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Hallo,
Apple gibt ja ein Jahr Garantie auf das MacBook, was für einen seriösen Hersteller und ein so hochwertiges/preisiges Produkt meiner Meinung nach ja eigentlich ein Witz ist. Den noch größeren Witz finde ich den völlig überteuerten "Care Protection Plan". Aber damit muss man als Apple Anhänger wohl vorerst leben...
Aber nun zum Thema: Ist es nicht nach deutschem Recht für Hersteller verpflichtend 2 Jahre Garantie auf ein Produkt zu geben?
Darüber könnte sich Apple ja nicht einfach hinwegsetzen. Habe aber keine genauen Kenntnisse über die Rechtslage, wäre also nett wenn mich jemand aufklären könnte, der Ahnung von der Thematik hat.
Grüße,
ydkj
Apple gibt ja ein Jahr Garantie auf das MacBook, was für einen seriösen Hersteller und ein so hochwertiges/preisiges Produkt meiner Meinung nach ja eigentlich ein Witz ist. Den noch größeren Witz finde ich den völlig überteuerten "Care Protection Plan". Aber damit muss man als Apple Anhänger wohl vorerst leben...
Aber nun zum Thema: Ist es nicht nach deutschem Recht für Hersteller verpflichtend 2 Jahre Garantie auf ein Produkt zu geben?
Darüber könnte sich Apple ja nicht einfach hinwegsetzen. Habe aber keine genauen Kenntnisse über die Rechtslage, wäre also nett wenn mich jemand aufklären könnte, der Ahnung von der Thematik hat.
Grüße,
ydkj