Angemessener Verkehrswert von abgeschriebenen iMac und MacBook

wavelow

Akerö
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Sind hier Buchhaltungsprofis anwesend?

Mein iMac und ein MacBook sind in einigen Wochen steuerlich abgeschrieben. Dass ich die Teile nicht für 1 Euro veräussern kann ohne Ärger mit dem FA zu bekommen weiss ich schon. Was aber ist angemessen? Ich würde die Kisten gern für kleines Geld einem Freund überlassen aber wo ziehe ich die Linie die auch das Finanzamt zufrieden stellt?
 

mainzer999

Millets Schlotterapfel
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Einfach als defekt ausmustern, dann kannst du privat damit machen was du möchtest.
 

Metamorphoser

Königsapfel
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Ich hatte mich damit mal beschäftigt. Das ist aber ein paar Tage her. Damals war es so, dass wenn du innerhalb eines Kalenderjahres Dinge für mehr als 600€ verkaufst, wird es steuerpflichtig. Sofern du unter den 600 bist ist es kein Thema.
Du könntest auch einen privaten Kaufvertrag machen einfach um es zu dokumentieren und du könntest es dann auch ggfs bei der Steuer mit einreichen. Aber wie gesagt meint Stand war bis 600€ musst du es nicht.
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Dass ich die Teile nicht für 1 Euro veräussern kann ohne Ärger mit dem FA zu bekommen weiss ich schon.

Wie kommst Du darauf? Ob man sich beim Verkauf von Anlagevermögen geschickt anstellt oder nicht, interessiert das Finanzamt nicht.

Von der Buchhaltung her musst Du nur beachten, ob der erzielte Preis gleich, oder höher, oder weniger als der Restbuchwert laut Anlagenverzeichnis ist. Dementsprechend muss das entweder neutral ausgebucht, oder als Erlös oder als Verlust gebucht werden.
 

wavelow

Akerö
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Wie man sieht: Gar nicht so einfach, gleich mal 3 verschiedene Meinungen.


Ob man sich beim Verkauf von Anlagevermögen geschickt anstellt oder nicht, interessiert das Finanzamt nicht.

@Marcel: So dachte ich das auch, wurde aber von mehreren Leuten davor gewarnt. Das mag bei einem simplen Drucker so durchgehen, bei einem iMac der drei Jahre alt ist aber u.U. eben nicht.
An mehreren Stellen im Netz finde ich ähnliche Angaben wie z.B. hier bei Lexoffice, dass man es zum Marktwert veräussern muss. Sonst könnte ich mir ja alle 6 Jahre einen schönen Sportwagen besorgen weil ich den "alten" Porsche für 5 Euro verkauft habe.

Andererseits weiss ich es natürlich nicht 100% aber ich habe schon oft genug teures Steuerlehrgeld bezahlen müssen.


Zitat:
3.3 Entnahme zu Privatzwecken
Bei Entnahmen zu Privatzwecken ist genauso zu buchen wie im Fall eines Verkaufs. Wichtig ist, dass die Bemessungsgrundlage, d. h. der Preis, zu dem das Anlagegut in den Privatbesitz wechselt, exakt nachgewiesen wird. Dieser Wert muss sich an dem tatsächlichen Marktwert orientieren. Es empfiehlt sich, eine Rechnung an die Privatperson zu schreiben. Beachten Sie auch die umsatzsteuerlichen Vorschriften, denn eine Entnahme kann auch der Umsatzsteuer unterliegen (Entnahmen).
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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An mehreren Stellen im Netz finde ich ähnliche Angaben wie z.B. hier bei Lexoffice, dass man es zum Marktwert veräussern muss.

Was Du dort zitierst, ist ein anderer Fall, nämlich kein Verkauf an jemand anders, sondern eine Privatentnahme. Dabei "verkaufst" Du das Gerät steuerlich gesehen an Dich selbst, wobei das Gerät vom Deinem Unternehmensbesitz in den Deinen Privatbesitz wechselt. Danach hattest Du überhaupt nicht gefragt.
 
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wavelow

Akerö
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Mal im Ernst, hast Du nicht einen Steuerberater?
Der schüttelt das doch aus dem Ärmel.

Habe ich. Und der warnt mich klar davor die Teile für nen Euro zu verticken sondern zu einem marktüblichen Wert zu veräussern oder in Privatbesitz zu nehmen (wobei das steuerlich genauso behandelt wird). Stichwort: "Aufdeckung stiller Reserven" bei einer Steuerprüfung. Prüfungen hatte ich bereits hinter mir und man glaubt kaum was da alles so ausgeleuchtet wird im Betrieb. :) Da wird man von allein vorsichtiger und fragt lieber einmal mehr nach.
Zudem muss die Ust. beachtet werden und wie bei PKW: Man haftet bzw. gibt Gewährleistung für das Gerät wenn man es an Privat verkauft zwei Jahre lang.

Wie man hier schon sieht, gibts gleich einen Haufen Meinungen wie man damit umgeht.

@ Marcel:
Den Link hatte ich nur expemplarisch rausgesucht. Hier gibts trockenen Stoff zu dem Thema. Hab mich da nicht tiefer reingewühlt.
 

mainzer999

Millets Schlotterapfel
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Dann schau doch einfach bei den Ankaufportalen rein. Musst ja den Rechner nicht als wie neu angeben. Dann hast du den Marktwert.

... oder einer der Rechner „fällt“ vom Tisch. Was nach Abschreibung das Finanzamt wenig interessieren wird. Das Gerät wird einfach als defekt aus der Inventur genommen und fertig.
 
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mainzer999

Millets Schlotterapfel
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@saw @wavelow Also gehen Geräte die gewerblich genutzt werden nie kaputt? Wäre mir neu das ein Finanzamt einen Nachweis verlangt das ein Gerät defekt ist, oder?
 

wavelow

Akerö
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Also gehen Geräte die gewerblich genutzt werden nie kaputt?
Doch. Aber man muss einen Prüfer ja nicht mit solchen simplen Tricks dazu bringen, dass er einem die komplette Buchhaltung zerlegt weil er ahnt, dass man an dieser Stelle schon bescheissen will. Selbst wenn der Prüfer es hier nicht nachweisen könnte, dann sucht er andere Dinge wähend er bei ehrlichen Angaben früher von dannen zieht. Diese Erfahrungen habe ich alle hinter mir, drum sind diese Arten von Tipps nicht die, die ich brauche. Genau wegen solchen Dingen vermuten sie ja hinter jedem einen pot. Steuerhinterzieher.

Meine Bude bringt mir genug Kohle ein, dass ich nicht bescheissen muss. Ich möchte aber auch nichts unnötig verschenken und auch nichts falsch machen. Das war der Grund meiner Ursprungsfrage.
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
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Also gehen Geräte die gewerblich genutzt werden nie kaputt?
Hat niemand behauptet, du jedoch zum Betrug aufgefordert.
Natürlich kannst du behaupten, keine Entsorgungsbestätigung für das kaputte Gerät zu besitzen,
vermutlich wird das Finanzamt dies sogar akzeptieren.
Du darfst dich nur nicht wundern, wenn die bei einer Prüfung dann noch genauer hin schauen.

Ich bleibe da lieber ehrlich im Rahmen der Gesetze und schlaf dafür sehr gut,
ich kenne da einfach zu viele, die meinten schlauer als das Finanzamt zu sein, lange damit durch gekommen sind, bis zur Prüfung und dann mehr als nur paar schlaflose Nächte nach zahlen durften.
(Okay, DAS erzählen die meisten natürlich dann nicht so laut ^^)
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Entschuldigung, ich lese interessiert mit, habe aber nicht wirklich Ahnung von (außer dass ich mal den Konz gelesen habe ;) ).
Wäre es nicht sinnvoll, sozusagen ein Verkaufsportal wie eBay aufzurufen, dort nach der Konfiguration zu suchen und dann die niedrigsten vernünftigen Preise bei "wurde verkauft" zu wählen? Damit ist Deinem Käufer immer noch geholfen, weil er es garantiert zu dem Preis bekommt und weiß, was er bekommen wird, während bei eBay ja erstens meist, wenn man selber etwas will, es etwas teurer wird und zweitens auch noch nicht gesichert ist, dass das Teil überhaupt so ankommt wie beschrieben.

Dann als neutral ausbuchen.
 

wavelow

Akerö
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Ich bleibe da lieber ehrlich im Rahmen der Gesetze und schlaf dafür sehr gut,
ich kenne da einfach zu viele, die meinten schlauer als das Finanzamt zu sein, lange damit durch gekommen sind, bis zur Prüfung und dann mehr als nur paar schlaflose Nächte nach zahlen durften.
Die haben es wahrscheinlich noch nie erlebt. Ich schon mehrmals bei Bekannten (ging teils übelst aus bis hin zur Existenzvernichtung und Zwangsversteigerung) und vor gar nicht allzu langer Zeit Prüfung bei mir selber. Ich kann Dir sagen: Trotz besten Gewissen schläft man beschissen bis das Ganze durch ist. Die kommen auf Fragen und Dinge, das ahnt man nicht mal. Ging aber bei mir glatt aus. Durfte trotzdem für 2 von 3 geprüften Jahren nachzahlen und das obwohl ich wirklich alles nach besten Wissen und Gewissen buche und noch Steuerfachleute dran habe. Diese haften aber eben nicht, das ist die Krux. Die Verantwortung hat man selber.
Und es gibt dann noch "Fehler" die man gemacht hat, die "nur" eine Nachzahlung bringen und eben "Vorsatz". Dann wirds schnell richtig teuer und übel.
Wenn ich mit 2 Institutionen nicht anlege sind das Krankenkassen und das Finanzamt. Beide treiben Schuldner mit Anträgen bis in die Insolvenz, ob man will oder nicht. Ist aber vielen nicht bewusst welch Druck da kommen kann.

Entschuldigung, ich lese interessiert mit, habe aber nicht wirklich Ahnung von (außer dass ich mal den Konz gelesen habe ;) ).
Wäre es nicht sinnvoll, sozusagen ein Verkaufsportal wie eBay aufzurufen, dort nach der Konfiguration zu suchen und dann die niedrigsten vernünftigen Preise bei "wurde verkauft" zu wählen? Damit ist Deinem Käufer immer noch geholfen, weil er es garantiert zu dem Preis bekommt und weiß, was er bekommen wird, während bei eBay ja erstens meist, wenn man selber etwas will, es etwas teurer wird und zweitens auch noch nicht gesichert ist, dass das Teil überhaupt so ankommt wie beschrieben.

Dann als neutral ausbuchen.

So ähnlich mache ich es auch nun. Ich suche ein paar baugleiche Kisten aus den Anzeigen, verkaufe zu ähnlichem Kurs und lege diese Anzeigen als Kopie mit in die Bücher. Die "Defektnummer" kann man vielleicht einmal machen, wenn aber pünktlich alle 3 Jahre zufällig der Mac defekt geht fällt das auch irgendwann auf.
 

Misto

Celler Dickstiel
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Dass ein Computer nach drei Jahren Abschreibungsdauer ein Totalschaden ist, ist schlicht und einfach lebensfern. Das weiß auch das Finanzamt. Ein Totaldefekt kann natürlich passieren, das sollte man dann aber unbedingt dokumentieren. Macht man das nicht, schätzt das Finanzamt das dann ganz einfach, spätestens bei der nächsten Steuerprüfung, meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Das gilt grundsätzlich für alle Wirtschaftsgüter. Wird ja gerade gerne bei Autos gemacht, aber darauf fällt kein Prüfer mehr rein. Der nimmt die Schwacke-Liste und fertig.

Maßgeblich ist immer der aktuelle Gegenwert. Kann man doch ganz einfach im Internet recherchieren. Im gewissen Rahmen kann man da nen Abschlag machen, aber übertreiben sollte man es nicht.

Solche Dinge wie Anlagenverkäufe gehören zur Standardprüfung. Wer hier meint, schlau zu agieren, täuscht sich. Da ich beruflich oft mit sowas zu tun habe, weiß ich, wovon ich da spreche. Das kann teuer werden.

Wenn man mit sowas einmalig auffällig, passiert nicht viel. Steuernachzahlung plus Zinsen. Macht man sowas dagegen ständig, wird Vorsatz vermutet und kann zu Bußgeldern führen.


Ich hatte mich damit mal beschäftigt. Das ist aber ein paar Tage her. Damals war es so, dass wenn du innerhalb eines Kalenderjahres Dinge für mehr als 600€ verkaufst, wird es steuerpflichtig. Sofern du unter den 600 bist ist es kein Thema.
Du könntest auch einen privaten Kaufvertrag machen einfach um es zu dokumentieren und du könntest es dann auch ggfs bei der Steuer mit einreichen. Aber wie gesagt meint Stand war bis 600€ musst du es nicht.
Das ist so pauschal mal grundsätzlich falsch, so eine Grenze gibt es nicht bei Gewinneinkunftsarten. Stille Reserven müssen hier bei einem Verkauf immer aufgedeckt und versteuert werden. Ohne Ausnahme.

Was Du meinst, ist die Freigrenze von 600 €, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft unter die Spekulationsfrist nach §23 EStG fällt. Davon sind aber die Gewinneinkunftsarten ausgeschlossen. Also Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit und Land- und Forstwirtschaft. Hier ist ein Verkauf oder eine Entnahme ins Privatvermögen immer steuerpflichtig, unabhängig vom Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf.
 
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wavelow

Akerö
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Man sieht aber wieder wie viele Meinungen es gibt und wie viele geschätzt da draussen unbedarft mit dem Thema umgehen. Einfach "mal jemanden fragen" ist wie Lotto spielen. Erst mehrere Meinungen bilden eine Grundlage. Das deutsche Steuerrecht ist extrem kompliziert, mal eben nachblättern schwierig. Darum wollte ich auch diese Diskussion anregen. Ich habe auch keinen Bock auf Steuern zahlen und natürlich möchte ich gern viel "herausholen". Aber nicht um jeden Preis oder mit schlaflosen Nächten bei der nächsten Prüfung. Diese Dinge summieren sich ja wenn man öfter solche Tricks anwendet - da kommen immer schnell ordentliche Beträge zusammen die man dann aber sofort inkl. Zinsen löhnen darf.

Ich mache z.B. auch keine Bewirtungskosten, Arbeitszimmer in der Wohnung oder Geschenke geltend. Obwohl ich es dürfte. Aber das sind Punkte die immer sofort geprüft werden, wo der meiste Missbrauch stattfindet. Also verzichte ich gleich auf irgendwelche Diskussionen. Ohne Arbeitszimmer habe ich den Prüfer auch nicht in der Bude ;)

Am Ende muss natürlich jeder selber wissen wie er es angeht. Man kann über die lächeln, die das Thema ernst nehmen. Alles legitim. Ich für meine Person schlafe lieber ruhiger.
 
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iTom62

James Grieve
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Ich würde von Gravis, Rebuy, flip4new oder Apple selber online ein Ankaufangebot abrufen. Dies bildet eher den günstigeren Rand des Marktwertspektrums ab.
Das zum Kaufvertrag archivieren. Fertig.
 
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