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Apple kündigt Support-Ende für MacBook Pro 2010 und Xserve 2009 an

Schupunkt

Doppelter Melonenapfel
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Ich arbeite noch mit einem Mac Book Pro late 2008 mit 8GB RAM, würde sich da eine Investition in eine 1TB SSD (derzeit eine 1TB HD drinnen) wohl auch noch lohnen?

Das Ding könnte andererseits jederzeit „streiken“ - ohne eine Möglichkeit es dann ökonomisch sinnvoll reparieren zu lassen.
Das Risiko ist ja immer da, wenn es noch keine Probleme gibt und dir die Leistung reicht, warum nicht? Wenn du heute upgradest und morgen raucht das MacBook ab, dann ist die Platte ja nicht verloren, man könnte sie als externe weiter verwenden, ein älteres gebrauchtes MacBook als Ersatz kaufen, wo die Platte wieder rein kommt oder die SSD wieder verkaufen...
 

FritzS

Purpurroter Cousinot
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@Schupunkt
Es gibt zwei Möglichkeiten
  • Die jetzige 1TB HD gegen eine 1TB SSD tauschen.
  • Eine 500 GB SSD kaufen und zusätzlich in einen Einbaurahmen anstelle des teilweise kaputten CD/DVD Laufwerkes einbauen und die 1TB HD als Massenspeicher nutzen.
Unterm Strich dürften beide Lösungen gleich viel kosten, denn diese Einbaurahmen sind auch nicht gerade billig.

Bei der HD merkt man ab 700 GB Belegung einen deutlichen Verlust an Geschwindigkeit.
 

colacastell

Pomme Etrangle
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Würde mich interessieren wie du auf die 7 Jahre kommst.

Es geht aber auch nicht um Gewährleistungsansprüche sondern um kostenpflichtige Reparaturen. Apple bietet diesen Dienst dann nicht mehr an und verkauft auch keine Ersatzteile an zertifizierte Mechaniker. In Kalifornien und der Türkei wird es wohl Gesetze geben um die 7 Jahre zu erzwingen.
In GB herrschen etwas strengere Gewährleistungsregeln als hier. Wie erläutert.
 

KALLT

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In GB herrschen etwas strengere Gewährleistungsregeln als hier.

Das wäre mir neu. Quelle? Mit einer Gewährleistung haben diese sieben Jahre hier nichts zu tun. Da die gesetzliche Gewährleistung auch dem EU-Recht entspringt, würde es mich sehr wundern, wenn das Vereinigte Königreich sich da so weit aus dem Fenster lehnt. Im Verbraucherrecht wird übrigens viel behauptet, aber in der Praxis bringt es dann nichts. Die Beweislast kehrst sich nämlich schon nach 6 Monaten gegen den Verbraucher. Apple hat da selbst noch vor ein paar Jahren für Ärger gesorgt als sie ihren Kunden zu Unrecht AppleCare angedreht hat.

Laut EU-Recht gibt es keine festen Fristen, sondern sind die von allerlei Faktoren abhängig, wie die Art des Produkts und dem was der Normalverbraucher erwarten darf. Bei einem Computer geht man in der Regel von 2–3 Jahren aus.
 

KALLT

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Das ist ein absolutes generelles Limit welcher in der Praxis kaum angewendet wird. Auch in diesem Artikel wird schon erwähnt, dass der Verbraucher nicht nur nach sechs Monaten den Herstellermangel beweisen muss, sondern auch diese lange Frist für das Produkt noch erstreiten sowie eine Wertminderung und einen Verschleiß in Kauf nehmen muss. Das ist wie in vielen anderen europäischen Ländern praktisch ungeklärt und wird durch den niedrigen Streitwert auch kaum in der Praxis durchgesetzt. In Deutschland ist das etwas genauer festgelegt, im VK verjähren jegliche Ansprüche aber definitiv nach sechs Jahren, ungeachtet was dem Verbraucher an Gewährleistung zustünde. Colacastell suggerierte, dass es im VK schärfere Gewährleistungsregel und eine siebenjährige Gewährleistung gibt, aber das kann pauschal so nicht behauptet werden. Mich verdutzte es sogar etwas, dass man das vom VK behaupten würde, wo man dort als Verbraucher viel weniger Optionen hat um Gewährleistungsansprüche außergerichtlich geltend zu machen.

Wie dem auch sei, Apple könnte sich einem Gerichtsurteil auch nicht entziehen und müssten gegebenenfalls den Schaden ersetzen wenn eine Reparatur nicht möglich ist. Apple kann also so oder so den Support einstellen. Im Übrigen hat gerade Apple einen schlechten Ruf bei der Gewährleistung, wie ich es leider selbst erfahren durfte. Vor ein paar Jahren noch hat Apple die gesetzliche Gewährleistung pauschal auf ein Jahr reduziert und Kunden angestiftet sich zu unrecht AppleCare zu kaufen. In den Niederlanden geht der Consumentenbond zum Beispiel van zwei bis drei Jahren an Gewährleistung bei einem Computer aus, welche der Verbraucher erwarten dürfte. Mir ist kein Fall bekannt wo man dies jemals auch so bekommen hätte.