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apple-boy - Betrugsopfer mitte melden!

pcpanik

Celler Dickstiel
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Euch ist schon bewusst, dass das Thema von vor einem Jahr ausgegraben wurde?

@moderation: Dann müsstet Ihr noch Post #11 bearbeiten, da dort ein realer Name erwähnt wird.
 

uuser

Herrenhut
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wenn Dich das stört hättest den Beitrag doch melden können ;)
 

TaXXX

Finkenwerder Herbstprinz
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adium ist der gesagte ******* ******* [Bitte keine realen Namen veröffentlichen! Das Apfeltalk-Team]

habe mich mal mit den opfern in verbindung gesetzt.
 

Eosaner

Englischer Kantapfel
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adium ist der gesagte ******* ******* [Bitte keine realen Namen veröffentlichen! Das Apfeltalk-Team]

habe mich mal mit den opfern in verbindung gesetzt.

die Geschichte kenn ich auch noch !
War echt unglaublich, aber bist dennoch gut daraus gekommen, TaXXX^^
 

kreativstau

Querina
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Gebt doch mal bitte den oberen Namen bei Google ein und ihr seht sofort, dass der Name in Verbindung mit Betrug gebracht wird?

Es ist schon immer seit Anbeginn der Menschheit so, dass Menschen Fehler machen. Ich weiß ja nicht, wie alt der Junge ist und ich habe den Fall nicht verfolgt, aber nehmt an er ist 13 Jahre alt und von unserer Konsumfreudigen Welt beeinflusst.
Er bewirbt sich bei einer Webdevelopment Agentur, in zwei Jahren nach Abschluss der Hauptschule und der Agenturchef sucht Referenzen bei Google (Ich würde es als Chef machen). Der Chef trifft auf diesen Thread und ließt das. Also ich würde ihn nicht einstellen und sowas spricht sich rum.

Wenn wir ein wenig übertreiben könnt ihr ihm hiermit seine Ausbildung versauen. Denkt mal drüber nach.

Natürlich seid ihr sauer, aber sowas geht zu weit und ich werd da stinksauer.

Rufmord, die Zerstörung des Ansehens (Rufes) einer Person durch öffentliche Verleumdung.

Interessanter Artikel: http://serversupportforum.de/forum/regeln/888-auch-im-internet-ist-rufmord-strafbar.html

Ich weiß es ist nicht korrekt, aber ratet mal wieso so was von Anwälten vertraulich behandelt wird.
 
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uuser

Herrenhut
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kreativstau : sehe das völlig anders! Es gibt Leute die im Knast waren ... danach geben MANCHE arbeitgeber denjenigen eine Chance ... Klarheit durch Wahrheit ! Und wenn man(n) etwas wirklich bereut klappt es auch später ... (da es eine Änderung gab!)

Anwälte LOL ... Ein Thema für sich!
 

kreativstau

Querina
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kreativstau : sehe das völlig anders! Es gibt Leute die im Knast waren ... danach geben MANCHE arbeitgeber denjenigen eine Chance ... Klarheit durch Wahrheit ! Und wenn man(n) etwas wirklich bereut klappt es auch später ... (da es eine Änderung gab!)

Anwälte LOL ... Ein Thema für sich!

Natürlich, wenn die Informationen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekanntgegeben werden und nicht von Usern, die über die IP oder sonst wie Tatsachen in den Raum stellen!
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Gebt doch mal bitte den oberen Namen bei Google ein und ihr seht sofort, dass der Name in Verbindung mit Betrug gebracht wird?

Es ist schon immer seit Anbeginn der Menschheit so, dass Menschen Fehler machen. Ich weiß ja nicht, wie alt der Junge ist und ich habe den Fall nicht verfolgt, aber nehmt an er ist 13 Jahre alt und von unserer Konsumfreudigen Welt beeinflusst.
Er bewirbt sich bei einer Webdevelopment Agentur, in zwei Jahren nach Abschluss der Hauptschule und der Agenturchef sucht Referenzen bei Google (Ich würde es als Chef machen). Der Chef trifft auf diesen Thread und ließt das. Also ich würde ihn nicht einstellen und sowas spricht sich rum.

Wenn wir ein wenig übertreiben könnt ihr ihm hiermit seine Ausbildung versauen. Denkt mal drüber nach.

Natürlich seid ihr sauer, aber sowas geht zu weit und ich werd da stinksauer.

Rufmord, die Zerstörung des Ansehens (Rufes) einer Person durch öffentliche Verleumdung.

Interessanter Artikel: http://serversupportforum.de/forum/regeln/888-auch-im-internet-ist-rufmord-strafbar.html

Ich weiß es ist nicht korrekt, aber ratet mal wieso so was von Anwälten vertraulich behandelt wird.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen, wenn ihn das die Ausbildung versaut. Er ist ein Straftäter in meinen Augen und wenn er das wirklich gemacht hat dann würde der arbeitgeber das auch erfahren wenn er deswegen verurteilt wird. (Deswegen gibt es Fürhrungszeugnisse)
Wenn er einen Strafmandat bekommt deswegn wird dies auch der Arbeitgeber erfahren. Soviel zur anwaltlichen Schweigepflicht, da kann der soviel schweigen wie der will wenn er ein frauf bekommt deswegen dann hat er pech gehabt.
Deshalb hält sich mein mitleid hier so ziemlich in grenzen.
Ein zukünftiger Arbeitgeber wird dich im übrigen wenn er wirklich an die interessiert ist dich dazu befragen und dann kann er ja was dazu sagen udn wenn es nicht so ist wies hier steht hat er nichts zu befürchten.
 

kreativstau

Querina
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Mein Mitleid hält sich in Grenzen, wenn ihn das die Ausbildung versaut. Er ist ein Straftäter in meinen Augen und wenn er das wirklich gemacht hat dann würde der arbeitgeber das auch erfahren wenn er deswegen verurteilt wird. (Deswegen gibt es Fürhrungszeugnisse)
Wenn er einen Strafmandat bekommt deswegn wird dies auch der Arbeitgeber erfahren. Soviel zur anwaltlichen Schweigepflicht, da kann der soviel schweigen wie der will wenn er ein frauf bekommt deswegen dann hat er pech gehabt.
Deshalb hält sich mein mitleid hier so ziemlich in grenzen.
Ein zukünftiger Arbeitgeber wird dich im übrigen wenn er wirklich an die interessiert ist dich dazu befragen und dann kann er ja was dazu sagen udn wenn es nicht so ist wies hier steht hat er nichts zu befürchten.

Es tut mir leid, aber dann weiß ich nicht was in deinem Kopf los ist. Es gehört sich schlicht weg nicht. Schalte deinen Anwalt ein, von mir aus telefonier mit anderen Opfern, aber pranger nicht andere Leute im Öffentlichen Raum an.

Das gehört einfach nicht.
Das BGB gibt es für 5,00 Euro ohne Versand bei Amazon.
http://www.amazon.de/Bürgerliches-G...=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1220396475&sr=8-1.
Du kannst auch für "1,99€ die Minute" die Anwaltshotline anrufen. 0900-1 875 000-10. Frag mal ob das in Ordnung ist was du hier machst!

Denk doch bitte einmal menschlich!
 

TaXXX

Finkenwerder Herbstprinz
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Es tut mir leid, aber dann weiß ich nicht was in deinem Kopf los ist. Es gehört sich schlicht weg nicht. Schalte deinen Anwalt ein, von mir aus telefonier mit anderen Opfern, aber pranger nicht andere Leute im Öffentlichen Raum an.

Das gehört einfach nicht.
Das BGB gibt es für 5,00 Euro ohne Versand bei Amazon.
http://www.amazon.de/Bürgerliches-Gesetzbuch-BGB/dp/3423050012/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1220396475&sr=8-1.
Du kannst auch für "1,99€ die Minute" die Anwaltshotline anrufen. 0900-1 875 000-10. Frag mal ob das in Ordnung ist was du hier machst!

Denk doch bitte einmal menschlich!


Das der HCef im Google sucht stimmt! mein Hcef tat das auch mit meinen Namen und vor meinen Augen mit einem anderen Bewerbernamen. Tja leider waren dann verlinkungen wo der Bewerber mit 2 Tüten Gras in der Hand da stand am kiffen war etc :D und dann ruft der Bewerber an und fragt was nu sei? und der Chef meinte, gib mal deinen Namen bei google ein, bis dann.

Naja, trotzdem ist es nicht richtig was er tut. Seinen Namen vielfältig fälschen, Kontoverbindungen von freunden, familie als seine ausgeben etc etc.

uch hab mal mit diesem Ma**** mal telefoniert, der junge ist 16 oder 17 und wohnt in einer Gegend das andere als "gehtto" bezeichnen würden. Nur mal so..
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Es tut mir leid, aber dann weiß ich nicht was in deinem Kopf los ist. Es gehört sich schlicht weg nicht. Schalte deinen Anwalt ein, von mir aus telefonier mit anderen Opfern, aber pranger nicht andere Leute im Öffentlichen Raum an.

Das gehört einfach nicht.
Das BGB gibt es für 5,00 Euro ohne Versand bei Amazon.
http://www.amazon.de/Bürgerliches-Gesetzbuch-BGB/dp/3423050012/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1220396475&sr=8-1.
Du kannst auch für "1,99€ die Minute" die Anwaltshotline anrufen. 0900-1 875 000-10. Frag mal ob das in Ordnung ist was du hier machst!

Denk doch bitte einmal menschlich!

Gut das ichs schon zu hause stehen hab
und es gehört sich auch nicht sun sheiß zu machen wie er es gemacht hat. Das nennt is dann halt die öffentliche reaktion darauf die amn durchaus nachvollziehen kann.
Ich weiß ehrlich gesgat nicht wo du dien mitleid für einen solchen Betrüger her nimmst.
 
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sascha1

Erdapfel
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Gebt doch mal bitte den oberen Namen bei Google ein und ihr seht sofort, dass der Name in Verbindung mit Betrug gebracht wird?

Es ist schon immer seit Anbeginn der Menschheit so, dass Menschen Fehler machen. Ich weiß ja nicht, wie alt der Junge ist und ich habe den Fall nicht verfolgt, aber nehmt an er ist 13 Jahre alt und von unserer Konsumfreudigen Welt beeinflusst.
Er bewirbt sich bei einer Webdevelopment Agentur, in zwei Jahren nach Abschluss der Hauptschule und der Agenturchef sucht Referenzen bei Google (Ich würde es als Chef machen). Der Chef trifft auf diesen Thread und ließt das. Also ich würde ihn nicht einstellen und sowas spricht sich rum.

Wenn wir ein wenig übertreiben könnt ihr ihm hiermit seine Ausbildung versauen. Denkt mal drüber nach.

Natürlich seid ihr sauer, aber sowas geht zu weit und ich werd da stinksauer.

Rufmord, die Zerstörung des Ansehens (Rufes) einer Person durch öffentliche Verleumdung.

Interessanter Artikel: http://serversupportforum.de/forum/regeln/888-auch-im-internet-ist-rufmord-strafbar.html

Ich weiß es ist nicht korrekt, aber ratet mal wieso so was von Anwälten vertraulich behandelt wird.

Wie hier zu lesen war (ist), handelt es sich um den Mister X(um den Namen nicht zu nennen) der Leute um ihr wohlverdientes Geld gebracht hat. Das sein Name unter Google zu finden ist, ist doch die Auswirkung einer (seiner) kriminellen Energie und das, die Auswirkung darauf!

Zum Thema Rufmord:
Rufmord beinhaltet den Begriff Mord und ist die wohl schwerwiegendste Art eines Gerüchts oder einer üblen Nachrede. Der Täter beabsichtigt ja ganz gezielt und mit Überlegung seinem Opfer nachhaltig zu schaden.

Es geht hier wohl kaum um ein Gerücht bzw. üblen Nachrede, (wenn wir vom Herrn X sprechen) sondern um Tatsachen und auch darum, dass man andere User versucht zu schützen!
 

Nathea

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Zum Thema Rufmord:
Rufmord beinhaltet den Begriff Mord und ist die wohl schwerwiegendste Art eines Gerüchts oder einer üblen Nachrede. Der Täter beabsichtigt ja ganz gezielt und mit Überlegung seinem Opfer nachhaltig zu schaden.

Es geht hier wohl kaum um ein Gerücht bzw. üblen Nachrede, (wenn wir vom Herrn X sprechen) sondern um Tatsachen und auch darum, dass man andere User versucht zu schützen!
Du bist Dir sicherlich darüber im Klaren, dass eine Bestrafung krimineller Aktivitäten einzig und allein den dafür bestimmten Institutionen obliegt?

Jemanden öffentlich für etwas zu brandmarken, für das er nicht einmal rechtskräftig verurteilt ist, ist in jedem Falle Rufmord, also eine (allerdings gerne und viel gübte, fast schon als Grundrecht beanspruchte) Form der Selbstjustiz. Und Selbstjustiz ist de facto nicht weniger verwerflich als das Verbrechen, dessen der Betroffene öffentlich beschuldigt wird.

Im Übrigen kann ich kreativstau da nur zustimmen: Es ist absolut nicht in Ordnung, jemandem durch Rufmord bewusst und voller Absicht das Leben zu versauen. Dass der Bengel noch minderjährig ist und ihm durch solche Aktionen, unabhängig von einem eventuell sogar vorhandenen starken Willen zur Besserung, auch nach Jahren durch Aufwärmen "alter Akten" noch dauerhaft jede Möglichkeit der positiven Entwicklung genommen wird, kommt in diesem Falle noch erschwerend dazu.

Und das hat mit dem Bedürfnis eines einzelnen Internet-Nutzers nach "Schutz" wirklich nichts mehr zu tun.
 

JGmerek

Boskop
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Hallo,

hier noch einmal dazu, wie man Leuten, die sich das Geld schicken lassen aber dann nicht liefern, beikommt.

Der betrügerische Verkäufer hat es da schon sehr schwer. Diesen bekommt man fast immer über das Geld. Hier heißt einfach die Devise: Folge dem Geld. Wurde das Geld überwiesen, so hat man die Kontonummer und die Bank. Wenn man betrogen wurde, so kann man nach einer Strafanzeige im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlung den Kontoinhaber ermitteln lassen und gegen diesen zivilrechtlich vorgehen. Der Anwalt eines Geschädigten erhält Akteneinsicht in die Ermittlungsakte.

Bei uns die neuste Methode dauert zwar etwas war aber bisher sehr erfolgsverwöhnt. Wenn sich die Person gar nicht meldet und auch der Mahnbescheid als unzustellbar zurückkommt. Erhebt man Klage bei dem Gericht an dem man selbst wohnt und beantragt die öffentliche Zustellung. Nach 3 bis 6 Monaten hält man dann den Titel, ein Versäumnisurteil, in der Hand. Dann beantragt man noch schell einen Kostenfestsetzungsbeschluss um auch die Kosten zu bekommen. Wenn man beide Titel hat, so lässt man diese an die Bank, an die man ursprüngliche sein Geld überwiesen hat, per PfÜB zustellen. Wenn die Geschäftsverbindung mit der Bank noch besteht, macht die Bank alle Konten dicht und überweist in Höhe der Titel. So lange Geld da ist, versteht sich. ;)

Wer es genauer wissen will wendet sich an den Anwalt seines Vertrauens. :)

Viele Grüße
Jens
 
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Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Du bist Dir sicherlich darüber im Klaren, dass eine Bestrafung krimineller Aktivitäten einzig und allein den dafür bestimmten Institutionen obliegt?

Wer bestraft den hier?
Der Junge muss weder eine Geldstrafe noch sonst etwas zahlen noch wird er verprügelt oder sonst irgendwas, es wird lediglich darauf hingewiesen das man mit diesem Mr. X keine Geschäfte machen sollte.
Das einige User hier dann noch das eine oder andere subjektive reinbringen ist da eher nebensächlich.

Des weiteres hab ich nun mal das Gesetzt aufgeschlagen und nachgeschaut ob das denn nun auch wirklich starfbar ist.

So
§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



da diese Behauptungen auf Tatsachen beruhen, sie also ereislich wahr sind, haben wir keine üble nachrede-

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das kommt wohl auch nicht in Betracht da wir keien unwahre Tatsache haben.


Wenn ich nun ein Straftatbestand übersheen haben sollte bin ich gerne zu verbesserungen bereit.
Wer meint das eienr diese Straftatbestände erfüllt ist darf dies weiter ausführen und ich bin gespannt was ich übersehen haben.

Anonsten bleibt mir nur zu sagen das der Begriff Selbstjustiz hier völlig fehl am Platze ist, wenn ich nicht etwas übersehen habe was einer Straftat entspricht.
Denn Selbstjustiz bezeichnet eine rechtswidirge Handlung, die wir hie rnicht haben.
Auch eine Handlungsforme im Rahmen eines möglicherweise billigenswerten Wiederstandsrecht wird nicht als Selbstjustiz bezeichnet.
Den Begriff Selbstjustiz zu gebrauchen ist also eher unangebracht.

MFG
Kralle
 

Kassian

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Naja seht es doch einmal so: verbaut man dem Jungen jetzt das gesamte Leben (bzw. die Ausbildungschancen) hat man im Zweifelsfall doch gar nichts gewonnen, da dann die Gesellschaft (also wir alle - incl. den bereits Geschädigten) seine Arbeitslosigkeit finanzieren würde.

Das relativiert nicht die Schuld, doch da ja offenbar bereits einige Anzeigen gegen ihn vorliegen gehe ich davon aus das die betreffenden Institutionen letztlich ein Urteil fällen werden und die Geschädigten hoffentlich ihr Geld zurückerhalten. Selbst wenn das Urteil auf Bewährung lautet wäre es akzeptabel, da er dann eben im Wiederholungsfall dran wäre, aber eben erst wenn ein Urteil gefällt ist. Jeder Minderjährige wird irgendwann erwachsen und wenn er sich bis allerspätestens dahin wird das Leben noch wohl deutlich härter werden.

Ich wünsche denen die Geld verloren haben somit viel Erfolg das sie es hoffentlich komplett zurückkriegen. :)
 

uuser

Herrenhut
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und ich wünsche mir das in Deutschland nicht immer die Schuldigen zu Opfern gemacht werden ...
Ach der arme junge ... Sorry ! Wer kriminelle Handlungen "durchführt" sollte wissen, das es EVENTUELL auch für die Zukunft negativ angewendet werden KANN! (Das meine ich jetzt nicht speziell zu diesem Fall , sondern GENERELL!)

An Opfer wird zu wenig gedacht!
 

JGmerek

Boskop
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Du bist Dir sicherlich darüber im Klaren, dass eine Bestrafung krimineller Aktivitäten einzig und allein den dafür bestimmten Institutionen obliegt?

Jemanden öffentlich für etwas zu brandmarken, für das er nicht einmal rechtskräftig verurteilt ist, ist in jedem Falle Rufmord, also eine (allerdings gerne und viel gübte, fast schon als Grundrecht beanspruchte) Form der Selbstjustiz. Und Selbstjustiz ist de facto nicht weniger verwerflich als das Verbrechen, dessen der Betroffene öffentlich beschuldigt wird.

Im Übrigen kann ich kreativstau da nur zustimmen: Es ist absolut nicht in Ordnung, jemandem durch Rufmord bewusst und voller Absicht das Leben zu versauen. Dass der Bengel noch minderjährig ist und ihm durch solche Aktionen, unabhängig von einem eventuell sogar vorhandenen starken Willen zur Besserung, auch nach Jahren durch Aufwärmen "alter Akten" noch dauerhaft jede Möglichkeit der positiven Entwicklung genommen wird, kommt in diesem Falle noch erschwerend dazu.

Und das hat mit dem Bedürfnis eines einzelnen Internet-Nutzers nach "Schutz" wirklich nichts mehr zu tun.

Hallo,

dem muss ich jetzt mal entschieden widersprechen.

Der erste Satz ist allerdings korrekt. In Deutschland gibt es ein Gewaltmonopol des Staates, dass heißt jeder, der wegen irgend eines ihm widerfahrenen Unrechts Vergeltung oder Wiedergutmachung verlangt, muss sich daher der der Hilfe des Staates bedienen. In der Regel sind das der strafrechtliche und der zivilrechtliche Weg.

Aber jemanden öffentlich für etwas, was er wirklich getan hat, zu brandmarken, bevor er rechtskräftig verurteilt ist, ist kein Rufmord. Wenn dem so wäre, so wären alle Rechtsanwälte oder Staatsanwälte arbeitslos, denn das ist ihr Beruf. Anwälte und Staatsanwälte klagen an, dass heißt sie bringen Tatsachen, die eine Beschuldigter oder Beklagter zu verantworten haben, vor das Gericht/ die Öffentlichkeit. In Deutschland gilt für Gerichtsverfahren der Öffentlichkeitsgrundsatz. Und der Verwerflichkeitsgrad, jemanden einer Handlung oder Tat zu bezichtigen, ist in der Öffentlichkeit der gleiche wie vor Gericht. Ich sollte nur behaupten, xyz ist ein Betrüger, wenn ich es auch beweisen kann, sonst kann ich mich unter Umständen strafbar machen, egal ob ich meine Aussagen im Gerichtssaal oder sonst in der Öffentlichkeit treffe.

Wichtig ist an dieser Stalle aber auch der Umstand, dass man als Geheimnisträger oder Vertrauensperson auch nicht alle Wahrheiten ausplaudern darf. Wenn der Mörder dem Pfarrer beichtet, dass er jemanden umgebracht hat, so darf der Pfarrer das in der Öffentlichkeit und auch privat niemanden erzählen. Auch Ärzte, Anwälte, Lehrer haben gegenüber ihren Patienten, Mandanten und Schützlingen bestimmte Schweigepflichten. Solche Schweigepflichten können sich im Alltag aus verschiedenen Gründen ergeben. Jedoch fällt "xyz hat mir folgendes angetan" im allgemeinen nicht unter diese Schweigepflichten.

Auch die Argumente mit dem "Leben versauen" greifen genau den Falschen an. Nicht der Geschädigte, der nach Wiedergutmachung ruft und auch nach anderen Leidensgenossen sucht, ist der, der hier "Leben versaut" sondern derjenige, der sich sich unrechtmäßig verhalten hat. Hier den Täter schützen zu wollen, ist wirklich Nächstenliebe an der falschen Person. Jeder Täter muss sich mit seiner Tat kritisch auseinandersetzen. Dies ist erste Voraussetzung der Resozialisierung im Strafvollzug. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Tat und Ihrem Unrecht ist daher für eine weiteres rechtsschaffendes Leben förderlich und "versaut" dasselbe nicht.

Hier aber noch eine Mahnung. Wie so immer kommt es natürlich auf Umstände an und nur Personen, die diese wirklich kennen, sollten sich dann auch entsprechend äußern. Pauschale virtuelle Steinigungen bringen nichts und können, da man es auch gerne mal übertreibt, dann doch schon zu strafrechtlich relevanten Äußerungen führen. Daher rate ich eher zu Zurückhaltung und Besonnenheit. Auf Wörter wie Betrug, Diebstahl, Beleidigung, Rufmord? und ähnliche würde ich zunächst erst einmal verzichten. Erst wenn die Tatsachen eindeutig auf derartige Dinge hindeuten, kann man das Kind beim Namen nennen. Dann andere Mitmenschen zu warnen, ist eher ein Zeichen von Zivilcourage, als dass ich es abschätzig bewerten würde.

Nur meine Meinung
Liebe Grüße
Jens
 
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pcpanik

Celler Dickstiel
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Die Opfer sollten definitiv in der Lage sein Ihre Forderungen durchzusetzen und es ist sicher richtig andere zu Warnen.
Wie diese Warnung jedoch geschieht, darüber sollte man mal sprechen.

Du kannst sicher nicht abstreiten, das der hier Beschuldigte das gleiche Recht auf Datenschutz hat, wie jeder Bürger dieses Landes. Darüber kann man sich nicht einfach hinweg setzen.

Ich persönlich sehe es daher so, dass Aliase genannt werden dürfen, aber persönliche Namen, Adressen, Rufnummern in einem Forum, dass für jeden einzusehen ist, also auch für Bots und andere Datensammler, nichts zu suchen haben.

Wenn ich weitergehende Informationen wünsche, kann ich dies über die PN Funktion tun und mich mit den Betroffenen auf diese Weise austauschen.
 
Zuletzt bearbeitet:

JGmerek

Boskop
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...

Du kannst sicher nicht abstreiten, das der hier Beschuldigte das gleiche Recht auf Datenschutz hat, wie jeder Bürger dieses Landes. Darüber kann man sich nicht einfach hinweg setzen.

Ich persönlich sehe es daher so, dass Aliase genannt, persönliche Namen, Adressen, Rufnummern in einem Forum, dass für jeden einzusehen ist, also auch für Bots und andere Datensammler, nichts zu suchen haben.

...

Hallo,

bei persönlichen Daten, wie der Wohnanschrift, Telefonnummer oder gar Bankdaten geb ich Dir vollkommen Recht. Die Veröffentlichung solcher Daten über das Forum ist geeignet dem jeweiligen Betroffenen erheblichen Schaden zuzufügen.

Jedoch hinsichtlich eines Avatars oder Aliases, den jemand benutzt, um andere übers Ohr zu hauen, sehe ich nicht ein, warum man diesen geheim halten sollte. Das Datenschutzrecht ist nicht dazu da, Betrüger vor Aufdeckung zu bewahren, sondern Personen, die ihre Daten anderen zu bestimmten Zwecken überlassen, vor Missbrauch dieser Daten zu schützen.

Nur meine Meinung.
Viele Grüße
Jens