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Amtsgericht München: Gefundenes iPhone muss von Apple nicht entsperrt werden

Apple kann zwei sich gegenseitig ausschließenden Forderungen nachkommen?
Theoretisch in so fern kein Problem, als dass wenn Apple der 1. Forderung nach kommen würde, den Besitzer zu informieren, es zur 2. Forderung nicht mehr kommen könnte, da das Gerät nicht mehr nach 6 Monaten den Besitzer wechseln könnte und somit kein Anspruch dessen entstehen würde. Ich vermute, Apple ist dies weltweit zu viel Aufwand, eventuell hat es auch noch ähnliche Gründe, wie die ein Hotel hat, wenn sie ihre Gäste mit Absicht nicht über liegen gelassene Dinge informieren ;)
 
Theoretisch in so fern kein Problem, als dass wenn Apple der 1. Forderung nach kommen würde, den Besitzer zu informieren, es zur 2. Forderung nicht mehr kommen könnte, da das Gerät nicht mehr nach 6 Monaten den Besitzer wechseln könnte und somit kein Anspruch dessen entstehen würde.
Apple erfährt davon ja erst, wenn der neue Eigentümer sich meldet, dann sind die 6 Monate rum. Alles nicht so einfach.
 
Also ist Apple generell unfähig, Entscheidungen zu treffen, das wäre einigermaßen traurig.
Ah ja.

Vielleicht wird das Dilemma so deutlicher:

a) Finder erhält nach 6 Monaten das iPhone und fordert Apple auf, aus Kulanz die Sperre aufzueheben. Könnte Apple tun.

b) Appler erhält vom Finder und neuem Besitzer die Seriennummer und könnte daher den vorherigen Besitzer ermitteln und dafür sorgen, dass er das Gerät zurück erhält.

Apple kann sich entweder für (a) oder (b) entscheiden. Aber nicht für beide gleichzeitig.
 
Apple könnte aufgrund der Info vom Finder dem vorherigen Eigentümer auffordern, die Sperre raus zu nehmen.

Nu haben wir das komplette Chaos ;)
 
Apple könnte sich auch wie ein börsennotiertes Unternehmen verhalten und einfach keine Dienstleistungen anbieten die ihnen kein Geld einbringen...

Die iCloud Sperre ist ein Service den Apple anbietet weil es hilft Geräte zu verkaufen. Nichts weiter. Für zahlende Kundschaft muss es natürlich einen Ausweg geben im Fall eines PW-Verlustes, aber nicht zahlende Kundschaft hat verständlicherweise keine hohe Priorität.

Und was noch dazu kommt. Wir sprechen hier von einem amerikanischen Unternehmen, einer weltweit gültigen Sperre und einem deutschen Sonderfall. Schon allein auf die Bürokratie dahinter hat vermutlich keiner bei Apple große Lust.

Und am Ende kommt dann noch der ursprüngliche Käufer ums Eck und verklagt Apple weil sie die Sperre aufgehoben haben, die er eingerichtet und bezahlt hat (bezahlt als Teil des Gerätepreises).
 
Zuletzt bearbeitet:
Besteht denn Apple immer und ohne Ausnahme auf Originalrechnung? Falls ja, wie konnte es dann zu dem doch recht schwunghaften Gebrauchtmarkt kommen? Soll mir niemand versuchen zu erzählen, daß dabei in 100% der Fälle auch die Originalrechnung den Besitzer wechselt. Und zusätzlich passt dann der Name auf dieser nicht mehr...
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls ja, wie konnte es dann zu dem doch recht schwunghaften Gebrauchtmarkt kommen? Soll mir nimand versuchen zu erzählen, daß dabei in 100% der Fälle auch die Originalrechnung den Besitzer wechselt.
Und dann kommt es hier im Forum zu den Anfragen "Wie entsperre ich mein bei Ebay günstig gekauftes iPhone? Verkäufer nicht mehr kontaktierter und der hatte die Rechnung verbummelt...".
 
Zum falschen Namen auf der Rechnung bei Verkauf hat sich noch keiner geäußert :)
 
Wer sagt denn das irgendein kleines Land nicht reihenweise Dokumente für "Finder" ausstellt um die Geräte weiter zureichen?
Wie soll Apple Kontrollieren ob das legitim ist oder nicht? Und das ganze dann am besten auch noch kostenlos.
 
Und am Ende kommt dann noch der ursprüngliche Käufer ums Eck und verklagt Apple weil sie die Sperre aufgehoben haben, die er eingerichtet und bezahlt hat (bezahlt als Teil des Gerätepreises).

Da er nicht Eigentümer des Geräts ist, wäre die Klage ohne Aussicht auf Erfolg.
 
@Verlon Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Wie gesagt wir sprechen hier von einer amerikanischen Firma und einer weltweit gültigen Sperre. Die Klage könnte also auch im Ausland stattfinden wo deutsches Recht keine Anwendung findet. Was im Fundbüro landet muss ja nicht zwangsweise einem Deutschen gehören und auch nicht zwangsweise ursprünglich in Deutschland abhanden gekommen sein.
 
Also müsste demnach ein gefundenes Apple Device als Müll/Schrott nach 6 Monaten entsorgt werden. -- so bekommt Sperrmüll mal eine ganz neue Definition.

Anders könnte man auch sagen: Aus den Augen, aus dem Sinn.
 
Also müsste demnach ein gefundenes Apple Device als Müll/Schrott nach 6 Monaten entsorgt werden.

Interessant wäre es, ob man es bei Apple noch in Zahlung geben kann... Apple wird sicher nicht von sich selbst ein Originalbeleg fordern, wenn es das iPhone zurücksetzt^^

Edit: hm, wird wohl nicht gehen, so könnte man schließlich geklaute iPhones doch noch zu Geld machen. Das will Apple ja gerade verhindern.
 
Interessant wäre es, ob man es bei Apple noch in Zahlung geben kann... Apple wird sicher nicht von sich selbst ein Originalbeleg fordern, wenn es das iPhone zurücksetzt^^

Edit: hm, wird wohl nicht gehen, so könnte man schließlich geklaute iPhones doch noch zu Geld machen. Das will Apple ja gerade verhindern.
Die nehmen sicherlich nur ein schon zurückgesetztes iPhone entgegen.
 
mit dem er aber nur etwas anfangen kann, wenn er das Device entsperren kann.
Wie ich oben geschrieben habe geht es hierbei gar nicht so um den Dieb, sondern um den Bestohlenen. Hat der Dieb das einzige Apple-Device geklaut, ist der Bestohlene praktisch ausgesperrt.
Zudem muss in entsprechenden Situationen schnell das gestohlene Telefon geortet und gesperrt werden - Was ein Problem für den Einsatz von alternativen Verifizierungsmechanismen ist.
Perfekt ist die jetzige Lösung von Apple aber auch nicht. Kleines Trostpflaster: Der nächste Apple Service Provider kann ein von Erpressern gesperrtes Device wieder entsperren, sofern man sich als legitimer Käufer ausweisen kann.