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Amtsgericht München: Gefundenes iPhone muss von Apple nicht entsperrt werden

HaukeG5

Lambertine
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BMW macht mir auch nicht das Auto auf wenn ich die Karre zuschliesse und den Schlüssel verliere. Auch nicht bei Vorlage von Fahrzeugschein Teil 1 und 2
 

Mure77

Golden Noble
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dann erläutere, in wie fern der Finder nicht das Eigentum erhält. Aber das kannst du ja offenbar nicht.
Du meckerst, ohne einen Weg aufzuzeigen, wie das Gericht auf Basis der Gesetzeslage hätte anders entscheiden können.

Gesetz sagt man wird Eigentümer einer Sache wenn es 6 Monate lang nicht abgeholt wird. Ist es ein iPhone dann kann ich damit nichts anfangen und das kann es nicht sein. Ich weiß nicht warum man aus einer klaren Meinung etwas umständliches machen muss damit man diskutieren kann bzw es will.
 

ullistein

Sonnenwirtsapfel
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Gesetz sagt man wird Eigentümer einer Sache wenn es 6 Monate lang nicht abgeholt wird. Ist es ein iPhone dann kann ich damit nichts anfangen und das kann es nicht sein. Ich weiß nicht warum man aus einer klaren Meinung etwas umständliches machen muss damit man diskutieren kann bzw es will.

Du wirst Eigentümer der Sache, genau in dem Zustand, wie Du es gefunden hast. Und das ist nunmal der gesperrte Zustand.

Nirgendwo steht, dass irgendjemand eine Fundsache in einen funktionsfähigen Zustand für den Finder versetzen muss. Weder Apple oder der Staat oder sonst irgendwer.
 

maddi06

Borowitzky
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Zudem geht es ja um die Hardware... findet man eine Gießkanne müsste man Anhand der Diskussion vom Fundbüro erwarten dürfen, das diese dann auch mit Wasser gefüllt, an den Finder zurück geht.

Blöd ist es aber das ist die Rechtslage. Apple nimmt einem das iPhone ja nicht weg oder zieht es dann doch ein. Der Finder kann nach 6 Monaten genau so viel mit dem iPhone anfangen wie zum Zeitpunkt des Fundes.
 
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MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Du wirst Eigentümer der Sache, genau in dem Zustand, wie Du es gefunden hast. Und das ist nunmal der gesperrte Zustand.

Nirgendwo steht, dass irgendjemand eine Fundsache in einen funktionsfähigen Zustand für den Finder versetzen muss. Weder Apple oder der Staat oder sonst irgendwer.
Naja. Aber mit welcher Begründung verweigert Apple dem rechtmäßigen Eigentümer des Smartphones das zurücksetzen auf Werkseinstellungen? Dass das Ding quasi leer übergeben wird? Wie gesagt, der neue Besitzer ist rechtmäßiger Eigentümer, kann dies auch zweifelsfrei nachweisen und sollte entsprechend die Weisungsbefugnis darüber haben, das Ding zurücksetzen zu dürfen. Es verlangt ja niemand, die Apple ID zu entsperren oder die darauf befindlichen Daten rauszurücken.

Wenn ich ein Auto aus einer Versteigerung des Zolls erstehe, dem keine Schlüssel "beilagen" kann ich mit dem Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs auch zu BMW gehen und mir neue Schlüssel bestellen.
 
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Verlon

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Wenn ich ein Auto aus einer Versteigerung des Zolls erstehe, dem keine Schlüssel "beilagen" kann ich mit dem Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs auch zu BMW gehen und mir neue Schlüssel bestellen.

hast du einen Rechtsanspruch darauf, dass BMW dir die Schlüssel geben muss? ich denke nicht. BMW hat nichts mit deinem Kaufvertrag zwischen dem Zoll und dir zutun. Also woraus leitest du den Rechtsanspruch ab?

Apple hat ebenso wenig mit dem Eigentümerwechsel zutun. Also warum sollte Apple da gezwungen sein, tätig zu werden? Nur weil der Verlierer nicht auffindbar ist? Warum sollte es Apples Problem sein, wenn irgendjemand sein iPhone verliert?

Man muss die Entscheidung Apples, da nichts zu machen, nicht nachvollziehen müssen (da habe ich auch so meine Probleme mit), aber ob man die Entscheidung nachvollziehen kann oder nicht ist hier irrelevant. Hier geht es darum, ob es einen Rechtsanspruch gibt, dass Apple das gesperrte Gerät entsperren muss oder nicht.
 
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landplage

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Wenn ich ein Auto aus einer Versteigerung des Zolls erstehe,
Dann sind das doch Autos, die Zoll oder Polizei eingezogen haben oder die dort ausgesondert wurden? Damit sind Vorbesitzer und der Weg, auf dem der Meistbietende daran gekommen ist (Gangster -> Polizei -> Käufer) eindeutig bekannt.
Wie ein "Finder" an das iPhone gekommen ist, ist nicht so eindeutig nachvollziehbar.
 
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MichaNbg

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hast du einen Rechtsanspruch darauf, dass BMW dir die Schlüssel geben muss? BMW hat doch nichts mit deinem Kaufvertrag zwischen dem Zoll und dir zutun.
Einen "Rechtsanspruch" darauf habe ich nicht mal als ursprünglicher Neuwagenkäufer. Es gibt überhaupt keinen "Rechtsanspruch" auf überhaupt irgendwas. Außer vielleicht auf einen Anwalt.

Meine Frage zielte auch auf keinen Rechtsanspruch ab sondern auf eine mögliche, logisch nachvollziehbare Begründung seiten Apples. Was bezwecken sie damit?
 

Martin Wendel

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Aber mit welcher Begründung verweigert Apple dem rechtmäßigen Eigentümer des Smartphones das zurücksetzen auf Werkseinstellungen? Dass das Ding quasi leer übergeben wird? Wie gesagt, der neue Besitzer ist rechtmäßiger Eigentümer, kann dies auch zweifelsfrei nachweisen und sollte entsprechend die Weisungsbefugnis darüber haben, das Ding zurücksetzen zu dürfen.
Wie kommst du darauf, dass Apple gegenüber einem Eigentümer weisungsgebunden ist, was das Zurücksetzen eines Telefons angeht?
 

landplage

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Was bezwecken sie damit?
Daß nur der (in den Augen Apples) rechtmäßige Besitzer das iPhone nutzen kann, nämlich der, der nachweisen kann, daß er das iPhone legal erworben hat und dafür eine Originalquittung vorlegen kann.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Wie ein "Finder" an das iPhone gekommen ist, ist nicht so eindeutig nachvollziehbar.
Das ist auch vollkommen irrelevant, wenn der Finder nach gültigem Recht der rechtmäßige Eigentümer geworden ist. Das ist doch die Grundvorrausstetzung für die Diskussion hier.
 

Verlon

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Einen "Rechtsanspruch" darauf habe ich nicht mal als ursprünglicher Neuwagenkäufer.

doch, natürlich. Wenn die Schlüssel fehlen ist dies ein Sachmangel. Aber auch da hat der Hersteller nichts mit zutun, sondern der Händler. Dem Gegenüber hat man einen Rechtsanspruch auf Mangelbeseitigung, was in dem Fall wohl das Aushändigen der Schlüssel ist.

Es gibt überhaupt keinen "Rechtsanspruch" auf überhaupt irgendwas. Außer vielleicht auf einen Anwalt.
Rechtsanspruch ist das Recht, von jemandem ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Eigentlich eine sehr gängige Formulierung in der Rechtswissenschaft.

Meine Frage zielte auch auf keinen Rechtsanspruch ab sondern auf eine mögliche, logisch nachvollziehbare Begründung seiten Apples. Was bezwecken sie damit?
Das weiß ich auch nicht.
 

landplage

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Das ist auch vollkommen irrelevant, wenn der Finder nach gültigem Recht der rechtmäßige Eigentümer geworden ist. Das ist doch die Grundvorrausstetzung für die Diskussion hier.
Er ist doch Eigentümer. Er kann das iPhone runterwerfen, in den Mixer stecken, sich draufsetzen, es zerlegen...
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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doch, natürlich. Wenn die Schlüssel fehlen ist dies ein Sachmangel. Aber auch da hat der Hersteller nichts mit zutun, sondern der Händler. Dem Gegenüber hat man einen Rechtsanspruch auf Mangelbeseitigung, was in dem Fall wohl das Aushändigen der Schlüssel ist.
Nicht wenn in der Beschreibung steht "ohne Schlüssel". Was aber kein Problem wäre, weil ich ja nachweislich der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs geworden bin und entsprechend vom Hersteller einen neuen Satz Schlüssel kaufen kann :)

Wäre doch hier das gleiche, Ich habe rechtmäßig das Eigentum erworben und möchte von Apple nur, dass mir Apple mein Eigentum wieder auf Werkseinstellung zurücksetzt. Ggf. gegen Aufwandserstattung, was ja legitim wäre.
 
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Verlon

Wöbers Rambur
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Wäre doch hier das gleiche, Ich habe rechtmäßig das Eigentum erworben und möchte von Apple nur, dass mir Apple mein Eigentum wieder auf Werkseinstellung zurücksetzt. Ggf. gegen Aufwandserstattung, was ja legitim wäre.

Ja, ich wäre ja auch dafür, dass Apple es so handhabt. Aber die Frage ist, ob man Apple dazu zwingen kann.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Ja, ich wäre ja auch dafür, dass Apple es so handhabt. Aber die Frage ist, ob man Apple dazu zwingen kann.
Laut Gericht ja nicht. Was soweit ja auch ok ist.

Meine Frage zielte ja auch nur darauf ab, weshalb sich Apple überhaupt weigert, sofern der Eigentumsnachweis zweifelsfrei erbracht werden konnte. Da sehe ich irgendwie keinen nachvollziehbaren Grund. Nichts einleuchtend, das Apples Position irgendwie verständlich macht.
 
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Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
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Mal allgemein angemerkt finde ich bei derartigen Diskussion kontra eines Urteiles immer ziemlich interessant, dass man den Rechtsgelehrten eifrig zustimmt, welche halt gegen dieses Urteil argumentieren, aber jenen die Rechtsgelehrtheit abspricht, welche eben dieses "skandalöse" Urteil sprachen. Und schon muss der fehlende Rechtsstaat herhalten.

Dass aber ein Rechtsgelehrter jenes Urteil sprach und somit triftige Gründe dafür hatte, wird gern bei Urteilen ignoriert, die einem nicht passen.

Im Grunde ist es aber recht einfach meiner Meinung nach. Wie schon öfter erwähnt, wäre es tatsächlich schön, wenn Apple hier kulanter im Sinne der Kundenfreundlichkeit handeln würde.

Ein ehrlicher Mensch findet eine Sache, gibt sie ordnungsgemäß ab und hat im Endeffekt nichts von seinem Engagement. Das empfinde ich gesellschaftlich betrachtet als ein falsches Zeichen. Zumal dieses Problem wirklich einfach lösbar wäre.

Jedoch sehe ich den Knackpunkt eindeutig bei Apple und nicht beim entscheidenden Gericht, denn dass der Finder nunmehr Eigentümer des Dingens geworden ist, steht ja außer Frage. Dass er damit nichts anfangen kann....Pech.

Ich finde es rechtlich sauber, aber sagen wir mal menschlich nicht besonders schön.
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Akku leer zB.
Oder Find-my-iPhone war gar nicht eingerichtet.
Find my iPhone ist doch immer eingerichtet, wenn die iCloud aktiv ist, oder?
Andersherum ist man auch schön blöd, wenn man es nicht einrichtet, weil die Deaktivierung keinerlei Vorteile bringt oder oder Risiken senkt.