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2 iPhones auf einen Schlag.

iPhoner91

Erdapfel
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09.10.08
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Moin!

Habe von meinem Netzbetreiber 2 iPhones durch eine Vertragsverlängerung bekommen...
Habe einmal bestellt, und es sind 2 Pakete angekommen. Ich habe einmal den normalen Preis bezahlt für das Gerät (per Kreditkarte) und dann einmal per Bankeinzug und noch zusätzlich lag bei dem einem eine Rechnung dabei die ich bezahlen sollte....

Das ist natürlich falsch.

Habe T-Mobile angerufen und außerdem festgestellt das ein falscher Tarif (zu hoch) gebucht wurde. Habe ich sofort ändern lassen.

Die haben gemeint ob ich 2 bestellt hätte und dann hab ich nein gesagt (was nicht gelogen ist und war.)

Was soll ich nun mit dem 2. iPhone machen? Weil sich T-Mobile noch nicht wieder gemeldet hat. Einfach noch warten und behalten?
Gruß Matthias
 
also wenn du es nicht bezahlt hast würde ich erstmal was warten aber ich weiß nicht ob das gesetzlich richig ist!
 
Also so lange sie dich noch nicht komplett und ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass du es bitte zurück schicken mögest kannst du es ja noch gefahrlos behalten.

Nur würde ich es auf keinen Fall verleihen/verkaufen oder selbst benutzen, weil es dir rechtlich nicht zu steht. Denn kann T-Mobile kann jederzeit kommen und das Gerät herausfordern. Und wenn es nicht im Originalzustand ist, darfst du den Differenzbetrag zahlen.

Also warten und wenn wirklich Gras über die Sache gewachsen ist, kannst du dich trauen es irgendwie loszuwerden. Spätestens in 2 Jahren aber würd ich sagen, wobei du dann natürlich nur noch wesentlich weniger dafür bekommen wirst.
 
Es gibt für unaufgefordert zugestellte Pakete eine Frist. Nach dieser darf man die Sachen behalten.
 
Das Thema hatte wir hier schon mal genau so. Ich weiß aber auch nicht wo man das noch findet...
 
naja, eigentlich hat er ja beide iphones bezahlt.
eins per kreditkarte, eins per lastschriftverfahren..
 
Generell:
Das 2. iPhone wegpacken, nicht auspacken, nicht benutzen, nicht verkaufen. T-Mobile kontaktieren und Abholung (bzw. kostenfreie Rücksendung) anfordern.

Was "die Frist" angeht: da dürften die üblichen Verjährungsfristen greifen.

Ganz wichtig:
Das Forum hier kann keine Rechtsberatung ersetzen oder darstellen. Im Zweifel einen Anwalt fragen, der sollte sich mit solchen Dingen auskennen ;)
 
Nein, ich denke, einmal den Gerätepreis und dann die erste Monatsrechnung per Einzug.
 
Soweit ich weis, ist man in Österreich verpflichtet unaufgeforderte Sendungen 1 Jahr lang aufzuheben. Wenn der Betreiber das (irrtümlich)gesendete Telefon wieder haben möchte, dann soll er einen Paketdienst schicken um es abholen zu lassen! So sehe ich das.
 
Ich glaub ich würde sie behalten xD
 
xDD

Und wie lautet diese Frist in der realität? ;)