• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

6. Austausch..Sonderkündigungsrecht?

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
27.09.07
Beiträge
879
Oh nein. T-Mobile hat ganz genau ZWEI Versuche, ein einwandfreies Gerät zu liefern. Wenn beim zweiten mal wieder kein einwandfreies Gerät geliefert würde, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

So ist es... und nicht anders!!!

Mit "ich denke" und "ich glaube" kommt man hier nicht weiter. Es gibt an dieser Stelle einen ganz klar geregelten Verbraucherschutz. Ein Kunde muss genau zwei Nachbesserungen tolerieren, dann hat er das Recht zu wandeln. Jeder weitere Nachbesserungsversuch durch Apple oder T-Mobile ist Kulanz des Kunden!

Wandlung heißt, Kaufvertrag rückabwickeln. Genau genommen könnte man sogar die monatlich gezahlten Grundgebühren zurückfordern, wenn er das Gerät nicht bestimmungsgemäß hätte nutzen können. Das wird aber ohne juristischen Streit schwer durchzusetzen sein, aber ich würde damit drohen, wenn ich von meinem Recht auf Wandlung gebrauchen machen will.
 

Tofffl

deaktivierter Benutzer
Registriert
02.08.08
Beiträge
941
Ich kann dir da relativ genau sagen, wie es abläuft, da ich gerade eine Wandlung hinter mir habe.

Ich hatte die bekannten Haarrisse im iPhone, 2 Austauschgeräte hatten denselben Fehler. Ich habe daraufhin die Wandlung verlangt.
Wie schon hier geschrieben handelt es sich um 2 Verträge: Der 1. ist der Mobilfunkvertrag, d.h. für die Nutzung des D1-Netzes. Der 2. Vertrag ist der Kaufvertrag über das Handy, also das iPhone. Bei der Wandlung kannst du nur das Handy wandeln, der Mobilfunkvertrag läuft auch weiterhin.
Es müssen 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuche sein. Lt. Aussauge des T-Shop Mitarbeiters reicht aber auch 1 fehlgeschlagener Austauschversuch - und da beim iPhone alle Geräte getauscht werden und nicht repariert, hat man eigentlich bereits nach diesem einen Versuch die Möglichkeit zu wandeln. Das ist aber wie gesagt die Aussage des T-Shop Mitarbeiters, rechtlich ist das nicht belegt. Hier gelten weiterhin die 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuche.
Du brauchst also zur Wandlung 2 schriftliche Belege, dass es Probleme mit deinem iPhone gab. Die bekommst du, wenn du das iPhone einschickt. Entweder über den T-SHop, dann geht es an die dat-repair GmbH (von der Telekom), oder über Apple, dann bekommst du einen kleinen (A5) Zettel, auf dem nur steht, dass es nicht voll funktionsfähig ist.
In dem Fall ist es egal, ob es jetzt der gleiche Fehler war oder nicht, dir reichen die 2 schriftlichen Bestätigungen, dass es nicht voll funktionsfähig ist.
Die Wandlung musst du dann dort einreichen, wo du das Gerät gekauft hast, also entweder im jeweiligen T-Shop, oder Mediamarkt, oder eben über den Online-Service.

Du bekommst dann die Möglichkeit, dir ein neues Gerät auszusuchen oder den Kaufpreis zurückzubekommen. Da dein Mobilfunkvertrag allerdings weiterläuft, solltest du natürlich ein Handy aussuchen, dass zu dem Vertrag passt - am Besten natürlich das 3GS. Du zahlst dann die Differenz zw. deinem alten Kaufpreis und dem jetzigen Kaufpreis für den gleichen Vertrag. Ich hatte den M Vertag 1. Generation und das 16 GB 3G, bin jetzt auf das 32 GB 3GS gewechselt für 30 € Zuzahlung, hätte ich das 16 GB 3GS genommen, hätte ich noch 60 € zurückbekommen.

Noch wichtig:
Dein Vertrag verlängert sich damit natürlich nicht! Angenommen du hast noch 1 Jahr Restlaufzeit, diese ändert sich mit der Wandlung nicht, da du ja nur den Kaufvertrag wandelst.

Ich hab das alles die letzten 2 Monate mitgemacht, und letztendlich Recht bekommen. Du musst allerdings die ganze Sache schon anschieben und immer wieder nachfragen, sonst bewegen die sich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Palembang

Granny Smith
Registriert
09.07.09
Beiträge
14
Oh nein. T-Mobile hat ganz genau ZWEI Versuche, ein einwandfreies Gerät zu liefern. Wenn beim zweiten mal wieder kein einwandfreies Gerät geliefert würde, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
Völliger Popanz ist das.Das einzigste was du kannst ist ein anderes Gerät einfordern.Aber den Vertrag kommst nicht raus.Aus dem ganz einfachen Grund.Das gerät kaufst du bei T-Mobile,sagen wir für 1 euro!Natürlich nur,wenn du nen teuren Vertrag hast!Danach beschwerst dich solange bis du den vertrag wieder los wirst.Und wie ich hier in diesem Fall das sehe aus einem absolut lächerlichem Grund.Aber das ist jedem sein Bier!So,der vertrag wird aufgelöst und du darfst das Handy ja behalten,weil du es ja für einen euro erworben hast!Das ist ein bindender Kaufvertrag für dich und für T-Mobile!Somit würden die einen Kunden verlieren und auch das gerät quasi verschenken,oder?Und genau aus diesem Grund wirst du nicht aus dem Vertrag rauskommen!Oder nur aus Kulanz!Aber dann wirst du bei T-Mobile nie mehr einen Vertrag bekommen!
Ich weiß das 100%,weil ich ähnliches Problem bei Vodafone hatte!Damals mit dem N95!Nach dem 4. mal hatte ich auch keinen Bock mehr!Dort sagte man mir und auch mein Anwalt hat dieses bestätigt,das ich nur vom handykauf zurücktreten kann,nicht aber von dem vertrag!
Was meiner Meinung nach völlig einleuchtend ist.Überlege doch mal,wenn das bei jedem Dienstleister möglich wäre,so simpel aus nem Vertrag rauszukommen!?In diesem Fall hier,ist ein naja sagen wir mal ein Schönheitsfehler,wobei ich mehrer Geräte in der Handy hatte und sagen muss das alle diese kante hatten!Ansichtssache,aber ich denke du wirst keinen Erfolg haben!
Und wie mein Vorposter es gesagt hat,Neues Gerät,Geld zurück.Aber Vertrag bleibt!
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
27.09.07
Beiträge
879
Das stimmt alles nicht wirklich.

Als Erstes muss man verschiedene Sachen trennen, nämlich ob der reklamierte Fehler überhaupt einen echten Reklamationsgrund darstellt oder ob ein Tausch nur Kulanz ist. Wenn ein Home-Button 2/10 mm tiefer liegt als normal, die Funktion aber gewährleistet ist, finde ich eine Reklamation grenzwertig. Man kann es versuchen, aber ich denke nicht, dass man es juristisch durchsetzen kann. Risse im Gehäuse sind aber wohl unzweifelhaft ein Reklamationsgrund, da es sich um einen Schaden handelt.

Aber unabhängig davon ist auch ein Mobilfunkvertrag zu wandeln, wenn man bei einem defekten Gerät auch nach mehreren Versuchen der Nachbesserung oder des Tausches kein zumutbares Ergebnis erzielen kann. Wenn ein Gerät auch nach zweimaligem Tausch nicht in Ordnung ist, kann man vom Kauf zurücktreten. Da aber der Mobilfunkvertrag ein Koppelvertrag ist, der nur deshalb abgeschlossen wurde, weil man das dazu passende Gerät gekauft hat, ist auch der Mobilfunkvertrag zu wandeln. Um sich hier durchzusetzen, muss man allerdings einen Anwalt bemühen, der die passenden Urteile dazu heraus sucht, denn natürlich wird sich T-Mobile gegen eine Wandlung grundsätzlich wehren wollen.

Mein Tipp: Gerät zurück schicken oder im Laden gegen Quittung abgeben. Vertrag schriftlich per Einschreiben/Rückschein kündigen und Einzugsermächtigung widerrufen. Rechnungen und Mahnungen ignorieren und erst beim gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Vermutlich wird T-Mobile dann schon nichts mehr tun.

Aber wenn der Mobilfunkvertrag gewandelt wird, kann man natürlich NICHT das Handy behalten. Wandlung bedeutet: Rückabwicklung Zug um Zug. Und dazu gehören alle Bestandteile auch aus Koppelverträgen.

Das Thema ist übrigens nicht auf den Mobilfunkbereich beschränkt: wer einen Drucker least und dafür einen Wartungsvertrag abschließt, kann selbstverständlich auch vom Wartungsvertrag zurücktreten, wenn der Drucker nach zweimaliger Nachbesserung nicht korrekt funktioniert und zurück gegeben wird.
 

BlueM0nk

Grahams Jubiläumsapfel
Registriert
12.09.08
Beiträge
106
Vom Kauf zurücktreten nach Defekt...

Hallo,

ich wollte gerne mal wissen wie das ist wenn ich vom Kauf zurücktreten möchte.

Muss der selbe Fehler 3mal aufgetreten sein, oder langt es 3 unterschiedliche Fehler gehabt zu haben? Ich hatte jetzt folgenede Probleme und möchte mein Handy zurückgeben.

21.02.09 Reparatur, USB-Stecker (Dock) sitzt nicht richtig/geht nicht richtig rein. Und der raustelefonieren ging nicht.

26.07.09 Austausch, Risse am Dock-Anschluss

04.08.09 Austausch, über die linke Seite am Rahmen scheint komplett das Licht durch.

27.11.09 Austausch, Risse am Dock-Anschluss

und heute mit dem Austauschgerät:
03.12.09 über die linke Seite am Rahmen scheint komplett das Licht durch.

Habe ich einen Anspruch von meinen Kaufvertrag zurückzutreten?
Was ich noch Merkwürdig finde ist, dass mit der Media-Markt damals (02.02.09) das iPhone ohne Vertrag und ohne Prepaid Karte verkauft hat, also komplett alleine, dass dürfte auch nicht sein, habe ich letzten von T-Mobile gehört.


Danke Chris.