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Das Allerschlimmste, was passieren kann, ist, dass sie das Instant-Messaging separat berechnen, wovon ich aber nicht ausgehe.
das wäre doch schon ziemlcih viel was sie da berechnen könnten, oder?....
und gibt es möglichkeiten für sie das nachzuweisen? was machen sie wenn dus trotzdem machst?
In den Vertragsbestimmungen steht nicht, was die Nutzung kosten würde, daher kann dir T-Mobile nicht einfach was berechnen. Das einzige was sie können ist dir den Port für Instant Messaging zu schließen und hättest dadurch keinen Zugriff mehr aufs Internet was IM-Programme betrifft. Momentan ist dieser nicht geschlossen und kannst ihn deshalb auch nutzen, obwohl diese Nutzung im Vertrag ausgeschlossen ist.
Tja das würde lediglich bedeuten, dass sie keinen Schadensersatz aber eine Entschädigung einfordern könnten![]()
Und auf welcher Basis und Preisliste soll die Berechnung erfolgen? Wie schon festgestellt wurde, ist das nicht Gegenstand des Vertrages, ergo kann es auch nicht berechnet werden. Aber das Thema ist doch schon sowas von ausgelutscht und durchgekaut...Das Allerschlimmste, was passieren kann, ist, dass sie das Instant-Messaging separat berechnen, wovon ich aber nicht ausgehe.
Warum denn nicht? Da die Leistung nicht Gegenstand des Vertrages ist (weil explizit ausgeschlossen), ist die Nutzung von IM einer Erschleichung von Leistungen außerhalb des Vertrags. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Leistung auch wirklich angeboten wird (z.B. auf der Preisliste erscheint) oder nicht. Das ist quasi so, als ob man aus einem Apple-Store einen der stylischen Tische mitgehen lässt. Die sind dort ja auch nicht verkäuflich. Trotzdem ist es Ladendiebstahl.Wie schon festgestellt wurde, ist das nicht Gegenstand des Vertrages, ergo kann es auch nicht berechnet werden.
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