langzeitarbeitslose auch einen S-Klasse-Mercedes kaufen, denn nur das wird ja seinen Ansprüchen gerecht.

Wenn man nicht genügend Geld hat, schraubt man eben seine Ansprüche herunter.



Sicher? Ich dachte immer der Händler darf erst zweimal nachbessern bevor der Kunde da irgendeine Wahl hätte?

Nachbesserung kann durch Austausch oder Reparatur geschehen! Nachbesserung bedeutet NICHT Reparatur. Nachbesserung bedeutet "Mangel abstellen" entweder durch Austausch oder Reparatur.



Ist Korrekt. Der Hersteller hat das Vorranige Recht auf 2 mal nachbesserung. Danach kann ich als Kunde erst das nachranige Recht in anspruch nehmen zum Rücktritt oder vergleichbares Austauschgerät.

s.o.
Das ist nicht korrekt.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Nachbesserung kann durch Austausch oder Reparatur geschehen! Nachbesserung bedeutet NICHT Reparatur. Nachbesserung bedeutet "Mangel abstellen" entweder durch Austausch oder Reparatur.
Das ist doch klar, aber wer entscheidet nun ob durch Tausch oder Reparatur nachgebessert wird? Imho beim ersten und zweiten Versuch der Händler.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Muss mich etwas korrigieren:


Der Händler muss "nacherfüllen", das geht entweder durch "Nachbesserung" d.h. Reparatur oder "Nachlieferung", d.h. Austausch.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Das ist hier relativ eindeutig.

Zwar gibt es eine Ausnahme:

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.


Das bezieht sich z.B. auf Kraftfahrzeuge, wenn bei meinem neuen Auto z.B. das Licht defekt ist, dann kann der Käufer nicht ein neues Auto verlangen.

Bei Verbrauchsgütern, die quasi so im Regal liegen, ist das aber nicht der Fall. Die kann der Verkäufer ja einfach austauschen, da es wieder eine Benachteiligung des Kunden ist, wenn er auf sein neues Produkt erst einmal zwei Wochen warten muss bis es repariert ist.



Beim dritten "Defekt" kann der Käufer Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, d.h. Geld zurück und er kann z.B. von dem Geld ein anderes Produkt kaufen.
 

Dauerbrenner

Boskoop
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Bei Verbrauchsgütern, die quasi so im Regal liegen, ist das aber nicht der Fall. Die kann der Verkäufer ja einfach austauschen, da es wieder eine Benachteiligung des Kunden ist, wenn er auf sein neues Produkt erst einmal zwei Wochen warten muss bis es repariert ist

Nicht Richtig. Der Verkäufer muss erstmal gar nix Austauschen ;)

Ich Spreche jetzt mal aus meiner Branche ( Foto bzw. Elektronik )

In erster Linie hat der Hersteller das Recht auf Nachbesserung ( ob er eine Reperatur durchführt oder Austausch entscheidet der Hersteller ).
Der Händler ist auch in den ersten 6 Monaten in der Beweißpflicht das der Artikel nicht von Anfang an Defekt war. Soll heißen wenn der Hersteller feststellt das der Artikel durch Äußere Einflüsse defekte entstanden sind können kosten entstehen ( die dann der Händler oder Kunde trägt ( Beweißpflicht )). Nach den 6 Monaten muss der Kunde dies Beweisen.

Normalerweise gibt es aber bei fast jedem Hersteller die sog. DOA Regelung. D.H. bei Neudefekten innerhalb der ersten 2 Wochen wird normal getauscht ( Kundenorientiert ).
Es gibt auch Hersteller die zum Händler sagen tausch meine Produkte immer aus, egal was kommt. Dies entscheidet der Hersteller.
Alles was der Händler selber macht ( Austauschen usw. ) liegt in seiner Entscheidung. Dafür trägt der Händler aber auch die Verantwortung ( z.B. Kosten ;) ).

Nach 2 x Nachbesserung ( Austausch oder Reperatur ) kann der Kunde dann ein Neues Gerät ( oder Vergelichbares ) bzw Rücktritt des Kaufvertrages in Anspruch nehmen.

Garantie gibt der Hersteller ( 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre usw. ) Diese sind normal klar Definiert ( z:B. Das Gehäuse der Kamera ist Rostfrei und Rostet in dieser Zeit nicht ).

Die Gewährleistung gibt der Händler. Diese ist gesetzlich festgelegt und Beträgt 2 Jahre.

Und zum Schluss damit es hier auch steht. Es gibt Rechtlich KEIN 2 Wöchiges Umtauschrecht ausser bei Haustür und Internetgeschäften. Alles andere ist Kulanz des Händlers.

Edit: PS: Ich selber hab noch nie ein Problem mit Apple Produkten gehabt :p
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Nicht Richtig. Der Verkäufer muss erstmal gar nix Austauschen ;)


Dann frage ich mich, wie du diesen Absatz dort oben verstehst, hier sind ganz klar die Ansprüche des Käufers gegenüber des Händlers geregelt.

Der Hersteller hat da erst einmal rein gar nichts mit zu tun.
 

Dauerbrenner

Boskoop
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Dem Kunden steht halt ein funktionierendes Gerät nach den Spezifikation des Herstellers zu. Sollte dies nicht der Fall sein gibt es die Nacherfüllung die u.a. auch durch Reperatur zustande kommen kann.
 

echo.park

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Nach knapp einem Jahr und 30 Tage vor Ablauf der einjährigen Garantie wurde bei meinem MBA das Logic Board gerauscht. Im Apple Store. Hätte mich 323 € gekostet.
 

echo.park

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Ungefähr eine Woche vor Ablauf der einjährigen Garantie war nun auch das Trackpad dran und wurde getauscht. Hätte mich wieder knapp 70 € gekostet. Nun bin ich froh, dass ich für die Zukunft AppleCare habe.
 

smoe

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Gerade ein iPhone 4S wegen Empfangs- und Akkuproblemen getauscht. Ging ganz stressfrei im AppleStore. Soweit zufrieden.
 

Kevin B.

Strauwalds neue Goldparmäne
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In unserer Familie haben wir 6 "richtige" Apple Produkte vom kleinen iPod nano (mittlerweile 4 Jahre alt und damit am ältesten), einen iPod Touch der 4. Generation, ein iPhone 4S, das neue iPad, ein MacBook aus dem Jahre und ein MacBook Pro. Dazu kommen auch noch Zubehör wie z.B. die Magic Mouse.
Und ich/wir haben noch nie Garantie in Anspruch genommen. Nicht weil sie abgelaufen ist sondern einfach weil noch nie bei uns ein Apple Produkt irgendwelche Probleme gemacht hat oder gar kaputt gegangen ist. Und genau deshalb kaufen wir ja auch wie viele anderen gerne bei Apple ein und geben dann halt ein bisschen mehr aus.
 

tomasm

Prinzenapfel
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Hallo,

naja die Garantiedauer ist bei Appleprodukten eigentlich das letzte, viele Hersteller geben erheblich mehr Garantie und das ohne zusätzlich noch Kohle abzukassieren.. Ich rede hier natürlich von hochpreisigen Produkten.

Zum Glück habe ich mit meinen Geräten bis auf den Umtausch meines Ipad´s wegen Backlightbug keine Probleme gehabt, naja mein alter 24er Zoll Bildschirm tickt immer wenn ich ihn dunkler mache.. das hat er von anfang an gemacht und ist wohl auch Bauartbedingt bzw. ein Massenfehler.. Seis drumm .. Wobei ich die Hardware auch recht pfleglich behandel...


Also bisher zum glück keine grossen Probleme....Ich hoffe das ändert sich nicht mit dieser Mail ;))

Tomas
 

Tofffl

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iPhone 3GS: Hatte viele Risse im weißen Plastik, alle Austauschgerät ebenfalls. Letztendlich verkauft.

iPhone 4S geht immer wieder von alleine aus. Das Problem ist natürlich nicht sofort reproduzierbar, daher hilft ein Einschicken erstmal wenig. Nach langer Diskussion am Telefon habe ich es doch eingeschickt, und mir wurde zugesichert, dass es ausgetauscht wird.
Gerät kam dann nach 3 Tagen zurück, nicht ausgetauscht, mit dem Hinweis, dass der Fehler nicht gefunden wurde und es voll funktionsfähig ist. Naja, bis zum nächsten Ausgehen eben. Leider hatte mein iPhone danach 2 Macken im Gehäuse, also erneut eingeschickt - steht noch aus.

Neues iPad 3 hatte von Anfang an ein Gelbstich oben links, das Austauschgerät ebenfalls, das zweite Austauschgerät hatte dann keinen Gelbstich, dafür war die Rückseite voller Kratzer. Das 3. Austauschgerät scheint aber jetzt in Ordnung.

Mein Fazit:

Die Qualität ist teilweise miserabel geworden - der Service leider auch. Es geht zwar super schnell, Montags abgeholt, Mittwochs wieder da, aber was bringt's mir, wenn das Tauschgerät ebenfalls Probleme hat?