Ich kann dir da relativ genau sagen, wie es abläuft, da ich gerade eine Wandlung hinter mir habe.
Ich hatte die bekannten Haarrisse im iPhone, 2 Austauschgeräte hatten denselben Fehler. Ich habe daraufhin die Wandlung verlangt.
Wie schon hier geschrieben handelt es sich um 2 Verträge: Der 1. ist der Mobilfunkvertrag, d.h. für die Nutzung des D1-Netzes. Der 2. Vertrag ist der Kaufvertrag über das Handy, also das iPhone. Bei der Wandlung kannst du nur das Handy wandeln, der Mobilfunkvertrag läuft auch weiterhin.
Es müssen 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuche sein. Lt. Aussauge des T-Shop Mitarbeiters reicht aber auch 1 fehlgeschlagener Austauschversuch - und da beim iPhone alle Geräte getauscht werden und nicht repariert, hat man eigentlich bereits nach diesem einen Versuch die Möglichkeit zu wandeln. Das ist aber wie gesagt die Aussage des T-Shop Mitarbeiters, rechtlich ist das nicht belegt. Hier gelten weiterhin die 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuche.
Du brauchst also zur Wandlung 2 schriftliche Belege, dass es Probleme mit deinem iPhone gab. Die bekommst du, wenn du das iPhone einschickt. Entweder über den T-SHop, dann geht es an die dat-repair GmbH (von der Telekom), oder über Apple, dann bekommst du einen kleinen (A5) Zettel, auf dem nur steht, dass es nicht voll funktionsfähig ist.
In dem Fall ist es egal, ob es jetzt der gleiche Fehler war oder nicht, dir reichen die 2 schriftlichen Bestätigungen, dass es nicht voll funktionsfähig ist.
Die Wandlung musst du dann dort einreichen, wo du das Gerät gekauft hast, also entweder im jeweiligen T-Shop, oder Mediamarkt, oder eben über den Online-Service.
Du bekommst dann die Möglichkeit, dir ein neues Gerät auszusuchen oder den Kaufpreis zurückzubekommen. Da dein Mobilfunkvertrag allerdings weiterläuft, solltest du natürlich ein Handy aussuchen, dass zu dem Vertrag passt - am Besten natürlich das 3GS. Du zahlst dann die Differenz zw. deinem alten Kaufpreis und dem jetzigen Kaufpreis für den gleichen Vertrag. Ich hatte den M Vertag 1. Generation und das 16 GB 3G, bin jetzt auf das 32 GB 3GS gewechselt für 30 € Zuzahlung, hätte ich das 16 GB 3GS genommen, hätte ich noch 60 € zurückbekommen.
Noch wichtig:
Dein Vertrag verlängert sich damit natürlich nicht! Angenommen du hast noch 1 Jahr Restlaufzeit, diese ändert sich mit der Wandlung nicht, da du ja nur den Kaufvertrag wandelst.
Ich hab das alles die letzten 2 Monate mitgemacht, und letztendlich Recht bekommen. Du musst allerdings die ganze Sache schon anschieben und immer wieder nachfragen, sonst bewegen die sich nicht.